Probezeitkündigung - Unterhaltsanspruch?

Hallo,

ich hab einige Probleme und rechtliche Fragen, die ein wenig kompliziert sind, sodass ich auf diese keinerlei Antworten in etlichen Suchmaschinen finde, da es - wie gesagt, ein wenig kompliziert zu sein scheint.

Folgende Situation:

In der Zeit zwischen Sommer 2008 und Sommer 2009 habe ich an einer Volkshochschule meine Mittlere Reife nachgeholt und mit 1,4 als Beste den Abschluss erlangt. Zu Beginn dieses einjährigen Kurses war ich 19 Jahre alt.
Da es sich um einen Tageslehrgang handelte mit wöchtentlich 41 Stunden Unterricht, hatte ich nicht die Möglichkeit nebenbei zu arbeiten und habe Kindergeld bezogen.

Auf Grund der Tatsache, dass ich zu diesem Zeitpunkt auch Unterhalt von meinem Vater geltend machen konnte, habe ich das gemacht.
Meine Großmutter hat mir zu diesem Zeitpunkt, bevor ich den Unterhalt meines Vaters eingeklagt habe, monatlich 100 Euro überwiesen. Zudem habe ich monatlich 100 Euro meiner Großtante erhalten.
Als ich dann den Schritt zum Anwalt gewagt habe, um Unterhalt von meinem Vater zu erhalten, ging die Sache vor Gericht, da er sich geweigert hat.

Per Gerichtsurteil wurde abschließend zu diesem Zeitpunkt festgelegt, dass ich folgende Zahlungen erhalten soll:

  • 100 Euro monatlich von der Großtante väterlicherseits
  • 200 Euro monatlich von der Großmutter väterlicherseits, wobei mir von dieser gesagt wurde, dass sie 100 zahlt und die restlichen 100 von meinem Vater an sie gegeben werden und sie das nur zusammen überweist
  • 150 Euro monatlich von meinem Vater

In diesem Gerichtsurteil stand zudem drin, dass wegfallende Zahlungen von einer Partei zu einer neuen Berechnung und Aufteilung.

Als ich den Abschluss im Sommer 2009 in der Tasche hatte, habe ich 4 Tage später an einem staatlichen Gymnasium die Oberstufe besucht. Während ich dort die 11te Klasse besucht habe, habe ich weiterhin die selben Unterhaltszahlungen erhalten .
Zudem habe ich mich während dieser Zeit für eine Ausbildung als Chemielaborantin beworben und diese Stelle auch bekommen. Also habe ich meine Schulausbildung nach der 11ten Klasse beendet und zum 01.09.2010 meine Ausbildung begonnen.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch bei meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten gewohnt. Da sich in der wohnlichen Situation dort leider einiges geändert hat, hat mir meine Mutter angeraten, auszuziehen, was auch meinen Wünschen entsprach.

Meine Ausbildungsvergütung war ausreichend, um mir eine Wohnung zu leisten, um jedoch sicherzugehen, hat mein Freund mir angeboten, dass wir uns zusammen eine Wohnung suchen. Gesagt getan. Wir haben extra eine Wohnung gesucht von der ich nur 5min Fußweg zur Arbeit hatte.

Nachdem ich die Ausbildung angetreten habe, hat mein Vater den Unterhalt um 50 Euro gekürzt und meine Oma hat ab dem Zeitpunkt 100 Euro weniger überwiesen.
Also habe ich ab da insgesamt statt vorheriger 450 Euro „nur noch“ 300 Euro erhalten.

So zum 01.11.2010 bin ich mit meinem Freund in die neue Wohnung nahe meiner Arbeitsstelle gezogen. Hat auch alles ganz gut geklappt, jedoch wurde ich kurz nach dem Umzug krank, fühlte mich erschlagen, war ständig müde und hatte kaum noch Antrieb. Also bin ich zum Arzt gegangen, der daraufhin Depressionen bei mir diagnostizierte und dieser hat mich dann insgesamt 5 Wochen krank geschrieben, Antidepressiva verschrieben und mir einer Überweisung zu einem Psychotherapeuten gegeben.
Auf Grund der langen Krankheit und der Nebenwirkungen der Ersteinnahme dieser Medikamente, bin ich nicht mehr mit dem Stoff in der zentralen Ausbildung und in der Berufsschule hinterhergekommen.
Ich habe versucht, die versäumten Sachen nachzuholen, jedoch war das so viel, dass ich es nicht geschafft habe und mein Durchschnitt sich so immens verschlechtert hat, dass mein Ausbilder auf Grund dessen und wegen der langen Krankheit ein Gepsräch mit mir gesucht hat.

