Hallo,
ich habe schon mehrfach gesehen, dass bei Auszubildenden die Probezeit verlängert wurde, über die 4 Monate hinaus, die das BBiG als maximal zulässige Dauer vorsieht, und zwar wegen Krankheit oder anderer Fehlzeiten. Beispielsweise hat ein Auszubildender 20 Fehltage in der Probezeit, dann wird die Probezeit um diese 20 Tage verlängert. Die IHKen spielen da mit.
Ist das rechtlich haltbar?
Gruß, FAQ