Probezeit lohnfortzahlung kündigung

Angenommen, eine Mitarbeiterin ist ab 1.1.05 beschäftigt.Arbeitet am Montag 3.1. , meldet sich am Abend des gleichen Tages krank (Krankenhaus). Will nach 2 Wochen wieder tätig sein - meldet sich am Vorabend des vereinbarten neuen Arbeitsbeginn und teilt erneuten Krankenhausaufenthalt ( wieder prognostisch 2 Wochen ).mit.Es erfolgt - in offener, persönlich , erläuternden Art,Kündigung am 14.1. zum 28.1.05 ( 2 Wochen innerhalb der Probezeit).
Für den 3.1. wird Gehalt gezahlt. (noch nicht 4 Wochen beschäftigt - also kein Anspruch auf Lohnfortzahl.- bekommt Krankengeld von Kasse)
Jetzt die Frage:
Arbeitsverhältnis endet am 28.1. - wenn die Mitarbeiterin weiterhin krankgeschrieben wäre, beginnt dann ab 29.1. (obwohl nicht mehr beschäftigt) eine 6-wöchige Lohnfortzahlung ?

Hallo

wenn die Mitarbeiterin
weiterhin krankgeschrieben wäre, beginnt dann ab 29.1. (obwohl
nicht mehr beschäftigt) eine 6-wöchige Lohnfortzahlung ?

Nein

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank, aber… das Servicecenter einer Krankenkasse antwortet
so:
" Kündigt der Arbeitgeber innerhalb der Wartezeit das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Höchstzeit von 6 Wochen.
Erfolgte die Kündigung aus einem anderen Anlass sollten Sie den Fall mit der zuständigen Krankenkasse beraten."

Was ist denn davon zu halten ?

Mit der Bitte um Antwort, Gruß h

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Hallo

Der Arbeitgeber war doch nicht so dumm und hat ausdrücklich „aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit“ das AV beendet, oder?

Gruß,
LeoLo

Danke LeoLo,

Nein: „kündige fristgemäss innerhalb der Probezeit zum…“
In Formularen der Krankenkasse ist als ‚Grund der Kündigung‘ angegeben:„in der Probezit“

Frage 1: ist das falsch ?

Frage 2: "er Arbeitgeber war doch nicht so dumm und hat ausdrücklich

„aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit“ das AV beendet, oder?"

was hätte das denn zur Folge ?

Nochmal die Bitte um Antwort.
Danke und Gruß h

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Hallo

Nein: „kündige fristgemäss innerhalb der Probezeit zum…“
In Formularen der Krankenkasse ist als ‚Grund der Kündigung‘
angegeben:„in der Probezeit“

Frage 1: ist das falsch ?

Nö. Einen Grund kennst Du ja nicht und der AG muß auch keinen angeben. Was sollst Du also sonst schreiben? Dann kann ich aber zumindest keine Lohnfortzahlungspflicht über den Zeitpunkt des rechtlichen Endes des AV ableiten, denn diese Pflicht resultiert nur aus einer Kündigung „aus Anlass“ der AU.

Frage 2: „er Arbeitgeber war doch nicht so dumm und hat
ausdrücklich „aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit“ das AV beendet,
oder?“
was hätte das denn zur Folge ?

Dann wäre er lohnfortzahlungspflichtig.

Gruß,
LeoLo