Ich erzählte ihm von der Diagnose und sagte ihm, dass es mir immernoch nicht sonderlich gut geht und dass es mich runterzieht, dass ich mit dem Stoff nicht mehr zurecht komme. Auf Grund dieses Gespräches hat er sich für mich eingesetzt und hat mir vorgeschlagen, den Ausbildungsvertrag aufzuheben und hat mir aber gleichzeitig einen neuen Vertrag für das Jahr 2011 angeboten.
Ich war ja noch in der Probezeit und habe selber keine Chance mehr für mich gesehen und habe diesen Aushebungsvertrag unterschrieben, in dem aber drin steht, dass ich für 2011 einen Vertrag bekomme.

Das hat sich alles kurz vor Weihnachten ergeben und nun habe ich halt das Problem, dass mir mein Lohn fehlt und dass ich ja „nur noch“ 300 Euro Unterhalt erhalte, wobei die Großtante sich nun weigert weiterhin die 100 Euro zu bezahlen und nun stehe ich mit 200 Euro da.
Die Wohnung wieder aufgeben, ist für mich keine sinnvolle Lösung, da ich ja in 9 Monaten wieder 5min von hier entfernt arbeite.

Meine eigentliche Frage ist jetzt eigentlich, ob mein Vater gesetzlich immernoch dazu verpflichtet ist, mir Unterhalt während dieser „Übergangszeit“ zu zahlen.

Meine Ärzte und Therapeuten meinen jedoch, dass ich aktuell noch nicht dazu in der Lage sei, mir einen anderen Job zu suchen und meinten, dass ich mich nun erstmal um mich selber kümmern muss, um mit mir selber wieder ins Reine zu kommen.

Ist es also rechtlich erlaubt, dass mir der Unterhalt gekürzt wurde und nun fast komplett wegfällt und dass es sein kann, dass meine Großmutter und mein Vater jederzeit die Zahlungen einstellen könnten?
Sollte ich mit diesem Problem einen Anwalt aufsuchen oder ist es auswegslos, dass ich in dieser Zeit Anspruch auf Unterhaltszahlungen habe?

Ich hoffe, dass sich jemand die Zeit nimmt und meine Fragen und Probleme zu lesen. Ich entschuldige mich dafür, dass es ein so langer Text geworden ist, jedoch weiß ich nicht, welche Informationen eventuell irrelavant wären und habe daher die ganze Geschichte von Beginn an niedergeschrieben.

Bei den jenigen, die sich die Mühe geben, alles zu lesen und eventuell noch einen Ratschlag bereithaben, möchte ich mich im Vorfeld schoneinmal bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Steffi

Hi,

Dein Vater ist bis zur Vollendung der ersten Ausbildung zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Fraglich ist da die Kündigung, ob es den Status der 1.Ausbildung aufhebt.

Ich denke, du gehst am Besten zum Amtsgericht/Familengericht und bittest um Gerichtskostenbeihilfe.

Da bekommst du einen „Gutschein“ für eine kostenlose Anwaltsberatung. Wenn er denkt, dass du den Fall gewinnen kannst, übernimmt er es. Schau auch mal in der Düsseldorfer Tabelle, was du seitens deines Vaters erhalten solltest. Großmütter und Großtanten haben keine Zahlungpflicht. Wie sieht es mit dem Kindergeld für dich aus? Wer kriegt das? Wie alt bist du?
Was steuert deine Mutter bei?

Geh auch zur ArGe und schildere dein Problem. Stell dort Antrag auf ALG 2.

