Problem bei Einschulung des 2. Kindes

Hallo!

Möglich, das Geschwisterkinder bevorzugt behandelt werden-- wird ja oft so gehandhabt!
Evtl reicht da auch eine Begründung, die aber bestehen müsste, wenn Kinderbetreuung nicht in der Form gewährleistet ist (in dem Fall durch die Arbeitszeiten der Eltern!)

ERfahren kannst Du das über das Schulamt, bei dem Du anrufen musst…schau halt in die gelben Seiten!

Mach Dich schlau, welche Rechte Du hast und das dann möglichst weit oben in der Hierarchie…

kitty

Es gibt 5 oder 6 Ortschaften die ein Anrecht auf diese Schule
hätten. Aber jetzt gibt es aus 3 Ortschaften die direkt an der
Schule liegen schon allein 12 Erstklässler.
Dann sagte mir der Direktor heute das wahrscheinlich noch ein
Antragskind kommt und in der zweiten Klasse einer sitzen
bleibt .
Tja und dann wären anstatt 12 dann schon 14 Kinder.
Man könnte nicht noch mehr ausnahmen machen.

Wenn ein Zweitklässler „sitzen bleibt“, was es ja so nicht mehr gibt, er also " gedehnt" wird ist dieses Kind doch sowieso schon in der Klasse und die Anzahl der Gesamtschüler erhöht sich durch diesen nicht.

Auf jeden Fall dran bleiben und beim Schulamt konsequent dranbleiben.
Bei uns haben Geschwisterkinder, wenn sie aus dem Einzugsgebiet sind, immer Vorrang.

Manuela1268

Danke Manuela wir werden auf jeden Fall dran bleiben.
Unser kleiner ist sowieso so schüchtern selbst deswegen
wären wir schon froh wenn er vom großen ein bisschen
rückendeckung hätte in der Schule

Hallo,

Wenn ein Zweitklässler „sitzen bleibt“, was es ja so nicht
mehr gibt, er also " gedehnt" wird ist dieses Kind doch
sowieso schon in der Klasse und die Anzahl der Gesamtschüler
erhöht sich durch diesen nicht.

Aber einen Platz, von dem man dachte, dass er für einen Erstklässler frei wird, gibt es nicht mehr.

Gruß
Elke

Hallo,

bei uns in den SAPH - Klassen ( 1.und 2. Klasse )sind die Anzahl der Ersties und Zweitis nicht identisch. Wir haben 4 solcher Klassen. In jeder sind 28 Schüler. Aber nie 14 / 14. Die einen haben 16 Erstkläßler und 12 Zweities, die andere 18 Ersties und nur 10 Zweities.
Jenachdem wieviel Kinder gedehnt werden, variieren die Schülerzahlen.
Ein Jahr können wir fast 60 Kinder in Klasse 1 aufnehmen und manchmal eben nur 40 - 45. Auch die Plätze sind heiß begehrt, aber das Schulamt weist bei uns die Schule den Eltern zu. Genommen werden alle aus dem Einzugsgebiet und dann wird aufgefüllt.
Dieses Schuljahr haben wir eben 8 Kinder mehr aufnehmen müssen, weil die Eltern sich reingeklagt haben. Eben Geschwisterkinder, oder Kinder wo die Schule günstig für die Eltern auf dem Weg zur Arbeit liegt. Manch eben auch, weil wir eine Ganztagsgrundschule sind.

Aber ich denke, da gibt es von Bundesland zu Bundesland eben Unterschiede.
Schönen Abend noch
Manuela1268

Also wenn ich keine positive Auskunft vom Schulamt erhalte, dann
werde ich diesen Platz auch per Rechtsanwalt einklagen.
Man muß sich heute verdammt viel gefallen lassen, aber irgendwann
reicht es mir oder uns dann auch. Ich sehe es auch nicht ein das
man zwei Geschwisterkinder in ganz Unterschiedliche Richtungen
einschult. Das würde ab nächstes Jahr wenn meine Frau wieder Arbeiten
geht eine reine Strapaze.
Ich warte jetzt erst mal ab was der Bürgermeister mir nächste Woche
sagt den ich ja auch Informiert habe über die Zustände und wenn
dann noch nichts positives dabei rum kommt dann geh ich zum zuständigen Schulamt und die letzte Instanz ist dann zum Rechtsanwalt.

Gruß TIM

Hallo,

bei uns in den SAPH - Klassen ( 1.und 2. Klasse )sind die
Anzahl der Ersties und Zweitis nicht identisch.

total off-topic: Aber werden die wirklich so blöd benannt?

