Probezeit und Urlaub

Hallo,

angenommen ein Arbeitgeber kündigt in der Probezeit mit der
vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 14 Tagen. Rechnerisch hätte er
Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Tag. Wenn er fristgerecht zum
30.09.08 am 17.09.2008 kündigt, hat er dann Anspruch auf 5 Tage
Urlaub? Oder verfällt der urlaub bei einer Kündigung in der
Probezeit?

Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß Anna

Hallo,

Wann genau (Anfangsdatum) hat der AN da denn nun angefangen? Und wie lang ist der Jahresurlaub laut Vertrag?

MfG

Hi,

begonnen am 1.8.08 und 30 Tage Jahresurlaub. Sorry, habe ich vergessen, danke für deine Mühe.
Gruß
Anna

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Hi!

begonnen am 1.8.08 und 30 Tage Jahresurlaub. Sorry, habe ich
vergessen, danke für deine Mühe.

Unter der Voraussetzung, dass tariflich nichts anderes geregelt ist:
30/12*2=5 Tage
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Warum sollte da was verfallen (klar verfällt der Urlaub spätestens am 31.03. oder mit einer vereinbarten Ausschlussfrist, aber das ist ja hier nicht das Thema)?

LG
Guido

Hi,

ich dachte vielleicht verfällt der, weil Urlaub in der Probezeit nicht genommen werden kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Abgeltung
Hi!

Naja, wenn er nicht in „Natura“ genommen werden kann, ist er abzugelten.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Absatz 4

LG
Guido

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