Probezeitverlängerung/Aufhebungsvertrag/Sperrzeit?

Hallo zusammen,

folgender fiktive Fall:

Angenommen, Arbeitnehmer AN hätte vor ein paar Monaten einen neuen Arbeitsplatz gefunden mit einer 6-monatigen Probezeit. Der Arbeitsvertrag wäre so verfaßt, daß er auf diese 6-monatige Probezeit befristet ist und sich automatisch auf einen unbefristeten verlängert, wenn nicht 2 Wochen vor Ende der Probezeit etwas anderes vereinbart wird.

Nun würde der Arbeitgeber AG gerne die Probezeit um 3 Monate verlängern, weil er AN gerne noch etwas länger „testen“ will.

Da aufgrund der Gesetzeslage eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich wäre, soll AN einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der das Arbeitsverhältnis nach diesen 3 zusätzlichen Monaten beendet. Bei entsprechender „Bewährung“ würde der AN eine Wiedereinstellungszusage in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen (das wäre im Aufhebungsvertrag so festgehalten).

Nun wäre sich AN etwas unsicher, da es ja immer ungünstig sein kann, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil das Arbeitsamt - pardon, die Agentur für Arbeit - da gerne eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Andererseits wäre es aber laut Personalabteilung die einzige Möglichkeit, die Probezeit zu verlängern.

Könnte der AN im Fall, daß AG ihm keine Wiedereinstellungszusage gäbe, eine Sperrzeit „aufgebrummt“ bekommen, weil er unter diesen Umständen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat? Oder bräuchte er sich keine Sorgen machen, weil das Arbeitsverhältnis bei Nichtunterschreiben sowieso geendet hätte? (wobei das nirgends schriftlich festgelegt, sondern nur mündlich mitgeteilt worden wäre)

Es wäre super, wenn die Experten hier eine Einschätzung der fiktiven Situation abgeben könnten. Sorry, daß das Ganze etwas länger geworden ist - ich wollte nur gleich alle „fiktiven Fakten“ liefern.

Vielen Dank und Gruß
„Raven“

Fiktiv gesehen, ist da mal wieder eine Personalabteilung am Werke, die keinerlei (bzw. wenig) Ahnung hat…
Im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind diverse Möglichkeiten von Befristungen aufgezeigt…die aber oftmals nur greifen, wenn man sie vor dem ersten Arbeitsantritt anwendet…

Sehr schwer zu sagen, wie die Agentur für Arbeit in diesem fiktiven Fall „ticken“ würde…ich würde mit dieser Fragestellung direkt meinen zuständigen Sachbearbeiter aufsuchen und mir seine Antwort schriftlich geben lassen… da ich vermute, dass die AfA froh ist über jeden, den sie nicht auf Ihrer Liste hat, könnte die Antwort positiv ausfallen…

Hallo

Warum kündigt der AG nicht einfach das (dann unbefristete) Arbeitsverhältnis vor Ende der Wartezeit zum Zeitpunkt des Ablaufs der 3 Monate?

Auch die Kündigung kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.

Weiteres Resultat: keine Sperre (der AN muß sich natürlich bei Zugang der Kü bei der AfA melden)

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank.

Warum kündigt der AG nicht einfach das (dann unbefristete)
Arbeitsverhältnis vor Ende der Wartezeit zum Zeitpunkt des
Ablaufs der 3 Monate?

Gute Frage - die Wege des Herrn einer Personalabteilung sind unergründlich… ;o)

Ich könnte mir fiktiv vorstellen, daß es schwieriger wäre, das dann unbefristete Arbeitsverhältnis zu kündigen, da ja dann keine Probezeit mehr vorliegt und nicht mehr ohne Angabe von Gründen gekündigt werden könnte. Ergibt das einen Sinn?

Viele Grüße
„Raven“

Hallo Raven

Ich könnte mir fiktiv vorstellen, daß es schwieriger wäre, das
dann unbefristete Arbeitsverhältnis zu kündigen, da ja dann
keine Probezeit mehr vorliegt und nicht mehr ohne Angabe von
Gründen gekündigt werden könnte. Ergibt das einen Sinn?

