Problem bei der Reisebuchung

Hallo

Zum ersten mal hat jemand jetzt eine komplette Reise im voraus gebucht und nun ist es passiert. Er hat bei Lm-Reisen eine Kombireise nach Ägypten für drei Erwachsene gebucht. Da man aber online nicht für drei Erwachsene auf einmal buchen konnte, hat er zu erst die Reise für sein Schwester gebucht und dann noch mal das ganze für sich und seine Freundin. Es handelt sich um 14 Tage ägypten mit 3 Tage Kairo, 7 Tage Nilkreuzfahrt und 4 Tage Strand. Bei der Buchung hat man darauf geachtet, das die gebuchten Reisen die selben Daten beinhalten. Daraufhin hat man zwei Bestätigungsemails mit Auftragsnummern(aber ohne Reisedetails) erhalten, aber bis jetzt weder Geld bezahlt, noch Verträge unterschrieben. Die verträge kommen schriftlich per post

Aber am nächsten Tag erhält der Reiseauftragsgeber eine Anruf von der Reiseagentur. Die Dame meinte das de zwei gebuchten Reisen unterschidliche Daten beinhalten, d.h. das Paar würde zu erst am strand Urlaub machen und die schwester alleine auf die Nilkreutzfahrt muss. De Auftraggeber teilt der Dame aber mit, das er das so nicht gebucht habe(bei der Buchung habe er extra darauf geachtet, das alle Details der Reise identisch seien). Aber die Damen von der Reiseagentur meinte, es sei so gebucht worden. Sie hat aber angeboten zu versuchen alles so in ordnung zu bringen, das alle drei zusammen den Urlaub verbringen. Heute hat die Dame dem reiseauftragsgeber eine neue Email geschickt mit den neuen veränderten Daten der Reiseveranstalter Royal Holiday. Jetzt entdeckt der Auftragsgeber aber etwas anderes. Der Hinflug ist am selben Tag und die Nilkreutzfahrt auch, aber kairo und Strandurlaub sind wider am unterschidlichen Tagen. Er meldet das der Reiseagentur wider und die Agentur versucht es bis morgen zu ändern wenn es geht…geht los am 5.8.2010

Nun folgende Fragen: ist diese Reise überhaupt bis jetz verbindlich gebucht(Die Dame am Telefon meinte die Reise ist gebucht), weil der Auftraggeber bis jetzt nichts bezahlt hat und auch noch nichts unterschriben???
Wenn die Reise nicht so umgeänder wird, das alle drei Reisenden zusammen verreisen können, kann der Reiseauftragsgeber dann diese Reise stornieren??? Wie kann ER nachweisen, das er zwei mal die selbe Reise gebucht habt, einmal für sich und seine Freundin und einmal für seine Schwester. Er hat bei er bestätigungemails lediglich nur zwei Auftragsnummern und sonst nichts erhalten).

ich weiß nicht genau, ob reisen auch darunter fallen, aber eigentlich sieht das fernabsatzgesetz (und das ist für handel im inet zuständig) ein 14 tägiges rücktrittsrecht ohne angabe von gründen vor.

wie gesagt: die anwendbarkeit auf reisebuchungen sollte nochmal eine fachkundige person überprüfen!

Hallo,

ich weiß nicht genau,

schön, dass Du das dazu schreibst.

ob reisen auch darunter fallen,

Nein, tun sie nicht. Siehe §312b BGB Abs.3 Punkt 6 (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html).

aber eigentlich sieht das fernabsatzgesetz (und das ist für handel
im inet zuständig)

Nein, ist es nicht. Weil es schon vor Jahren im BGB integriert wurde. Btw. geht es beim Fernabsatz auch nicht nur um Handel per Internet.

ein 14 tägiges rücktrittsrecht ohne angabe von gründen vor.

Stimmt ebenfalls nicht, das ist schon ein wenig komplizierter. Siehe §312d BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html) bzw. §355 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html)

wie gesagt: die anwendbarkeit auf reisebuchungen sollte
nochmal eine fachkundige person überprüfen!

Ja, das wäre besser.
Gruß
loderunner (ianal)