Problem Aufenthaltserlaubnis

Meine Freundin ist Thailänderin und hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis zum 07.11.2011. Wir wollen am Dienstag nach Thailand fliegen für 3 Wochen und kommen am 30.12.2010 wieder zurück nach Deutschland. Jetzt haben wir Bedenken, das meine Freundin nicht mehr nach Deutschland kommen kann. Wir waren vor 3 Tagen auf unserer Ausländerbehörde um eine Verlängerung zu beantragen. Die Dame sagte uns, wir brauchen uns keine Gedanken über die Wiedereinreise machen. Gestern telefonierte ich mit einer Anwaltshotline und mir wurde gesagt, das es beim Rückflug von Bangkok nach Deutschland schon Probleme geben könnte. Wir wollen morgen wieder zur Behörde, um das Durchschnittliche Nettoeinkommen unserer Sachbearbeiterin zu übergeben. Sie sagte uns, das sie anhand dieses Dokumentes uns die Aufenthaltsgenehmigung verlängert, wahrscheinlich auch unbefristet. Jetzt haben wir die Information einer Bekannten, das diese Prozedur bis zu 2 Wochen dauern kann. Haben wir die Möglichkeit, von der Ausländerbehörde ein vorzeitiges Dokument zu bekommen, damit wir bei der Ein- und Ausreise keine Probleme bekommen ? Welche Möglichkeiten haben wir, damit wir unseren Urlaub antreten können, ohne Probleme mit den Behörden auf beiden Seiten zu bekommen ? Ich danke für Ihre Antwort.

Meine Freundin ist Thailänderin und hat eine gültige
Aufenthaltserlaubnis bis zum 07.11.2011.

Wäre interessant zu wissen nach welchem Paragraphen.

Wir wollen am
Dienstag nach Thailand fliegen für 3 Wochen und kommen am
30.12.2010 wieder zurück nach Deutschland. Jetzt haben wir
Bedenken, das meine Freundin nicht mehr nach Deutschland
kommen kann.

Warum? Die Aufenthaltserlaubnis ist doch gültig. Versteh das Problem nicht!

Wir waren vor 3 Tagen auf unserer
Ausländerbehörde um eine Verlängerung zu beantragen. :smiley:ie Dame
sagte uns, wir brauchen uns keine Gedanken über die
Wiedereinreise machen.

Gebe ich der Dame vollkommen Recht.

Gestern telefonierte ich mit einer
Anwaltshotline und mir wurde gesagt, das es beim Rückflug von
Bangkok nach Deutschland schon Probleme geben könnte. Wir
wollen morgen wieder zur Behörde, um das Durchschnittliche
Nettoeinkommen unserer Sachbearbeiterin zu übergeben. :Sie
sagte uns, das sie anhand dieses Dokumentes uns die
Aufenthaltsgenehmigung verlängert, wahrscheinlich auch
unbefristet. Jetzt haben wir die Information einer Bekannten,
das diese Prozedur bis zu 2 Wochen dauern kann.

Welche Prozedur genau?

Haben wir die
Möglichkeit, von der Ausländerbehörde ein vorzeitiges Dokument
zu bekommen, damit wir bei der Ein- und Ausreise keine
Probleme bekommen ?

Ne Bescheinigung erstellen lassen, dass die Aufenthaltserlaubnis gültig ist und es erlaubt ist, dass Ihre Freundin wieder nach Deutschland kommen darf.
Dürfte dann 10 € kosten.

Welche Möglichkeiten haben wir, damit wir
unseren Urlaub antreten können, ohne Probleme mit den Behörden
auf beiden Seiten zu bekommen ?

Mit den deutschen Behörden gibts keine Probleme, mit den anderen Behörden (Thailand etc.) müssen Sie sich vorher auseinandersetzen… Da ich ja nicht weiss was ihre Freundin für einen Aufenthalt hat, ist das insgesamt auch schwer zu sagen.
Generell spricht aber gegen eine Wiedereinreise nichts gegen, sofern keine Duldung ausgestellt wurde.

Ich danke für Ihre Antwort.

Bitte gerne, schönen urlaub

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Es ist eine Aufenthalterlaubnis nach § 31 Abs. 1,2,4 AufenthG.

Leider ist in meiner Frage ein Fehler unterlaufen.
Die Erlaubnis geht nur bis zum 07.01.2011, deshalb sind wir so beunruhigt.

Unsere Bekannte sagte uns, das das Dokument für eine unbefristete Aufenthalterlaubnis eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen hätte.
Ich weiß nur, das wir die befristete immer sofort bekommen haben.
Ist das bei der unbefristeten genauso ?

Falls die Bearbeitung der neuen Aufenthaltsgenehmigung wirklich länger dauern sollte, wäre eine Bescheinigung genau das richtige.
Wäre es auch möglich die Erlaubnis für diesen „Notfall“ erstmal für 1 Monat verlängern zu lassen ?