Viel Glück,

Andi

hallo steffi,
leider hab ich auch keine passable antwort parat!
nach meinem gefühl, wäre dein vater unterhaltspflichtig.
was zwar jetzt völlig nebensächlich ist, ich aber nicht wirklich verstanden hab, ist, warum die anderen familienangehörigen väterlicherseits auch zahlungen leisten mussten?!
egal… frage: was ist mit deiner mutter - zahlungstechnisch?
wenn du nicht gleich einen anwalt aufsuchen möchtest (was ja auch wieder geld kostet) könntest du dich evtl mal beim jugendamt erkundigen!
oder aber in einem „frauenbüro“ gibt es eigentlich in jeder stadt!
ich wünsch dir alles gute
papsch

Hallo Steffi,

dass sind aber viele Fragen auf einmal:smile:! Depressionen kenne auch ich, es ist eine der blödesten Krankheiten mit. Wenn einer das nicht selber erlebt hat, kann er sich kaum vorstellen, warum man so krank ist, obwohl ja keiner sieht das was vorliegt.
Sehen Sie erst mal zu, dass Sie selber wieder auf die Beine kommen. Machen Sie sich nicht so viele Gedanken, gehen Sie zum Amt und beantragen Zuschuss.
Es spielen da so viele Faktoren eine Rolle. Sie wohnen mit Ihrem Freund zusammen, auch er muss ab einer gewissen Zeit für Sie aufkommen, auch wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Grosstante ist auf keinem Fall verpflichtet und die Oma auch nur wenn diese eine hohe Rente hat. Denke mal, dass diese alle Ihrem Vater helfen wollten.
Der ist natürlich auch verpflichtet, aber Ihre Mutter auch. Die Eltern sind normal zu ihren Verhältnissen beide zu gleichen Teilen verpflichtet. Bei der Muter wird auch das Einkommen des Lebensgefährten mit berechnet, denn er muss Ihrer Mutter Unterhaltspflichtig. Auch müssten Sie noch Kindergeld bekommen. Das kann „meine ich“ bis 25 Jahren gezahlt werden.
Wenn Sie zum Amt gehen haben Sie aber mit keinem Anwalt und Gericht was zu tun, die Ämter überprüfen selber , wer zahlen muss.
Lassen Sie sich von Ihrer Psychologin ein Attest geben, oder entbinden Sie diese gegenüber dem Amt von der Schweigepflicht (kostet wenigstens nichts, Attest muss man bezahen), denn gerade bei dieser Krankhei wird man gerne als „die will nicht“ hingestellt, was absolut nicht der Fall ist. Ich fand es schlimmer wie alle anderen körperlichen Krankheiten die ich bis jetzt in meinem Leben gehabt habe. Aber mit den eigenen Willen es zu schaffenkommen Sie aus der Krankheit auch wieder raus.
Lassen Sie sich auf keine Diskusionen ein. Sie sind eine kluge Frau die vieles geschafft hat. Für die Krankheit kann man nun wirklich nichts, jeder kann sie bekommen und zu 99% sind da andere Menschen dran Schuld. Der Krug geht so lange zum Wasser, bis das er bricht. Jetzt ist kleben angesagt.
Melden Sie sich ruhig wenn Sie sich was von der Seele Schreiben möchten, ich habe die Veröffentlichung raus genommen.
Liebe Grüsse
Agnes

hi
so viel ahnung habe ich jetzt nicht, aber dein vater muss dir unterhalt zahlen,bis du die erste ausbildung beendet hast. Deine Oma ist nicht verpflichtet dir geld zu geben.
ich würde dir raten,geh zum jugendamt und las dich beraten,auch wenn du schon volljährig bist,und ist auch billiger,als ein anwalt

viel glück

lisa

Hallo Steffi

klingt ja alles ziehmlich merkwürdig was dein vater da fabriziert. versuche es über einen anwalt erneut, denn der kann dich da besser beraten, was dir zusteht oder was nicht. ich weiß ja auch nicht wie sich das verhält wenn du versuchst auf dem abreitsamt nachzufragen, was du noch alles beantragen kannst. versuche es auch mal auf der wohngeldstelle, damit du wenigstens etwas geld erstmal zur verfügung hast.

ich hoffe ich konnte dir etwas helfen und drücke dir die daumen das etwas davon funktioniert.

gruß yvi

Hallo,

ich hab einige Probleme und rechtliche Fragen, die ein wenig
kompliziert sind, sodass ich auf diese keinerlei Antworten in
etlichen Suchmaschinen finde, da es - wie gesagt, ein wenig
kompliziert zu sein scheint.

