Hallo zusammen,
folgender fiktive Fall:
Angenommen, Arbeitnehmer AN hätte vor ein paar Monaten einen neuen Arbeitsplatz gefunden mit einer 6-monatigen Probezeit. Der Arbeitsvertrag wäre so verfaßt, daß er auf diese 6-monatige Probezeit befristet ist und sich automatisch auf einen unbefristeten verlängert, wenn nicht 2 Wochen vor Ende der Probezeit etwas anderes vereinbart wird.
Nun würde der Arbeitgeber AG gerne die Probezeit um 3 Monate verlängern, weil er AN gerne noch etwas länger „testen“ will.
Da aufgrund der Gesetzeslage eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich wäre, soll AN einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der das Arbeitsverhältnis nach diesen 3 zusätzlichen Monaten beendet. Bei entsprechender „Bewährung“ würde der AN eine Wiedereinstellungszusage in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen (das wäre im Aufhebungsvertrag so festgehalten).
Nun wäre sich AN etwas unsicher, da es ja immer ungünstig sein kann, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil das Arbeitsamt - pardon, die Agentur für Arbeit - da gerne eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Andererseits wäre es aber laut Personalabteilung die einzige Möglichkeit, die Probezeit zu verlängern.
Könnte der AN im Fall, daß AG ihm keine Wiedereinstellungszusage gäbe, eine Sperrzeit „aufgebrummt“ bekommen, weil er unter diesen Umständen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat? Oder bräuchte er sich keine Sorgen machen, weil das Arbeitsverhältnis bei Nichtunterschreiben sowieso geendet hätte? (wobei das nirgends schriftlich festgelegt, sondern nur mündlich mitgeteilt worden wäre)
Es wäre super, wenn die Experten hier eine Einschätzung der fiktiven Situation abgeben könnten. Sorry, daß das Ganze etwas länger geworden ist - ich wollte nur gleich alle „fiktiven Fakten“ liefern.
Vielen Dank und Gruß
„Raven“