Probezeitverlängerung

Hallo,

ich habe schon mehrfach gesehen, dass bei Auszubildenden die Probezeit verlängert wurde, über die 4 Monate hinaus, die das BBiG als maximal zulässige Dauer vorsieht, und zwar wegen Krankheit oder anderer Fehlzeiten. Beispielsweise hat ein Auszubildender 20 Fehltage in der Probezeit, dann wird die Probezeit um diese 20 Tage verlängert. Die IHKen spielen da mit.

Ist das rechtlich haltbar?

Gruß, FAQ

Hoi.

Ja, wenn es vertraglich geregelt wurde bzw. der Auszubildende zustimmt.

Siehe BAG-Urteil: http://www.ldl.sachsen.de/de/internet/service/bildun…

Ciao
Garrett

Hallo,

in dem geschilderten Fall wäre es aber unzulässig.

Denn das BAG hat das nur anerkannt, wenn man einen Azubi deshalb nicht richtig beurteilen kann, weil er arbeitgeberseits unverschuldet sehr lange krank war, wobei das BAG als „sehr lange“ 1/3 der Probezeit annimmt. Was bei 4 Monaten Probezeit dazu führt, dass 20 Tage AU im Regelfall nicht ausreichen, um die Probezeit um 20 Tage zu verlängern.

Die IHK mögen da „mitspielen“, dies hat aber keine arbeitsrechtliche Relevanz.

VG
EK

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Asche auf mein Haupt…
Hoi.

Danke für die Korrektur und sorry an den UP, da war ich wohl noch nicht ganz wach und habe zu viel in den Sachverhalt reingelesen.

Ciao
Garrett

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Dankle den Postern für Auskünfte und Link! owT
owT