Hallo.
Ist es möglich als ArbeiztNEHMER seine Probezeit von 3 Monaten auf 6 Monate zu verlängern?
Gruß
Michael
Hallo.
Ist es möglich als ArbeiztNEHMER seine Probezeit von 3 Monaten auf 6 Monate zu verlängern?
Gruß
Michael
Nachfrage
Hallo Michael,
ich verstehe die Frage nicht. Will der AN den AG länger testen?
Wenn der AG mit den Leistungen des AN nicht vollständig zufrieden war, es vielleicht auch zu viele Fehlstunden gab, verstehe ich, dass der AG die PZ verlängert, als freiwilliges Angebot.
Dass ein AN die PZ verlängern möchte, habe ich noch nie gehört.
Vlt. kannst Du ein bischen mehr erzählen.
Ein schönes WE.
Gruß Volker
Der AN hat eine Kündigungszeit von 3 Monaten nach der PZ.
Allerdings geht es in dem Unternehmen ein wenig „auf“ und „ab“. Fehler hat er keine gemacht.
Es ist also eher so, dass der AN mit dem AG nicht vollständig zufrieden ist und lieber 3 weitere Monate Probezeit in Ansprucuh nehmen will um nur 2 Wochen Kündigungsfrist zu haben anstatt 3 Monate nach der PZ.
Guten Tag,
Puh, eine solche Konstellation habe ich noch nie gehört, aber gut.
Ich schreibe, was ich machen würde.
Ich würde den festen AV annehmen, der AN sollte froh sein, wenn er einen bekommt.
Parallel würde ich mich weiter umsehen, das müsste der AN ja auch, wenn er die verkürzte Kündigungsfrist nutzen möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Situation des AG innerhalb der drei zusätzlichen Probemonate so stabilisiert, dass der AN eine zuverlässigere Entscheidung als zum heutigen Zeitpunkt treffen kann.
Ich wünsche dem AN viel Glück!
Gruß Volker