Hallo,
ist es üblich und rechtens, einem Auszubildenden nach Übernahme ins feste Anstellungsverhältnis eine neue Probezeit von 6 Monaten zu geben? Darf der AG dem Azubi das neue Angestelltengehalt erst mit Beginn des neuen Kalendermonats gewähren, obwohl die bestandene Prüfung bereits am 20. d. M. war?
Danke,
Hulda aus Fulda
Hi Hulda,
das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Ernesto
Hallo !
Die Übernahme ist im Prinzip ein neues Vertragsverhältnis soweit im Ausbildungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt mit Wirksamkeit (Beginn) des Arbeitsvertrages nur noch was hier geregelt bzw. in entsprechenden mit geltenden Betriebs- od. Tarifvereinbarungen festgelegt ist wie z.B. Probezeit oder Lohnzahlungen.
MfG