Folgende Situation:

In der Zeit zwischen Sommer 2008 und Sommer 2009 habe ich an
einer Volkshochschule meine Mittlere Reife nachgeholt und mit
1,4 als Beste den Abschluss erlangt. Zu Beginn dieses
einjährigen Kurses war ich 19 Jahre alt.
Da es sich um einen Tageslehrgang handelte mit wöchtentlich 41
Stunden Unterricht, hatte ich nicht die Möglichkeit nebenbei
zu arbeiten und habe Kindergeld bezogen.

Auf Grund der Tatsache, dass ich zu diesem Zeitpunkt auch
Unterhalt von meinem Vater geltend machen konnte, habe ich das
gemacht.
Meine Großmutter hat mir zu diesem Zeitpunkt, bevor ich den
Unterhalt meines Vaters eingeklagt habe, monatlich 100 Euro
überwiesen. Zudem habe ich monatlich 100 Euro meiner Großtante
erhalten.
Als ich dann den Schritt zum Anwalt gewagt habe, um Unterhalt
von meinem Vater zu erhalten, ging die Sache vor Gericht, da
er sich geweigert hat.

Per Gerichtsurteil wurde abschließend zu diesem Zeitpunkt
festgelegt, dass ich folgende Zahlungen erhalten soll:

  • 100 Euro monatlich von der Großtante väterlicherseits
  • 200 Euro monatlich von der Großmutter väterlicherseits,
    wobei mir von dieser gesagt wurde, dass sie 100 zahlt und die
    restlichen 100 von meinem Vater an sie gegeben werden und sie
    das nur zusammen überweist
  • 150 Euro monatlich von meinem Vater

In diesem Gerichtsurteil stand zudem drin, dass wegfallende
Zahlungen von einer Partei zu einer neuen Berechnung und
Aufteilung.

Als ich den Abschluss im Sommer 2009 in der Tasche hatte, habe
ich 4 Tage später an einem staatlichen Gymnasium die Oberstufe
besucht. Während ich dort die 11te Klasse besucht habe, habe
ich weiterhin die selben Unterhaltszahlungen erhalten .
Zudem habe ich mich während dieser Zeit für eine Ausbildung
als Chemielaborantin beworben und diese Stelle auch bekommen.
Also habe ich meine Schulausbildung nach der 11ten Klasse
beendet und zum 01.09.2010 meine Ausbildung begonnen.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch bei meiner Mutter und ihrem
Lebensgefährten gewohnt. Da sich in der wohnlichen Situation
dort leider einiges geändert hat, hat mir meine Mutter
angeraten, auszuziehen, was auch meinen Wünschen entsprach.

Meine Ausbildungsvergütung war ausreichend, um mir eine
Wohnung zu leisten, um jedoch sicherzugehen, hat mein Freund
mir angeboten, dass wir uns zusammen eine Wohnung suchen.
Gesagt getan. Wir haben extra eine Wohnung gesucht von der ich
nur 5min Fußweg zur Arbeit hatte.

Nachdem ich die Ausbildung angetreten habe, hat mein Vater den
Unterhalt um 50 Euro gekürzt und meine Oma hat ab dem
Zeitpunkt 100 Euro weniger überwiesen.
Also habe ich ab da insgesamt statt vorheriger 450 Euro „nur
noch“ 300 Euro erhalten.

So zum 01.11.2010 bin ich mit meinem Freund in die neue
Wohnung nahe meiner Arbeitsstelle gezogen. Hat auch alles ganz

Auf Grund dieses Gespräches hat er sich für mich eingesetzt
und hat mir vorgeschlagen, den Ausbildungsvertrag aufzuheben
und hat mir aber gleichzeitig einen neuen Vertrag für das Jahr
2011 angeboten.
Ich war ja noch in der Probezeit und habe selber keine Chance
mehr für mich gesehen und habe diesen Aushebungsvertrag
unterschrieben, in dem aber drin steht, dass ich für 2011
einen Vertrag bekomme.

Das hat sich alles kurz vor Weihnachten ergeben und nun habe
ich halt das Problem, dass mir mein Lohn fehlt und dass ich ja
„nur noch“ 300 Euro Unterhalt erhalte, wobei die Großtante
sich nun weigert weiterhin die 100 Euro zu bezahlen und nun
stehe ich mit 200 Euro da.
Die Wohnung wieder aufgeben, ist für mich keine sinnvolle
Lösung, da ich ja in 9 Monaten wieder 5min von hier entfernt
arbeite.

