Probezeit und Schwangerschaft

hallo,

nehmen wir an frau a beginnt in einer neuen firma. ihre probezeit beträgt 6 monate. während dieser 6 monate wird frau a schwanger.

greift in dem falls der kündigungsschutz der schwangeren frau oder aber kann sie dennoch gekündigt werden??

falls sie nicht gekündigt werden kann, könnte sie danach ja 3 jahre elternzeit nehmen. kann frau a dann auch nicht gekündigt werden?

oder sie könnte auch direkt nach der geburt (nach der gesetzlichen schonfrist) arbeiten gehen.

bei den verschiedenen szenarien:
was passiert dann jeweils mit der probezeit?
und welche rechtliche stellung hat frau a dann jeweils im unternehmen?

danke für eure hilfe!

Hallo,

greift in dem falls der kündigungsschutz der schwangeren frau
oder aber kann sie dennoch gekündigt werden??

Dann greift auch da der Kündigungsschutz.

kann frau a dann auch nicht gekündigt
werden?

So ist es.

was passiert dann jeweils mit der probezeit?

Nichts. Was soll damit passieren? Die vergeht und dann ist sie beendet.

und welche rechtliche stellung hat frau a dann jeweils im
unternehmen?

MfG

was passiert dann jeweils mit der probezeit?

Nichts. Was soll damit passieren? Die vergeht und dann ist sie
beendet.

naja, aber die probezeit ist doch da, um zu erproben, ob frau a ins unternehmen passt und gut arbeitet. wenn sie aber einem speziellen kündigungsschutz unterliegt, dann könnte die probezeit doch verlängert werden auf den zeitraum ihres wiedereintrittes in das unternehmen nachdem sie mutter geworden ist.

und welche rechtliche stellung hat frau a dann jeweils im
unternehmen?

das heisst sie ist dann festangestellt (wenn nach der probezeit der vertrag nicht ausläuft), obwohl der arbeitgeber nicht die möglichkeit hatte, ihr während der probezeit (in der sie schwanger war) zu kündigen?

Hallo,

was passiert dann jeweils mit der probezeit?

Nichts. Was soll damit passieren? Die vergeht und dann ist sie
beendet.

naja, aber die probezeit ist doch da, um zu erproben, ob frau
a ins unternehmen passt und gut arbeitet. wenn sie aber einem
speziellen kündigungsschutz unterliegt, dann könnte die
probezeit doch verlängert werden auf den zeitraum ihres
wiedereintrittes in das unternehmen nachdem sie mutter
geworden ist.

Die Vorschrift des § 622 Abs. 3 BGB (maximale Probezeit von 6 Monaten)ist kalendermäßig zu verstehen, d.h. es kommt auf den nackten Zeitablauf an und nicht auf die tatsächliche Anwesenheit im Betrieb. Sie ist auch nicht durch einzelvertragliche Abmachung rechtlich wirkungsvoll zu Lasten des AN veränderbar.

und welche rechtliche stellung hat frau a dann jeweils im
unternehmen?

das heisst sie ist dann festangestellt (wenn nach der
probezeit der vertrag nicht ausläuft), obwohl der arbeitgeber
nicht die möglichkeit hatte, ihr während der probezeit (in der
sie schwanger war) zu kündigen?

JA !

&Tschüß

Wolfgang

vielen dank für eure hilfe!!
ich habe den sachverhalt jetzt verstanden.