Jenachdem wieviel Kinder gedehnt werden, variieren die
Schülerzahlen.

Dennoch muss die Gesamtschülerzahl stimmen. Egal, wie die Zusammensetzung ist.

Dieses Schuljahr haben wir eben 8 Kinder mehr aufnehmen
müssen, weil die Eltern sich reingeklagt haben.

Richtig mit Rechtsanwalt und Gerichtsverhandlung? Das bezweifle ich. Kann man da eine Quelle haben?

Eben
Geschwisterkinder, oder Kinder wo die Schule günstig für die
Eltern auf dem Weg zur Arbeit liegt. Manch eben auch, weil wir
eine Ganztagsgrundschule sind.

Es gibt kein Recht auf eine Ganztagsschule. Ich nehme an, dass man Konzessionen gemacht hat, um Aufsehen etc. zu vermeiden. Eventuell auch um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einem Prozess gekommen ist. Falls ich da falsch liege, wäre ich über Beweise dankbar.

Aber ich denke, da gibt es von Bundesland zu Bundesland eben
Unterschiede.

Das auf jeden Fall.

Gruß
Elke

Hallo,

bei uns in den SAPH - Klassen ( 1.und 2. Klasse )sind die
Anzahl der Ersties und Zweitis nicht identisch.

total off-topic: Aber werden die wirklich so blöd benannt?

SAPH heißt einfach nur " SCHULANFANGSPHASE" . Die lerngruppen heißen bei uns: Hamster, Hase; Igel und Maus.
Finde ich auch nicht gerade berauschend, aber andere Schule nennen sie eben nach Vogelarten oder Wildtieren. Noch andere einfach A1, A2, A3…

Jenachdem wieviel Kinder gedehnt werden, variieren die
Schülerzahlen.

Dennoch muss die Gesamtschülerzahl stimmen. Egal, wie die
Zusammensetzung ist.

Ja, hast ja recht. Wir sollten lt. Amt 50 Schüler aufnehmen " dürfen".
Anmeldungen hatten wir aber etwa 65. Einige der 15 abgelehnten Eltern haben dann Widerspruch eingelet, gegen die Mitteilung vom Amt.
Nicht alle hatten die Geduld mehrer Widersprüche u.s.w. einzulegen, so dass am Ende 8 weitere Schüler aufgenommen werden mussten.
DAdurch hatten wir eben nicht mehr 26 in einer Klasse, sondern eben 28.

Dieses Schuljahr haben wir eben 8 Kinder mehr aufnehmen
müssen, weil die Eltern sich reingeklagt haben.

Richtig mit Rechtsanwalt und Gerichtsverhandlung? Das
bezweifle ich. Kann man da eine Quelle haben?

Denke soweit kam es nicht.

Eben
Geschwisterkinder, oder Kinder wo die Schule günstig für die
Eltern auf dem Weg zur Arbeit liegt. Manch eben auch, weil wir
eine Ganztagsgrundschule sind.

Es gibt kein Recht auf eine Ganztagsschule. Ich nehme an,
dass man Konzessionen gemacht hat, um Aufsehen etc. zu
vermeiden. Eventuell auch um eine Gerichtsverhandlung zu
vermeiden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu
einem Prozess gekommen ist. Falls ich da falsch liege, wäre
ich über Beweise dankbar.

Es gibt in Berlin eine Modellschule - Gemeinschaftsschule - wo Kinder von der 1.-10. Klasse zusammen bleiben. Da habe ich einen Artikel gelesen ( im Wochenblatt ), dass einige Eltern sich richtig gehend eingeklagt haben.

Aber ich denke, da gibt es von Bundesland zu Bundesland eben
Unterschiede.

Das auf jeden Fall.

Gruß
Elke

LG Manuela1268

Hallo,

SAPH heißt einfach nur " SCHULANFANGSPHASE" . Die lerngruppen
heißen bei uns: Hamster, Hase; Igel und Maus.

Es ging mir um die Ersties und Zweities, aber ist ja egal. In Hessen heißt das übrigens „flexible Eingangsstufe“.

Finde ich auch nicht gerade berauschend, aber andere Schule
nennen sie eben nach Vogelarten oder Wildtieren. Noch andere
einfach A1, A2, A3…

Was die Tiernamen betrifft, so sind die für die Kinder gut.
Für Menschen in der Verwaltung - so wie ich - total blöd (ich muss jedes Jahr 10 neue Namen à la „Diving Dolphins“, „Squeeky Squirrels“ usw. lernen, und außerdem noch 3a, 2b usw. parat haben ,weil die Verwaltungssoftwäre mit „Elegant Elephants“ (yes, really!) nix anfangen kann :wink: aber das ist wirklich off topic.