Meine eigentliche Frage ist jetzt eigentlich, ob mein Vater
gesetzlich immernoch dazu verpflichtet ist, mir Unterhalt
während dieser „Übergangszeit“ zu zahlen.

Meine Ärzte und Therapeuten meinen jedoch, dass ich aktuell
noch nicht dazu in der Lage sei, mir einen anderen Job zu
suchen und meinten, dass ich mich nun erstmal um mich selber
kümmern muss, um mit mir selber wieder ins Reine zu kommen.

Ist es also rechtlich erlaubt, dass mir der Unterhalt gekürzt
wurde und nun fast komplett wegfällt und dass es sein kann,
dass meine Großmutter und mein Vater jederzeit die Zahlungen
einstellen könnten?
Sollte ich mit diesem Problem einen Anwalt aufsuchen oder ist
es auswegslos, dass ich in dieser Zeit Anspruch auf
Unterhaltszahlungen habe?
Es ist eigentlich einfach.Deine Ausbildung war noch nicht fertig,so hast du keinen Abschluß.Dein Vater hat weiter zu zahlen,ohne Abzüge.Du hast ein Gerichtsurteil Urkunde ist der Titel den du erstritten hast.Gehe damit zum Anwalt.Auch die Geldkürzungen bekommst du nachgezahlt.

Ich hoffe, dass sich jemand die Zeit nimmt und meine Fragen
und Probleme zu lesen. Ich entschuldige mich dafür, dass es
ein so langer Text geworden ist, jedoch weiß ich nicht, welche
Informationen eventuell irrelavant wären und habe daher die
ganze Geschichte von Beginn an niedergeschrieben.

Bei den jenigen, die sich die Mühe geben, alles zu lesen und
eventuell noch einen Ratschlag bereithaben, möchte ich mich im
Vorfeld schoneinmal bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Steffi

Hallo Steffi,

dann antworte ich mal in Deinen Text hinein:

Folgende Situation:

In der Zeit zwischen Sommer 2008 und Sommer 2009 habe ich an
einer Volkshochschule meine Mittlere Reife nachgeholt und mit
1,4 als Beste den Abschluss erlangt. Zu Beginn dieses
einjährigen Kurses war ich 19 Jahre alt.

Ab dem 18. Geburtstag waren BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig, also nicht nur Dein Vater. Auch wenn Du bei Deiner Mutter gewohnt hast, hätte sie Dir Ausbildungsunterhalt bezahlen von dem Du dann eben Kostgeld hättest abgeben müssen.

Da es sich um einen Tageslehrgang handelte mit wöchtentlich 41
Stunden Unterricht, hatte ich nicht die Möglichkeit nebenbei
zu arbeiten und habe Kindergeld bezogen.

Soweit korrekt

Auf Grund der Tatsache, dass ich zu diesem Zeitpunkt auch
Unterhalt von meinem Vater geltend machen konnte, habe ich das
gemacht.

Da ist schon irgendwas schief gelaufen. Entweder Dein Vater war anwaltlich sehr schlecht beraten oder er wollte nicht wirklich „Streit“ wollte.

Meine Großmutter hat mir zu diesem Zeitpunkt, bevor ich den
Unterhalt meines Vaters eingeklagt habe, monatlich 100 Euro
überwiesen. Zudem habe ich monatlich 100 Euro meiner Großtante
erhalten.

Das waren freiwillige Leistungen der beiden Damen. Auf die gibt es keinen Rechtsanspruch. Am Besten mal mit einem dicken Bussi bei Beiden bedanken.

Als ich dann den Schritt zum Anwalt gewagt habe, um Unterhalt
von meinem Vater zu erhalten, ging die Sache vor Gericht, da
er sich geweigert hat.

Spätestens der Richter hätte merken müssen, dass auch Deine Mutter barunterhaltspflichtig ist und sogar - da Du ja eine allgemeinbildende Schulausbildung machtest - einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Letzteres bedeutet im Klartext, dass sie auch ein fiktives Einkommen hätte angerechnet bekommen.

Per Gerichtsurteil wurde abschließend zu diesem Zeitpunkt
festgelegt, dass ich folgende Zahlungen erhalten soll:

  • 100 Euro monatlich von der Großtante väterlicherseits
  • 200 Euro monatlich von der Großmutter väterlicherseits,
    wobei mir von dieser gesagt wurde, dass sie 100 zahlt und die
    restlichen 100 von meinem Vater an sie gegeben werden und sie
    das nur zusammen überweist
  • 150 Euro monatlich von meinem Vater

Hier stimmt etwas überhaupt nicht. Kein Gericht in Deutschland kann Deine Oma unter den geschilderten Voraussetzungen und erst recht nicht Deine Großtante zu Unterhaltszahlungen verdonnern.

