Hallo
Ich habe eine Festplatte bei ebay verkauft, die ich vor 2 Monaten ausgebaut habe und zu der Zeit noch ging.
Dafür habe ich einen Zeugen.
Hatte sie ausgebaut, weil ich ne größere mir zugelegt habe.
Nun ist sie bei dem neuen besitzer angekommen.
er schreibt nun, das die Festplatte ohne Platine ist und so nicht funktionieren konnte.
er droht nun mit nem Anwalt, wenn ich sie nicht zurück nehme.
Ich hatte aber am ende, wie bei ebay üblich, beigeschrieben, dass ich eine Privatperson bin und die Rücknahme oder den Umtausch ausschließe.
Muß ich mich nun auf Ärger vorbereiten oder bin ich auf der sicheren seite?
Hallo,
kenne mich mit der Materie Hardware nicht soooo gut aus und weis auch nicht ob eine Platine dabei sein muss. In diesem Fall steht aber Aussage gegen Aussage. Sie haben einen Zeugen der sagt, dass die Festplatte komplett war und die Gegenpartei steitet das ab.
Da wird die Gegenpartei nicht viel machen können. Höchstens eine negative Bewertung abgeben oder Sie nehmen die Platte zurück.
Viel Glück.
Thommy
Seriennummer
Hallo,
sofern die Aussage stimmt, wäre es ratsam die Seriennummer der alten Festplatte zur Hand zu haben. Es kommt sehr oft vor, dass funktionierende Teile gekauft werden, dann defekte Ware zurückzugeben.
Sofern keine Seriennummer vorhanden ist, ist man in der Beweisnot. Die Phrase „Privatverkauf, keine Rückgabe, keine Gewährleistung“ schließt nicht aus, dass wenn man Ware als „funktionierend“ anbietet, dann defekte liefern darf - hier ist man dann doch wieder zur Rücknahme verpflichtet.
Solltest Du Dir sicher sein, dass alles von Deiner Seite her okay ist, dann würde ich das dem Käufer so mitteilen und er möge doch zu einem Rechtsanwalt gehen.
Gruß
Christian
habe die seriennummer leider nicht mehr
habe die seriennummer leider nicht mehr
Schlamperei 
Haste denn ein Foto?
Die Platine einer Festplatte ist nicht immer sichtbar sondern kann auch verbaut sein (dann ist der Boden der Platte abgeschlossen/eben).
Wenn sichtbar ist sie am Boden der Festplatte.
Wenn die Platine fehlt dann auch die Anschlüsse weil die ja mit der Platine verbunden sind.
Somit könnte man die Platte weder am IDE noch am Strom anschliessen.
Also ich hab hier grade 4 alte Maxtor Platten vor mir (zw. 10 und 60 GB) auch mit offener Platine und um die zu entfernen muss man se entweder abschrauben oder absolut grobe Gewalt mit nem Werkzeug anwenden (die auch Spuren hinterlassen würde) und se herauszubrechen. Denn die sitzen alle bombenfest.
Frag den Käufer doch mal ob er die Platte auch fest am IDE und dem Stromkabel angeschlossen und richtig gejumpert hat.
Wenn ja (dann is die Platine drin) und die Platte funktioniert nicht (wenn se nicht angeht) weil se evtl. kaputt ist musste se evtl. auch zurücknehmen.
Wenn se auch nicht lange funktionieren muss, bei defekter Ware die nicht als solches verkauft wurde greift der Gewährleistungsausschluß nicht.
Bei der Rückabwicklung lass dir die Ware zuerst schicken und begutachte sie.
MfG
Lilly
Hallo,
kenne mich mit der Materie Hardware nicht soooo gut aus und
weis auch nicht ob eine Platine dabei sein muss.
Muss dabei sein
Die Platine enthält die ganze Elektronik die der eigentlichen Platte sagt was sie machen muss, incl. Anschluß zum PC. Ohne Platine geht da nichts…
Die Platine kann man aber einfachst abschrauben und bei einer anderen Festplatte (bei der beispielsweise die Platine defekt war) anbauen und die Festplatte wieder nutzen. Deswegen werden Platinen auch gerne alleine bei Ebay angeboten.
In diesem
Fall steht aber Aussage gegen Aussage. Sie haben einen Zeugen
der sagt, dass die Festplatte komplett war und die Gegenpartei
steitet das ab.
Da wird die Gegenpartei nicht viel machen können. Höchstens
eine negative Bewertung abgeben.
Korrekt, sehe ich auch so.
Hallo,
wenn sich der Käufer auf stur stellt, rate ich Dir zu folgendem:
Kaufpreis zurückerstatten, Käufer soll die Ware zurück schicken. Alles andere macht keinen Sinn. Du kannst ihn noch darauf hinweisen (auch wenn es nur ein Bluff ist), dass Du die Seriennummer notiert hast und die Platte fotografiert hast, und bei Rücksendung eines anderen Artikels Dir rechtliche Schritte wegen versuchten Betrugs vorbehältst.
Rechtsstreit wegen einer Festplatte riskieren ist m.E. unsinnig. Ich würde auch eher vermeiden, Artikel, die beim Versand leicht kaputt gehen können, über eBay zu versteigern (was jetzt nichts mit Deinem Problem zu tun hat).
Wie schon angemerkt wurde, ist der Auschluss der Gewährleistung kein Freibrief. Du haftest für alle Mängel, die Du bei der Auktion nicht angegeben hast, ganz egal, was Du für Auschlussklauseln in Deinen Auktionstext nimmst.
Gruß
Andreas