Was ist der Unterschied zwischen Duldung und Erlaubnis ?

Wir sind im Moment sehr hin und hergerissen, da wir die Info der Anwaltshotline über mögliche Problem am Flughafen in Thailand bekommen haben.
Die Anwältin sagte uns, das die Airline schon in Thailand Probleme machen könnte.
Wenn ich jetzt eine deutsche Bescheinigung habe, wird es in Thailand bestimmt Probleme geben, da es niemand lesen kann.
Sollten wir uns deshalb vorher auf der Thailändischen Botschaft ein zusätzliches Dokument ausstellen lassen ?

Ich bedanke mich schonmal für Ihren Rat.

Ich seh da keine Probleme. Wieso sollte eine AE nicht reichen die noch ca 11 Monate gilt bei Einreise?!

Mehr Meinungen kannst du gern in usnerem Board einholen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

gruß fons

Hallo Macworker,

ich sehe das Problem nicht, Deine Freundin hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis zum 7.11.11. Wenn sie nichts macht was diese zum Erlischen bringt, kann sie ausreisen und wieder zurück kommen und dies bis zum 17.11.11. Es sei denn die Erlaubnis erlischt bei Ausreise, das muss aber drauf stehen. In diesem Fall müßte eine neue beantagt werden, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Gruß,
DNeu

Hallo, es gibt kein Problem. Eine Wiedereinreise kann erfolgen, wenn die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist und das ist sie ja bis November 2011. Ich weiß nicht welcher Anwalt solche Auskünfte erteilen kann.

Eine Niederlassungserlaubnis wird wahrscheinlich noch länger als zwei Wochen dauern, da hier bei anderen Behörden Sicherheitsanfragen gemacht werden müssen.

Gruß Maike

Sorry, aber ich habe einen kleinen entscheidenen Fehler gemacht, ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft am 07. Januar 2011 ab.

Es ist eine Aufenthalterlaubnis nach § 31 Abs. 1,2,4 AufenthG.

Die Anwältin in der Hotline hat gesagt, es könnte Probleme von der Airline vor der Rückreise geben.

Sieht jetzt das Problem anders aus ?

Wie kann ich der Dame von der Ausländerbehörde etwas Druck machen, damit wir bei unserem Urlaub keine Probleme bekommen ?

Wir wären ja schon mit einer Verlängerung von 1 Jahr zufrieden.

Sorry, aber ich habe einen kleinen entscheidenen Fehler gemacht, ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft am 07. Januar 2011 ab.

Es ist eine Aufenthalterlaubnis nach § 31 Abs. 1,2,4 AufenthG.

Die Anwältin in der Hotline hat gesagt, es könnte Probleme von der Airline vor der Rückreise geben.

Sieht jetzt das Problem anders aus ?

Wie kann ich der Dame von der Ausländerbehörde etwas Druck machen, damit wir bei unserem Urlaub keine Probleme bekommen.

Wir wären ja schon mit einer Verlängerung von 1 Jahr zufrieden.

Sorry, aber ich habe einen kleinen entscheidenen Fehler gemacht, ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft am 07. Januar 2011 ab.

Es ist eine Aufenthalterlaubnis nach § 31 Abs. 1,2,4 AufenthG.

Die Anwältin in der Hotline hat gesagt, es könnte Probleme von der Airline vor der Rückreise geben.

Sieht jetzt das Problem anders aus ?

Wie kann ich der Dame von der Ausländerbehörde etwas Druck machen, damit wir bei unserem Urlaub keine Probleme bekommen.

Wir wären ja schon mit einer Verlängerung von 1 Jahr zufrieden…

… und was ist jetzt das Problem? Die AE gilt doch bis 11/2011. Nach meinem Kalender haben wir erst 12/2010.
Es schient, als ob die Anwaltshotline ihr Geld nicht Wert ist oder aber die Anfrage von dir missverstanden hat.

[email protected]

Also grundsätzlich reicht eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Wiedereinreise, aber wenn Ihr sicher gehen wollt, dann lasst die Aufenthaltserlaubnis doch verlängern.
Wenn der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist und der Pass lange genug gültig, kann die Aufenthaltserlaubnis um zwei Jahre verlängert werden.

Was Ihr vorlegen müsst sagt Euch die Ausländerbehörde.
Gruß Maike

Hallo,

meinten Sie wirklich den 07.11.2011?

Richtig, das war ein Tastenfehler.
Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1,2,4 AufenthG läuft am 07.01.2011 ab.

Wir wollen morgen mit Ihrer Bestätigung vom Steuerberater zur Behörde, um den Aufenthalt zu verlängern oder eine unbefristete Genehmigung zu bekommen.

Wir haben gehört, das es für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung 2 Wochen
Bearbeitungszeit braucht. Wir fliegen aber am Di. nach Thailand.
Demnach brauchen wir eine Bestätigung oder irgendetwas um sicher zu gehen, das
uns niemand Probleme macht.

