Probezeit wann lappen abgeben?

ICH bin noch in der Probezeit und würde mit 40km/h + geblitz"

jetzt bekomme ich 1 Monat F-Verbot sowie 230€ + einen AFS bei der Fahrschuel

Meine Frage:Bis wann muss ich die 230€ bezahlen (habe ich ein paar monate zeit)?

Und kann ich meine Fahrsperre selber zu einem Datum aussuchen?

und bis wann muss ich das ASF gemacht haben"in etwa" bekomme ich erst monate danach die aufforderung?

Über antworten würde ich mich sehr freuen :smile:

"und sorry wegen meiner davorrigen frage:die 40km/h bin ich natürlich nicht in der city gefahren,sondern es war wirklich nur eine landstrasse und 25m vor blitzer dürfte man noch 100 fahren

Hallo:
25 m hinter einem Begrenzungsbeginn darf nicht gemessen werden, es müssen min. 50 m sein.
Wenn keine Termin fixiert ist, du aber das Geld nicht in einem aufbringen kannst, dort Anrufen und ein Zahlungsangebot machen. Ich würde 50,- € monatlch anbieten z.B. und nach dem Sperrtermin gleich mit fragen.
Man hat im allgemeinen 4 Monate nach Rechtkraft des Urteils Zeit für den sportlichen Monat.
Es gibt Probezeitverlängerung um 2 Jahre und das Aufbausem. sagen einem die D & H. auch am Telefon wann man das machen darf bzw. muss.
Diese Themen sind aber im Forum des www.verkehrsportal.de schon öfter besprochen worden, schau mal dort nach bzw. melde dich bei der Behörde, dass macht immer einen besseren Eindruck!!
MfG

Hallo Kahn-d2r2,

also erst mal wäre wichtig zu wissen:

-Du warst auf einer Landstrasse ohne Geschwindigkeitsbegrenzung(100 km/h)
-auf welche Geschwindigkeit wurde reduziert
-wieviel war der Abstand vom letzten Geschwindigkeitsschild bis zum Messgerät(wenn man 25 m davor noch 100 fahren durfte,ist das gegen jede Verwaltungsvorschrift !!)

-wo und in welchem Abstand war das Messgerät aufgestellt
-wer hat das Messgerät bedient
-erhebe auf jedenfall Einspruch!!!
-laß Dir die Eichbescheinigung für das Messgerät zeigen und eine Kopie erstellen(sind häufig abgelaufen)
-am besten Du gehst zu einem Anwalt der sich im Verkehrsrecht gut auskennt
-die Chancen daß Du nicht zahlen musst und Deinen „Lappen“ behältst sind sehr hoch

Mit freundlichen Grüßen

Peter

Hi KahnD2r2,
schau mal den Link an, da steht wie es die Stadt Bremen www.stadtamt.bremen.de
handhabt. Bei den anderen Städten wird es genauso laufen.
Oder die Google Suche: Führerscheinentzug und Wiedererteilung, Fahrverbot

Du musst anfragen, ob Du Dir aussuchen kannst, wann Du abgeben willst - ob Du die Bedingungen dazu erfüllst.
Die Frage bezüglich ASF oder AFS verstehe ich nicht. Geht es da um einen Auslandsführerschein? Ich kenne Deine erste Anfrage nicht.
Gruß
Brigitte