Ja, hast ja recht. Wir sollten lt. Amt 50 Schüler aufnehmen "
dürfen".

In Hessen ebenso. In der flexiblen Eingangsstufe 25 Kinder pro Klasse.

Anmeldungen hatten wir aber etwa 65. Einige der 15 abgelehnten
Eltern haben dann Widerspruch eingelet, gegen die Mitteilung
vom Amt.
Nicht alle hatten die Geduld mehrer Widersprüche u.s.w.
einzulegen, so dass am Ende 8 weitere Schüler aufgenommen
werden mussten.
DAdurch hatten wir eben nicht mehr 26 in einer Klasse, sondern
eben 28.

Dagegen könnte man nun Widerspruch einlegen :wink:, weil die Schülerzahlen eigentlich fix sind.

Es gibt in Berlin eine Modellschule - Gemeinschaftsschule - wo
Kinder von der 1.-10. Klasse zusammen bleiben. Da habe ich
einen Artikel gelesen ( im Wochenblatt ), dass einige Eltern
sich richtig gehend eingeklagt haben.

Würde mich mal interessieren auf welcher Basis. Allerdings::

Aber ich denke, da gibt es von Bundesland zu Bundesland eben
Unterschiede.

gilt das ja immer noch.

Gruß
Elke

Man sieht hier in den Threads das es wirklich große Unterschiede
gibt zwischen den Bundesländern auch wenn sie doch gleich sind.
Ich befürchte wohl das mir zum Ende nichts anderes übrig bleibt als
mit einem Rechtsanwalt dadurch zu gehen.
Ich bin eigentlich kein Mensch der gerne solche Wege geht, aber
für das Wohl der Kinder gehe ich bis ans Ende.
Meiner Meinung nach gibt es immer Wege oder Lösungen um wie jetzt
in dieser Sache den Eltern ein bisschen entgegen zu kommen.
Ich weiß die Frage ist jetzt auch blöd zu stellen aber wie hoch
liegen die Chancen mit einem Anwalt das Ziel zu erreichen ??

Gruß TIM

Hallo,

SAPH heißt einfach nur " SCHULANFANGSPHASE" . Die lerngruppen
heißen bei uns: Hamster, Hase; Igel und Maus.

Es ging mir um die Ersties und Zweities, aber ist ja egal. In
Hessen heißt das übrigens „flexible Eingangsstufe“.

Das Ersties und Zweities benutzen bei uns einige Kollegen. Andere benutzen Erstklässler und Zweitklässler.

Finde ich auch nicht gerade berauschend, aber andere Schule
nennen sie eben nach Vogelarten oder Wildtieren. Noch andere
einfach A1, A2, A3…

Was die Tiernamen betrifft, so sind die für die Kinder gut.
Für Menschen in der Verwaltung - so wie ich - total blöd (ich
muss jedes Jahr 10 neue Namen à la „Diving Dolphins“, „Squeeky
Squirrels“ usw. lernen, und außerdem noch 3a, 2b usw. parat
haben ,weil die Verwaltungssoftwäre mit „Elegant Elephants“
(yes, really!) nix anfangen kann :wink: aber das ist wirklich
off topic.

Klar, für Kinder total gut, aber wenn du nachmittags auf dem Hof stehst, und die „neuen“ Eltern wollen ihre Kinder abholen und du fragst:" Ist ihr Kind ein Hamster, Hase, Igel oder eine Maus?"
kommt man sich auch blöd vor.
Ab Klasse 3 bibt es dann wieder a und b

Ja, hast ja recht. Wir sollten lt. Amt 50 Schüler aufnehmen "
dürfen".

In Hessen ebenso. In der flexiblen Eingangsstufe 25 Kinder
pro Klasse.

Anmeldungen hatten wir aber etwa 65. Einige der 15 abgelehnten
Eltern haben dann Widerspruch eingelet, gegen die Mitteilung
vom Amt.
Nicht alle hatten die Geduld mehrer Widersprüche u.s.w.
einzulegen, so dass am Ende 8 weitere Schüler aufgenommen
werden mussten.
DAdurch hatten wir eben nicht mehr 26 in einer Klasse, sondern
eben 28.

Dagegen könnte man nun Widerspruch einlegen :wink:, weil die
Schülerzahlen eigentlich fix sind.

Jetzt haben wir sie halt.

Es gibt in Berlin eine Modellschule - Gemeinschaftsschule - wo
Kinder von der 1.-10. Klasse zusammen bleiben. Da habe ich
einen Artikel gelesen ( im Wochenblatt ), dass einige Eltern
sich richtig gehend eingeklagt haben.

