Hallo,
angenommen man begeht während der Probezeit ein Rotlichtdelikt kurz vor Ende der Probezeit. D.h. es kommt nach der Probezeit zur Verurteilung, besteht dann immernoch die Möglichkeit, den Verkehrsteilnehmer zu einer Nachschulung zu schicken bzw. dessen Probezeit rückwirkend zu verlängern ?
…Fernando