Probezeit nach Vertragsänderung

Ich habe eine UG und bin hier Geschäftsführer. Im Januar habe ich eine erste Mitarbeiterin auf 400€ Basis eingestellt, zum Mai änderten wir den Vertrag auf 800€ mit einer neuen Probezeit. nun habe ich sie innerhAlb der Probezeit gekündigt. sie sagt, dass sei unzulässig, da sie schon seit mehr als 6 Monaten zum Betrieb gehöre… Stimmt das, muss ich nun eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten???

Du hast doch die Arbeitsqualität deiner Mitarbeiterin ja bereits mit der ersten Probezeit ausgeprobt.

Wenn sie nun nicht einer komplett anderen Tätigkeit in deinem Hause nachgeht und nur aufgrund der Stundenerhöhung ein neuer Vertrag geschlossen wurde, so sehe ich persönlich die neue Probezeit auch als rechtsunwirksam an.

Ja! Das stimmt. Deine MA hat hier Recht!
Bzgl. der Betriebszugehörigkeit gilt das erste Eintrittsdatum und nicht andere bzw. Neue Verträge! Kündigung somit erst zum 31.08. möglich!

Gruß Daniel