Also um das genaze jetzt etwas kurz zu halten:
Generell können sie unter Aufenthaltstitel.de alles über Aufenthaltserlaubnisse und Duldungen erfahren.

Nach diesem Paragraphen, muss der Lebensunterhalt ihrer Freundin gesichert sein… Sollten Sie alle geforderten Dokumente mitbringen und die Prüfung positiv verlaufen, ist die Verlängerung eine Sache von max. 20 Minuten.
Bei der unbefristeten (Niederlassungserlaubnis) ist nach Antragstellung schon mit einer Zeit von mindestens 2 Wochen zu rechnen… meist sind es 4-7 Wochen, da andere Behörden wie Verfassungschutz und Polizei abgefragt werden müssen… was leider immer etwas dauert… da arbeiten auch nur Menschen.

Bei Thailand und Türkei habe ich oft gehört, dass die mindestens ein Visum von 6 Monaten Gültigkeit haben wollen.
Als Tipp: Telefonieren Sie mit der Botschaft Ihres Urlaubslandes und fragen nach dieser Problematik, sowie nach dem Umgang mit einer Fiktionsbesheinigung gem. § 81 IV AufenthG

Fiktionsbesheinigung gem. § 81 IV

AufenthG, das ist eine fiktive Weitererhaltung der
bisherigen Aufenthaltserlaubnis, bis über den neuen Antrag
entschieden ist…

Das wollte ich wissen :smile:

Viele, vielen Dank.

MfG,

Oliver V.

Freut mich, bitte trotzdem mit der Botschaft abklären, da viele Länder die Fiktion nicht gerne sehen und trotzdem nicht wissen, was sie damit anfangen sollen und dann ist das Dilemma vorprogrammiert.

LG
Sasi

hallo,
ich würde den Bundesgrenzschutz anrufen, sie kennen sich mit diesem Problem auf jeden Fall aus.
Bei vielen Ländern gilt es, mindestens 6 Monate vor dem Ablauf des Passes/des Visums darf man in das Land, das das Visum erteilt hat, nicht mehr einreisen. Wie die Bestimmungen für Thailand sind, würde ich mich beim thailändischen Konsulat informieren.
Weit über 6 Monate verbleibender Aufenhaltsgenehmigung sollten m. E. nach keine Probleme an der Grenze darstellen.
Ich kann nur für das russische Konsulat sprechen, sie stellen eine Bescheinigung aus, wenn z.B. der Pass abgelaufen ist und in Bearbeitung ist. Für eine deutsche Behörde soll eine Bescheinigung über das Vorhaben der Verlängerung der bald ablaufenden Aufenthaltsgenehmigung doch kein Problem sein.

Beste Grüße,
Xana

Hallo, ich verstehe die Bedenken nicht, die AE endet 11/2011, Ihr seid nur 3 Wochen außerhalb D, wieso sollte Euch bei der Einreise Probleme gemacht werden ?
Ihr könnt ja mal bei www.info4alien.de diese Frage stellen. (müsst Euch vorher registrieren, ist aber kostenfrei) Dort schreiben Mitarbeiter von Ausländerbehörden. Auf meiner Seite www.philippinen-a-z.de ist eine Anwaltsseite, dort ist auch ein (Fach)Anwalt aus Frankfurt, kontaktet diesen doch mal.
Viele Grüsse
M.P.

Hallo Macworker,
auch wenn ich mich wiederhole, es bleiben doch immer noch 7 Tage rechtssicherer Zeit. Da sollte auch die Fluggesellschaft kein Problem mit haben.
Übrigens würde ich von Druck machen absehen, das geht meist nach hinten los, da man auf das Wohlwollen der Mitarbeiter der Behörde angewiesen ist.
Gruß,
DNeu

Dann bin ich ja beruhigt, dass es sich um einen Tippfehler handelte. Aus meiner Erfahrung ist mir bekannt, das Aufenthaltserlaubnisse in der Regel sofort verlängert werden. Je nach gerade Arbeitsanfall einer Behörde und Situation der Personaldecke kann natürlich auch eine Bearbeitungsfrist entstehen. Diese entsteht allerdings ausschließlich durch Abarbeiten einer großen Anzahl von vorliegenden Pässen, in denen der sogenannte Sichtvermerk eingeklebt und gestempelt wird.

Allerdings könnte man vielleicht auch eine Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir haben so einen Fall bisher nicht gehabt. Da aber dem Bewilligungsvorgang nicht vorgegriffen werden kann, denn dann könnte man die Ausstellung ja auch direkt vornehmen. Im Übrigen sind Konsulate in keinster Weise an solche Bescheinigungen deutscher Behörden gebunden. Falls das Ausländeramt nun nicht vor Ablauf der bisherigen eine neue Aufenthaltserlaubnis ausstellen sollte bleibt nur übrig, vor dem 07.01.2011 zurückzukommen und die Aufenthaltserlaubnis dann zu verlängern.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg