Probezeit Mietvertrag: Der Mieter ist untauglich!

Hallo zusammen,

ich unser Haus sind neue Leute eingezogen. Ich habe keine Ahnung was das für Zeitgenossen sind. Es hat allerdings den Anschein, als ob sie sich nur schwerlich an die „Hausordnung“ halten möchten. Es häufen sich die Kleinigkeiten, die irgendwann das Faß zum Überlaufen bringen könnten. Hat der Vermieter die Möglichkeit die Herrschaften vor die Tür zu setzen - Nach dem Motto „Wir haben uns gewaltig in euch getäuscht“?

Vielen Dank für eure Antworten und beste Grüße,
Andrea

Hi
das ist schwer.so einfach kannst das nicht machen denn da shängt von dem Sinn eines Mietvertrags / Arbeitsvertrags ab. Der Gesetztgeber hat keinen Boch in die Presche zu springen( das müsste er tun Siehe Harz 4 und das ganze mit dem Thema Mietkosten) wenn du ihn an die frische Luft setzen würdest. Also hat der gesetzgeber da einen riegel vorgeschoben aber nicht unendlich. daher musst du den Aufwändigen Weg gehen. also am einfachsten ist den Mieter wegen jedem erheblichen ( umunstößlichen) Verfehlung in die Abmahnung nehemen. Sollten deren 3 erteilt worden sein ihm zu kündigen. wichtig ist 3 sonst verlierst du die Gutgläubigkeit und es müssen klare verstöße der Gemeinschaft sein. nBichts subjektives.
Gruß Peter

Hallo,

Kündigungsgrund: Erhebliche Vertragsverletzung

Mieter, die wiederholt nicht unerheblich gegen Bestimmungen des Mietvertrags verstoßen, riskieren eine Kündigung. Als erhebliche Vertragsverletzungen werden von den Gerichten unter anderem anerkannt:

* dauernd unpünktliche Mietzahlungen,
* Mietrückstände,
* Beleidigungen der VermieterInnen,
* Verstöße gegen die Hausordnung,
* wiederholte Störung des Hausfriedens,
* eine Untervermietung, auf die kein Anspruch besteht,
* vertragswidriger Gebrauch der Wohnung (z.B. als Büro, Werkstatt, Bordell etc.).
In schwerwiegenden Fällen ist hier sogar eine fristlose Kündigung möglich.

Voraussetzung für eine Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzung ist, dass der Vermieter das Fehlverhalten des Mieters vorher schriftlich abgemahnt und ihnen eine Chance zur Änderung ihres Verhaltens gegeben haben. Das gilt in den meisten Fällen auch für fristlose Kündigungen

Viele Grüße

Mieten auf Probe kennt das Mietrecht nicht! Der Vermieter kann ein Fehlverhalten eines Mieters begründet abmahnen und ihm für den Fall, dass er sein Fehlverhalten fortsetzt oder wiederhoilt, die fristlose Kündigung androhen.

Nein.
Er kann abmahnen, Kündigung androhen, kündigen, klagen auf Einhaltung etc.
Was das bringt, wann es was bringt…
Ob die Kündigung akzeptiert wird…
Aber es gibt keinen Automatismus und keine Probezeit.

das kann so gehen:

  1. abmahnung
    1. abmahnung mit kündigungsandrohung
  2. außerordentliche und fristlose, hilfsweise ordentliche fristgemäße kündigung
  3. anwaltliche räumungsklageandrohung
  4. räumungsklage
  5. räumungstitel
  6. anwaltliche androhung zur vollstreckung des räumungstitels
  7. räumung durch gerichtsvollzieher.
    mit etwas glück und je nach höhe der miete mit 4-7000€ in 1-3 jahren erledigt.

Hallo zusammen,

ich unser Haus sind neue Leute eingezogen. Ich habe keine
Ahnung was das für Zeitgenossen sind. Es hat allerdings den
Anschein, als ob sie sich nur schwerlich an die „Hausordnung“
halten möchten. Es häufen sich die Kleinigkeiten, die
irgendwann das Faß zum Überlaufen bringen könnten. Hat der
Vermieter die Möglichkeit die Herrschaften vor die Tür zu
setzen - Nach dem Motto „Wir haben uns gewaltig in euch
getäuscht“?

Vielen Dank für eure Antworten und beste Grüße,
Andrea

Hallo Andrea,

Gehört euch das Haus alleine oder ist es ein Mietshaus mit mehr Parteien?
Falls ja, dann hast du die Möglichkeit die Mieter aufzufordern das Sie alles in Ordnung halten müssen.
Du hast auch das Recht 1-2 mal im Jahr in das Haus zu gehen,am besten mit Ausreden das ihr irgendeine Kleinigkeit renovieren möchtet.Vielleicht ist es möglich das ihr vom Garten aus schon seht wie die wohnen.Halten sich die Mieter nicht an die Ordnung könnt ihr Sie schriftlich ermahnen (per Einschreiben). Mindestens nach der 3 Mahnung müssen Sie ausziehen wenn ihr das schriftlich festhaltet.Alle 2 Jahre ist eine Mieterhöhung möglich, wo Sie vielleicht von selbst ausziehen.
Eine von den einfachsten Lösungen wäre, wenn die Mieter die miete nur Zeitweise bezahlen.Das ist ein sofortiger Kündigungsgrund.
2 Lösung: Wenn ihr irgendjemanden von der Familie hättet den ihr vorgeben könnt für einen Eigengebrauch.Derjenige muss aber danach nicht einziehen.
Falls du noch mehr Auskunft brauchst musst du es mir etwas genauer beschreiben.

Gruß
monika61

Kurz und Knapp,

nein diese Möglichkeit besteht nicht so einfach!!

Hallo an alle,

vielen Dank für eure Antworten. Eines ist mir Dank eurer Hilfe klar geworden: Eine Probezeit im eigentlich Sinne gibt es nicht. Somit ist eine einfache und schnelle Lösung ausgeschlossen.

Nochmals vielen Dank und beste Grüße,
Andrea