Handelt es sich hier wirklich um ein Gerichtsurteil? Ist das nicht vielmehr eine freiwillige Vereinbarung oder evtl. einen Vergleich?

In diesem Gerichtsurteil stand zudem drin, dass wegfallende
Zahlungen von einer Partei zu einer neuen Berechnung und
Aufteilung.

Ist immer so, wenn sich etwas bei den Voraussetzungen ändert, muss es neu berechnet bzw. verteilt werden.

Als ich den Abschluss im Sommer 2009 in der Tasche hatte, habe
ich 4 Tage später an einem staatlichen Gymnasium die Oberstufe
besucht. Während ich dort die 11te Klasse besucht habe, habe
ich weiterhin die selben Unterhaltszahlungen erhalten.

Auch hier hätte sich Deine Mutter am Unterhalt beteiligen müssen, bzw. hätten ihre Naturalleistungen beim Unterhalt als Minderungsgrund berücksichtigt werden müssen.

Zudem habe ich mich während dieser Zeit für eine Ausbildung
als Chemielaborantin beworben und diese Stelle auch bekommen.
Also habe ich meine Schulausbildung nach der 11ten Klasse
beendet und zum 01.09.2010 meine Ausbildung begonnen.

Ab diesem Zeitpunkt hätte der Unterhalt Deines Vaters auch wieder neu berechnet werden müssen.

Beispiel: Er zahlt 300 Euro im Monat (Kindergeld ist schon berücksichtigt).

Du hast eine Ausbildungsbeihilfe (in meinem Beispiel) von 400 Euro. Davon wären 90 Euro nicht berücksichtigt worden, da Du diese für Schulmaterial, Berufskleidung - incl. Reinigung, Fahrtkosten usw. aufwenden darfst.

Die restlichen 310 Euro würden auf die Unterhaltspflicht Deines Vaters angerechnet und er hätte nichts mehr bezahlen müssen, da Du einen Überhang von 10 Euro hast.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch bei meiner Mutter und ihrem
Lebensgefährten gewohnt. Da sich in der wohnlichen Situation
dort leider einiges geändert hat, hat mir meine Mutter
angeraten, auszuziehen, was auch meinen Wünschen entsprach.

Das spielte unterhaltsrechtlich ab Ausbildungsbeginn keine Rolle mehr.

Meine Ausbildungsvergütung war ausreichend, um mir eine
Wohnung zu leisten, um jedoch sicherzugehen, hat mein Freund
mir angeboten, dass wir uns zusammen eine Wohnung suchen.
Gesagt getan. Wir haben extra eine Wohnung gesucht von der ich
nur 5min Fußweg zur Arbeit hatte.

Nachdem ich die Ausbildung angetreten habe, hat mein Vater den
Unterhalt um 50 Euro gekürzt und meine Oma hat ab dem
Zeitpunkt 100 Euro weniger überwiesen.
Also habe ich ab da insgesamt statt vorheriger 450 Euro „nur
noch“ 300 Euro erhalten.

Das habe ich Dir oben schon vorgerechnet. Vermutlich hätte Dein Vater nicht mal mehr die 50 Euro bezahlen müssen.

So zum 01.11.2010 bin ich mit meinem Freund in die neue
Wohnung nahe meiner Arbeitsstelle gezogen.

Also bin ich zum Arzt gegangen, der daraufhin
Depressionen bei mir diagnostizierte und dieser hat mich dann
insgesamt 5 Wochen krank geschrieben, Antidepressiva
verschrieben und mir einer Überweisung zu einem
Psychotherapeuten gegeben.
Auf Grund der langen Krankheit und der Nebenwirkungen der
Ersteinnahme dieser Medikamente, bin ich nicht mehr mit dem
Stoff in der zentralen Ausbildung und in der Berufsschule
hinterhergekommen.
Ich habe versucht, die versäumten Sachen nachzuholen, jedoch
war das so viel, dass ich es nicht geschafft habe und mein
Durchschnitt sich so immens verschlechtert hat, dass mein
Ausbilder auf Grund dessen und wegen der langen Krankheit ein
Gepsräch mit mir gesucht hat.

