Wenn man direkt nach der Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb übernommen wird, gibt es dann eine Probezeit???
Oder fällt diese dann weg, weil man ja schon eine 2-3 jährige Ausbildung absolviert hat und der Arbetgeber ja danach eigentlich wissen sollte, wie man arbeitet bzw. was man zu leisten im STande ist.
Und vor allem: wenn es dann doch eine Probezeit gibt, wie lang ist die (normalerweise ja 6 Monate)? Und wie sieht das mit dem Urlaubsanspruch aus.
Wenn man direkt nach der Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb
übernommen wird, gibt es dann eine Probezeit?
Kommt drauf an, ob eine vereinbart wird.
Oder fällt diese dann weg, weil man ja schon eine 2-3 jährige
Ausbildung absolviert hat und der Arbetgeber ja danach
eigentlich wissen sollte, wie man arbeitet bzw. was man zu
leisten im STande ist.
Das hat damit nichts zu tun.
Und vor allem: wenn es dann doch eine Probezeit gibt, wie lang
ist die (normalerweise ja 6 Monate)?
Das kommt drauf an, was vereinbart wird.
Und wie sieht das mit dem
Urlaubsanspruch aus.
Der Urlaubsanspruch baut sich auch in der Zeit auf.
Es geht mir eher darum, ob eine Probezeit nach direkter Übernahme nach der Ausbildung überhaupt rechtmäßig wäre.
Hab nämlich aus einer anderen Quelle erfahren, dass in diesem Falle eine Probezeit unverhältnissmäßig sei!!!
Es geht mir eher darum, ob eine Probezeit nach direkter
Übernahme nach der Ausbildung überhaupt rechtmäßig wäre.Hab nämlich aus einer anderen Quelle erfahren, dass in diesem
Falle eine Probezeit unverhältnissmäßig sei!!!
Hallo,
da streiten sich die Gelehrten, ob § 17 BBiG so ausgelegt werden kann. Eine Mehrheit ist m. W. der Meinung, daß eine Probezeit zulässig wäre, eine Minderheit lehnt dies ab. Allerdings spielt es in der Praxis kaum eine Rolle, da bei Übernahme auf jeden Fall eine Befristung zulässig ist, was ungefähr denselben Effekt hat.
&Tschüß
Wolfgang