Hallo,
wer kann mir sagen wie lang die Probezeit nach TVöd gilt.
Ich habe hier eine Arbeitsvertrag vorliegen in dem eine einjährige Bewährungsphase angegeben wird.
Im TVöD steht eine Probezeit von 6 Monaten. Kann der Arbeitgeber diese Frist verlängern?
Weiterhin würde ich noch gerne wissen ob in meine Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit sowie Pausen und Urlaub angegeben werden muss? Oder regelt sich das alles nach dem TVöD.
Hallo,
wer kann mir sagen wie lang die Probezeit nach TVöd gilt.
Ich habe hier eine Arbeitsvertrag vorliegen in dem eine
einjährige Bewährungsphase angegeben wird.
Im TVöD steht eine Probezeit von 6 Monaten. Kann der
Arbeitgeber diese Frist verlängern?
Ja
Weiterhin würde ich noch gerne wissen ob in meine
Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit sowie Pausen und
Urlaub angegeben werden muss? Oder regelt sich das alles nach
dem TVöD.
Naja, Vollzeit, Pausen und Urlaub regeln sich nach TVÖD bzw. Arbeitszeitgsetz. Eventuell abweichende Regelungen können im Arbeitsvertrag oder in innerbetrieblichen Regelungen (Dienstanweisungen o.ä.) festgelegt sein.