Probezeitverlängerung

Guten Tag,

tut mir leid wenn es die frage schon gibt bin neu hier und kenne mich nicht aus.
Meine frage lautet wenn man in einer probezeit ein vergehen begeht und punkte bekommt muss man ja zur nachschulung. Wenn jetzt aber der bescheid zur nachschulung erst z.b 6 monate später kommt wird das bei der verlängerung dann abgezogen oder ist die verlängerung erst wirksam nachdem man das schreiben bekommen hat???
Über eine schnell antwort würde ich mich freuen

Über eine schnell antwort würde ich mich freuen

Hi,

eine schnell Antwort ist, ja, nein, nein.

Die Aufforderung zur Nachschulung kann erst kommen wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Geht immer paar Monate bis die Aufforderung kommt.

Die Verlängerung der Probezeit wird an die Probezeit angehängt, sprich es sind statt zwei, jetzt vier Jahre Probezeit.

Q-Gruß

das es 4 jahre sind weiß ich, aber wenn z.b der bescheid erst 6 monate später kommt nach dem vergehen, ab wann gilt die verlängerung? weil wenn der bescheid erst ein halbes jahr später kommt und es an die normalen 2 jahre angehängt wird dann hab ich doch nur noch 1 anhalb jahre verlängerung weil ich ja ein halbes jahr warten musste oder?

Hi,

Der Verstoß war in der Probezeit, wann ist da völlig irrelevant. Ob im ersten Monat oder im dreiundzwanzigsten Monat der Probezeit. Die Probezeit endet nach insgesamt vier Jahre. Da haben diese sechs Monate keine Bedeutung.

Also mal angenommen der Verstoß wäre am letzten Tag der Probezeit gewesen. Bis dann die Aufforderung zur Nachschulung kommt vergeht ein Jahr, dann endet die Probezeit immer noch nach Insgesamt vier Jahre. Da gibt es kein mehr und kein weniger.

Der Vorteil wenn es recht lange bis zur Nachschulung dauert ist, Verstöße in dem Zeitraum sind für die Probezeit nicht relevant.

Einzig Probezeitverkürzungseminar oder Entzug der Fahrerlaubnis kann da was ändern.

Q-Gruß

ok danke also wenn ich es richtig verstanden habe ist es so z.b wenn ich am 20.02.2007 mein schein bekommen habe egal wann ich ein vergehen begangen habe und egal wie lange es dauert bis der bescheid kommt endet die probezeit am 20.02.2011 also mit verlängerung. Oder??

Hi,

so ist es.

Q-Gruß

super dankeeeeeeeee:smile: