Probezeitkündigung

Hallo

in der probezeit werden gespräche abgehalten wenn jemand für den beruf nicht geeignet ist …
wenn man aber gekündigt wird gibt es diese sache mit einer 3 monatigen geldsperrung/kürzung

wie verhält sich das?
bekommt man diese sperrung auch wenn man gekündigt wird oder wenn man selbst kündigt?
Außerdem lass ich mal das man seine kündigung nicht unterschreiben darf … wäre das dann ein fall von selbst kündigung und hätte dann eine geldkürzung zur folge?
was kann man tun wenn man in der probezeit gekündigt wird um diese sperre nicht zu erhalten nur weil man von den beruf nicht geeignet ist?

ich danke für antworten und wünsche noch einen schönen tag :smile:

Hallo,

soweit ich weiß, bekommt man nur eine Sperre beim AA, wenn man selbst kündigt, da man sich ja freiwillig in die Arbeitslosigkeit/Bedürftigkeit manövriert hat (bitte Korrektur, falls ich falsch liege).

Sofern man eine Kündigung unterschreibt, würde ich spontan sagen
kommt es darauf an, WAS du unterschreibst und wie es gedeutet werden kann, aber sicher bin ich mir diesbezüglich nicht.

Lg

Also, wen man selbst Kündigt, gibts immer eine Sperre (so weit ich informiert bin) - die dann i.d.R auch voll greift (12 Wochen minimum).

Solltes Du gegangen werden sieht der Fall schon anderst aus. Allerdings wird hier nur eine ASK (arbeitsschutzklage)vor einer Sperzeit bewahren …da dies in der Probezeit aber nicht möglich ist und der AG nicht malk einen Grund braucht - sofort nach Kündigung ab zum AA und melden, jeder Tag zählt.

Hallo

wenn man aber gekündigt wird gibt es diese sache mit einer 3
monatigen geldsperrung/kürzung
wie verhält sich das?
bekommt man diese sperrung auch wenn man gekündigt wird oder
wenn man selbst kündigt?

Die Sperrfrist beträgt 12 Wochen und wird dann verhängt, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe). Dies ist bei Eigenkündigung meistens der Fall, betrifft aber z.B. auch Kündigungen, wo der AN den AG um die Kündigung bittet oder durch grobe Pflichtverletzungen die Kü zu verschulden hat.

Außerdem lass ich mal das man seine kündigung nicht
unterschreiben darf … wäre das dann ein fall von selbst
kündigung und hätte dann eine geldkürzung zur folge?

Das ist erst einmal Quatsch. Man darf jederzeit den Erhalt auf einem Duplikat quittieren. Das hat keine Auswirkungen auf eine Sperrfrist.

was kann man tun wenn man in der probezeit gekündigt wird um
diese sperre nicht zu erhalten nur weil man von den beruf
nicht geeignet ist?

Wenn die Initiative vom AG ausgeht, muß man da nix „tun“.

Gruß,
LeoLo

Hallo BrutusMaximus

Also, wen man selbst Kündigt, gibts immer eine Sperre (so weit
ich informiert bin) -

Falsch.

die dann i.d.R auch voll greift (12
Wochen minimum).

Falsch.

Solltes Du gegangen werden sieht der Fall schon anderst aus.
Allerdings wird hier nur eine ASK (arbeitsschutzklage)vor
einer Sperzeit bewahren …

Falsch.

da dies in der Probezeit aber
nicht möglich ist und der AG nicht malk einen Grund braucht -
sofort nach Kündigung ab zum AA und melden, jeder Tag zählt.

So absolut gesehen auch falsch, aber ich will mal nicht kleinlich sein :o)

Gruß,
LeoLo

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