Ich erzählte ihm von der Diagnose und sagte ihm, dass es mir
immer noch nicht sonderlich gut geht und dass es mich
runterzieht, dass ich mit dem Stoff nicht mehr zurecht komme.
Auf Grund dieses Gespräches hat er sich für mich eingesetzt
und hat mir vorgeschlagen, den Ausbildungsvertrag aufzuheben
und hat mir aber gleichzeitig einen neuen Vertrag für das Jahr
2011 angeboten.

Solche Arbeitgeber wünsche ich vielen Menschen. Hierüber gibt es erst mal nix zu meckern.

Ich war ja noch in der Probezeit und habe selber keine Chance
mehr für mich gesehen und habe diesen Aushebungsvertrag
unterschrieben, in dem aber drin steht, dass ich für 2011
einen Vertrag bekomme.

Ab hier hast Du evtl. einen - finanziell leider schlimmen - Fehler gemacht. Du hättest dafür sorgen sollen, dass Du vor Ende des Ausbildungsverhältnisses weiter krank geschrieben bist.

Das Krankengeld wäre auch nach Ausbildungsende weitergelaufen. Wenn man mit dem Arzt oder Therapeuten bzw. Neurologen geredet hätte, hätte man die Krankschreibungen bis kurz vor Beginn der neuen Ausbildung ausdehnen können.

Das hat sich alles kurz vor Weihnachten ergeben und nun habe
ich halt das Problem, dass mir mein Lohn fehlt und dass ich ja
„nur noch“ 300 Euro Unterhalt erhalte, wobei die Großtante
sich nun weigert weiterhin die 100 Euro zu bezahlen und nun
stehe ich mit 200 Euro da.

Ob Dein Vater überhaupt weiter Unterhalt bezahlen muss ist hier fraglich. Eltern von volljährigen Kindern sind nur unterhaltspflichtig für die Ausbildung oder bei schweren dauerhaften Erkrankungen.

Wenn sie keine Ausbildung machen, müssen sie jeden (Teilzeit-)Job - auch als Kurzzeitjob - annehmen, den sie finden können, um die Eltern zu entlasten.

Inwieweit hier Deine Erkrankung als Unterhaltsgrund angesehen werden kann, ist fraglich. Schließlich warst Du ja nicht mehr krankgeschrieben.

Auch muss man alle öffentlichen Mittel (Sozialgelder, BAFöG, Krankengeld usw.) in Anspruch nehmen, bevor man die Eltern belastet. Als Beispiel sei hier das BAFöG erwähnt, welches ja zum Teil als Kredit gewährt wird, das trotzdem voll unterhaltsmindernd angerechnet wird.

Die Wohnung wieder aufgeben, ist für mich keine sinnvolle
Lösung, da ich ja in 9 Monaten wieder 5min von hier entfernt
arbeite.

Hast Du es schon bei der Wohngeldstelle und beim Hartz-IV-Amt versucht. Hier kommte es auch darauf an, was Dein Freund für Einkommen hat, da ihr bei diesen Stellen als Bedarfsgemeinschaft gezählt werdet.

Meine eigentliche Frage ist jetzt eigentlich, ob mein Vater
gesetzlich immernoch dazu verpflichtet ist, mir Unterhalt
während dieser „Übergangszeit“ zu zahlen.

Wie oben schon geschrieben, vermutlich nicht. Wenn er diesmal einen guten Anwalt hat, kann er Deine Unterhaltsforderung damit abwehren, dass Du Dir ja für die Zeit einen 400-Euro-Job suchen musst.

Meine Ärzte und Therapeuten meinen jedoch, dass ich aktuell
noch nicht dazu in der Lage sei, mir einen anderen Job zu
suchen und meinten, dass ich mich nun erstmal um mich selber
kümmern muss, um mit mir selber wieder ins Reine zu kommen.

Dann sollen sie Dich krank schreiben und dann bekommst Du Geld von der Krankenkasse.

Ist es also rechtlich erlaubt, dass mir der Unterhalt gekürzt
wurde und nun fast komplett wegfällt und dass es sein kann,
dass meine Großmutter und mein Vater jederzeit die Zahlungen
einstellen könnten?

