Probezeit und Urlaub

Problemfall:
Jemand nimmt bei seinem alten Arbeitgeber seinen „Pflichturlaub“ (bei 30 Tagen im Jahr und 5 Monaten die er da gearbeitet hat, sind das 2,5 pro Monat also, 12,5 Tage, (aufgerundet 13 Tage). Nun wechslet dieser jemand seinen Job und fängt bei einem anderen Arbeitgeber an. Die Probezeit beträgt 6 Monate und der Jahresurlaub beträgt 26 Tage. Da ja im alten Betrieb schon 13 genommen wurden, bleiben noch 13 beim neuen Arbeitgeber für die restlichen 7 Monate. Was passiert mit den 13 Tagen in der Probezeit? Es besteht Teilanspruch? Was heißt das? Könnte dieser jemand dann (13 Tage / 7 Monate = rund 2 Tage pro Monat)jeden Monat 2 Tage Urlaub nehmen? Wenn er keinen Urlaub in der 6 monatigen Probezeit nimmt, dann müßte er alle 13 Tage im Dezember nehmen?

Die Paragrafen-Sprache macht einen ganz wirr und man sieht schnell nicht durch, deswegen auch nicht Beamten verständlich antworten!

Hallo,
es kommt noch drauf an, welche Regelung in der Probezeit gilt - z.B. keine Urlaubsgewährung in der Probezeit. Dann müsste der Urlaub, so der AN nach der Probezeit weiterbeschäftigt wird, im Dezember genommen werden. Manchmal gibt es auch die Regelung, dass der Urlaub noch ins nächste Jahr mitgenommen werden kann (z.B. bis März zu nehmen). Manchmal darf man auch seinen Urlaub in der Probezeit nehmen.

Das ist alles sehr individuell regelbar.
Beatrix

Also muss man sich nicht strikt ans Arbeitsrecht halten, sondern muss es individuell mit seinem AG absprechen bzw schauen, was im Arbeitsvertrag steht!

Gruß Böhme

Hallo

Also muss man sich nicht strikt ans Arbeitsrecht halten,
sondern muss es individuell mit seinem AG absprechen bzw
schauen, was im Arbeitsvertrag steht!

Rein rechtlich ist es so, daß in den ersten 6 Monaten des AV kein Anspruch auf UrlaubsGEWÄHRUNG besteht. Beantragen kann man ihn natürlich trotzdem und es steht dem AG auch frei, ihn zu bewilligen, aber er muß eben nicht. Der Teilanspruch ist demnach im Dezember, spätestens aber bis zum 31.03. des Folgejahres (soweit nicht anders wirksam vereinbart) zu beantragen, gewähren und zu nehmen.

Gruß,
LeoLo