Deswegen kündigt man auch schon vor Ablauf der 6monatigen Wartezeit. Die Anwendung des KSchG ist maßgeblich vom Zeitpunkt des Zugangs der Kü, nicht vom Beendigungstermin.

Ok, ok, ich habe an anderer Stelle bereits mal darauf hingewiesen, daß ein AN dies als Rechtsmißbrauch auslegen könnte, aber das ist zutiefst theoretisch und in der Praxis eigentlich zu vernachlässigen.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

Fiktiv gesehen, ist da mal wieder eine Personalabteilung am
Werke, die keinerlei (bzw. wenig) Ahnung hat…

Das würde ich so nicht sagen, denn das Prozedere ist wohl durchaus in Ordnung:
http://www.rechtstipps.net/pub/415/verlaengerung-pro…

Sehr schwer zu sagen, wie die Agentur für Arbeit in diesem
fiktiven Fall „ticken“ würde…ich würde mit dieser
Fragestellung direkt meinen zuständigen Sachbearbeiter
aufsuchen und mir seine Antwort schriftlich geben lassen…

Das würde der fiktive AN gerne machen, nur könnte in diesem fiktiven Fall die Zeit drängen und er nicht mehr rechtzeitig einen Termin bei einem Sachbearbeiter bekommen.

da
ich vermute, dass die AfA froh ist über jeden, den sie nicht
auf Ihrer Liste hat, könnte die Antwort positiv ausfallen…

Sollte man meinen, aber verlassen würde ich mich auf diese Aussage nicht… ;o)

Danke und Gruß
„Raven“

Hallo LeoLo,

sorry, da hatte ich wohl dein erstes Posting mißverstanden, bitte entschuldige. Eine Kündigung vor Ablauf der Probezeit zum Ende der 3 zusätzlichen Monate wäre natürlich die elegantere Lösung, aber aus irgendeinem Grund könnte das die fiktive Personalabteilung nicht wollen…

Vielen Dank und Gruß
„Raven“

Fiktiv gesehen, ist da mal wieder eine Personalabteilung am
Werke, die keinerlei (bzw. wenig) Ahnung hat…

Das würde ich so nicht sagen, denn das Prozedere ist wohl
durchaus in Ordnung:
http://www.rechtstipps.net/pub/415/verlaengerung-pro…

Diesen ganzen „Stress“ kann man umgehen, indem man von vorneherein einen Arbeitnehmer nach TzBfG einstellt…
Zitat TzBfG § 14 (2): Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

So, da schau ich mir einen AN nen halbes Jahr an… und wenn ich dann der Meinung bin er hat sich mmer noch net bewährt, dann verlängere ich ihn…
So hat der AG keinen Stress und der AN auch net wegen etwaiger Sperrzeiten…

Hallo Raven

Vom Aufhebungsvertrag würde ich anstelle des AN die Finger lassen. Auch wenn das AV daraufhin endet. Was aber nicht ausschließt, daß der AG nicht plötzlich doch noch zur Vernunft kommen kann.

Klingt von außen natürlich immer so einfach… aber Du hast nach einer persönlichen Einschätzung bzgl des fiktiven Sachverhaltes gefragt.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Sehr schwer zu sagen, wie die Agentur für Arbeit in diesem
fiktiven Fall „ticken“ würde…ich würde mit dieser
Fragestellung direkt meinen zuständigen Sachbearbeiter
aufsuchen und mir seine Antwort schriftlich geben lassen.

Es ist nicht schwer, vorherzusagen wie die AA tickt, nämlich: der Sachbearbeiter wird nichts schriftlich von sich geben. Um Aussagen zu einer Sperrzeit machen zu können, müssen die Fakten schriftlich vorliegen, auch die des AG.

ich vermute, dass die AfA

Absetzung für Abnutzung?

Gruß
Otto

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