Deine Großmutter hatte in diesem Fall sowieso keine Unterhaltspflicht. Sie konnte vom Gericht nicht zu Unterhalt verurteilt werden. Das war vermutliche eine freiwille Vereinbarung.
Dein Vater haftet bei einem volljährigen Kind nur für die Ausbildung. Deine Mutter muss auch bezahlen. Auch müssen beide erst mal soviel verdienen (jeder mehr als 1.150 Euro netto) um überhaupt etwas bezahlen zu können.

Sollte ich mit diesem Problem einen Anwalt aufsuchen oder ist
es auswegslos, dass ich in dieser Zeit Anspruch auf
Unterhaltszahlungen habe?

Anwalt wäre nicht schlecht. Aber „im Hinterkopf behalten“, dass viele Anwälte auch aussichtslose Verfahren durchziehen, hauptsache ihre eigene Kasse stimmt.
Solltest Du das Verfahren verlieren, musst Du die Anwalts- und Gerichtskosten Deines Vaters bezahlen, obwohl Du für Dich wohl Verfahrenskostenbeihilfe (PKH) bekommen wirst.

Gruß

Hallo liebe Steffi,

den Rat deiner Therapeuten solltes du dir Herzen nehmen, weil es denkbar möglich ist das du rückfällig wirst.

Da du mit deinem Freund zusammen gezogen bist, sieht es der Vaterstaat so, das er auch für dich mit aufkommen muss, dies hängt jetzt allerdings von seinem Verdienst ab.

Desweitern lass dir von deine Mutter es schriflich geben, das sie dich qausi gebeten hat auszuziehen.

Dein Vater so als auch deine Mutter sind dir gegenüber unterhaltspflichtig bis zum 25ten Lebenjahr.

Also, bitte gehe zum Rechtsanwalt, leider mit den letzen 3 Monaten Verdienstbescheinigung von deinem Freund. Nimm sie nur vorsichtshalber mit, nur nach Aufforderung abgeben.

Mietvertrag und alle sonstigen Ausgaben die du noch hast in Kopie.

Es besteht auf jeden Fall Hoffnug das deine Mutter so als auch dein Vater Unterhalt an dich bezahlen müssen.

Einen neuen Antrag auf Kindegeld könntes du auch stellen, mehr wie ein Nein, geht nicht.

Ich wünsche dir viel Erfolg und wäre dir dankbar wenn du mich auf dem Laufendem hälts.

Mfg
Angela06

Hallo,

hier meine laienhafte Meinung ohne Gewähr und Anspruch auf Professionalität:
Dein Vater muss Dir solange Unterhalt zahlen, bis „Dein Leben gefestigt ist“. In der Regel ist das nach Abschluss Deiner ersten Beruftsausbildung. Dass Du Deine Berufsausbildung unterbrechen musstest, ist wohl gesundheitlich bedingt und Dir nicht anzulasten.
Somit halte ich die Unterhaltskürzung für nicht gerechtfertigt.

Versuch’ doch mal, mit Deinem Vater zu reden.

Wenn das nichts hilft, würde ich zumindest zum Jugendamt oder sogar zum Anwalt gehen. Das Geld, das er bis heute nicht gezahlt hat, muss er/sie meiner Meinung nach rückwirkend zahlen. Wenn er sich weigert ist - wie schon vorher - der Gang zum Gericht denkbar, wenn man auf die Kohle angewiesen ist.

Viel Glück und Gute Besserung !

Hi

ein sehr spezieller Fall. Formal hat dein Vater Recht, da du volljaehrig bist und nicht mehr zu hause wohnst. Solange du dich nicht in einer Ausbildung befindest, musst du duer dich selber sorgen.

Selbst wenn du in der Ausbildung bist, waere dein Anspruch (an beide Elternteile) 670 Euro minus Kindergeld-deiner Verguetung (+90 Euro Werbungskostenpauschale). Rechne das mal durch, eventuell bleibt da kein Anspruch.

Das deine Grosstante zahlt ist auch als Ausnahme zu betrachten. Darf ich fragen, warum die Tante und nicht deine Mutter?

Trotzdem wuerde ich eine Beratung beim Anwalt anraten, der diese Uebergangszeit mal pruefen soll, sowie den Gerichtsbeschluss.

Gute Erholung

Gruss

Sorry da kann ich leider nicht helfen