Probezeit nach Befristung ohne Sachgrund

Hallo,

eine Mitarbeiterin wäre z.B. nach TzBfG § 14 sachgrundlos 2 Jahre für ihren Arbeitgeber tätig gewesen und soll nun fest übernommen werden.

Ist es rechtens, wenn im „neuen“ Vertrag noch einmal eine Probezeit vereinbart werden würde??? Dachte, es würde in solchen Fällen gar kein neuer Vertrag geschrieben, sondern lediglich kurz schriftlich festgehalten z.B. " in Anlehung des Vertrages xy wird Frau Mustermann ab dem xx.xx.2010 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen."

Dankeschön für Antworten.

Lies1

Hallo,

Ist es rechtens, wenn im „neuen“ Vertrag noch einmal eine
Probezeit vereinbart werden würde?

Egal, ob man einen neuen Vertrag erstellt oder irgendwas zum bestehenden ergänzt: Die neue Probezeit würde dem AG nichts bringen, da der AN ja schon lange genug da ist.

Das würde weder den bereits bestehenden Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz außer Kraft setzen, noch bei einer Kündigung eine verkürzte (Probezeit-)Kündigungsfrist begründen.

Auf deutsch: Man kann gerne eine ‚‚neue‘‘ Probezeit vereinbaren, aber die wirkt sich nicht aus.

MfG

Dankeschön für die nette und hilfreiche Antwort!

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Komisch … [o.t.]
… Danke für das Dankeschön … aber dass jetzt jemand für das Dankeschön einen Stern vergibt und meine Antwort brav angeklickt aber unbesternt bleibt … ich werds wohl nie verstehen, was für eine seltsame Logik dahinter steckt (insofern eine dahinter steckt).

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Könnte gaaanz peripher off topic sein…
Hallo Xolophos

… Danke für das Dankeschön … aber dass jetzt jemand für
das Dankeschön einen Stern vergibt und meine Antwort brav
angeklickt aber unbesternt bleibt … ich werds wohl nie
verstehen, was für eine seltsame Logik dahinter steckt
(insofern eine dahinter steckt).

Um der alten Zeiten Willen, Xolophos hab ich dir einen Stern (*lalala* der deinen Namen trägt *lalala*) gegeben. Du sollst ja weiter motiviert dabei bleiben :wink:

Btw: Ich finde es gar nicht schlecht, wenn es auch positiv bewertet wird, daß sich mal jemand bedankt. Was im alltäglichen Miteinander glücklicherwiese noch meist selbstverständlich ist - nämlich, daß man sich für eine positive Auskunft bedankt - ist im Internet deutlich verroht. Mach mal einen Monat lang eine Strichliste, wieviele TE sich hier im Forum (oder in anderen Rechtsforen) für die Antworten bedanken. Keine Sorge: klitzekleiner Zettel reicht :wink:

Gruß,
LeoLo

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… macht nix …
Hallo LeoLo,

Um der alten Zeiten Willen, Xolophos hab ich dir einen Stern
(*lalala* der deinen Namen trägt *lalala*) gegeben.

Ist ja entzückend (und auch noch mit Gesang :wink:

Du sollst
ja weiter motiviert dabei bleiben :wink:

Ich schaue hier schon deswegen rein, um Antworten von usern wie dir zu lesen und zu lernen.

Btw: Ich finde es gar nicht schlecht, wenn es auch positiv
bewertet wird, daß sich mal jemand bedankt.

Wo du recht hast, hast du recht. Aus der Warte hatte ichs noch nicht gesehen.

Was im
alltäglichen Miteinander glücklicherwiese noch meist
selbstverständlich ist - nämlich, daß man sich für eine
positive Auskunft bedankt - ist im Internet deutlich verroht.

Die Beobachtung kann ich bestätigen.

Keine Sorge: klitzekleiner Zettel reicht :wink:

Hab noch welche (ca. 4x3 cm), die reichen sicher. :wink:

Gruß X(olophos)