angenommen, ein Universitätsangestellter mit unbefristetem Arbeitsvertrag (kein Beamter) möchte an eine andere Universität im selben Bundesland wechseln. Kann er verlangen, dass im neuen Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart wird, da sein Arbeitgeber nach wie vor das Land ist? Wie sieht es aus, wenn sowohl das Land als auch andere Institutionen die neue Universität finanzieren?
ich ergänze mal die Frage, weil ich neugierig bin: schließt man wirklich einen Arbeitsvertrag mit dem Land oder mit der Universität? Wer ist der Arbeitgeber? Wer bezahlt das Gehalt? Wer ist weisungsberechtigt?
der Arbeitsvertrag wird mit der Universität geschlossen - bezahlt wird man ggf. vom Land (außer bei Privat-Unis) . Das ist bei Landesbetrieben so üblich
Die Probezeit ist bei Arbeitsplatzwechseln wie sonst auch erforderlich/möglich, weil zwar z.B. das gleiche Bundesland für beide Anstellungen das Gehalt überweist, aber quasi im Auftrag des Arbeitgebers mit dem der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Das war bei mir genau so. Der Arbeitsvertrag bestand zwischen Hochschule und mir. Das Gehalt und die Gehaltsabrechnungen kamen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Komm mal zur Fasnet zwischen Rottweil und Lindau, da kannsch Du die Unterhosen von Hexen begutachten!
Hüte Dich vor allem vor den Waldseer Schrättele und den Aulendorfer Eckhexen - beide Gruppen wetteifern darum, wer ohne Hilfsmittel außer dem Besen die Fassaden möglichst hoch hinauf kommt, um die Jungfern direkt aus dem Wohnstubenfenster zu entführen…
Lass Dich von der Endung bei @Hexerl nicht beirren - sie klingt nur bairisch, ist es aber nicht. Um genau zu sein: Dia ischt au et uf dr Brennsupp’ drhärgschwomma…