Würde mich mal interessieren auf welcher Basis. Allerdings::

Habe im Netz noch mal geschaut, ob ich den Artikel noch finde, eben zur Info; aber leider erfolglos.

Aber ich denke, da gibt es von Bundesland zu Bundesland eben
Unterschiede.

gilt das ja immer noch.

Gruß
Manuela

Hallo,
wie hoch die Chancen mit einem Anwalt sind, kann dir keiner sagen.
Kopf hoch, wird schon.
Meld dich mal wie es ausgegangen ist.
Mnauela

total off topic
Hi

Klar, für Kinder total gut, aber wenn du nachmittags auf dem
Hof stehst, und die „neuen“ Eltern wollen ihre Kinder abholen
und du fragst:" Ist ihr Kind ein Hamster, Hase, Igel oder eine
Maus?"
kommt man sich auch blöd vor.

Und wie!

Ab Klasse 3 bibt es dann wieder a und b

Bei uns nicht, deshalb 10 verschiedene Tiere bis Kl. 5 (à zwei Klassen).

Aber das erinnert mich daran, als wir umzogen und unsere Jungs in einen neuen Kindergarten kamen. Bereits nach einer Woche kam die Kindergärtnerin des kleineren auf uns zu und sagte ohne Einleitung dafür aber mit großem Nachdruck: „Your son is a rat!“
Ich war erstmal sprachlos. Was hatte mein Kleiner angestellt? Nach einer Woche!!? Und überhaupt?!!
Es stellte sich dann heraus, dass der Kindergarten das Stück „The Pied Piper“ (der Rattenfänger von Hameln) aufführte und die Kleinen alle Ratten spielten.

Gruß
Elke

Hi Tim!

Ich weiß die Frage ist jetzt auch blöd zu stellen aber wie
hoch
liegen die Chancen mit einem Anwalt das Ziel zu erreichen ??

Ich habe die Erfahrung gemacht (in Österreich zwar, aber ich glaube nicht, dass das in Deutschland sehr stark anders ist), dass man mit viel Freundlichkeit und Höflichkeit gepaart mit viel Geduld und Nachdruck bei Schulen fast immer erreicht, dass man bekommt was man will.
Es ist noch viel Zeit bis zur Einschulung und du kannst ruhig und überlegt vorgehen. Wichtig sind Freundlichkeit und Höflichkeit. Eventuell auch mal Verständnis für die anderer Seite andeuten. Damit erreicht man viel mehr als mit Schimpftiraden, Beschuldigungen und Angriffen.
Gleichzeitig aber nie das eigene Anliegen vergessen und - egal was die anderen sagen - niemals aufgeben.
Ein Anwalt kann vermutlich als letztes Mittel helfen, sorgt aber eventuell später für böses Blut dem Kind gegenüber. Ich würde ihn erst dann einsetzen, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. (Dann aber auf jeden Fall)

LiGrü
igel

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Hallo,

Ich habe die Erfahrung gemacht (in Österreich zwar, aber ich
glaube nicht, dass das in Deutschland sehr stark anders ist),
dass man mit viel Freundlichkeit und Höflichkeit gepaart mit
viel Geduld und Nachdruck bei Schulen fast immer erreicht,
dass man bekommt was man will.

Das halte ich für einen viel erfolgversprechenderen Tipp als der mit dem Rechtsanwalt.

Es ist noch viel Zeit bis zur Einschulung und du kannst ruhig
und überlegt vorgehen. Wichtig sind Freundlichkeit und
Höflichkeit.

Ja.

Eventuell auch mal Verständnis für die anderer
Seite andeuten.

JA!

Damit erreicht man viel mehr als mit
Schimpftiraden, Beschuldigungen und Angriffen.

Wer will schon einen Querulanten, der womöglich im Elternbeirat sitzt.

Gleichzeitig aber nie das eigene Anliegen vergessen und - egal
was die anderen sagen - niemals aufgeben.
Ein Anwalt kann vermutlich als letztes Mittel helfen, sorgt
aber eventuell später für böses Blut dem Kind gegenüber.

Das wäre unprofessionell und ich will das als Absicht nicht unterstellen. Aber auch Lehrer (oder SChulleiter) sind Menchen.

Ich
würde ihn erst dann einsetzen, wenn alle anderen Versuche
gescheitert sind. (Dann aber auf jeden Fall)

Kann ich alles 100% unterschreiben.

Gruß
Elke

1 Like

Hallo

wenn dann noch nichts positives dabei rum kommt dann geh ich zum zuständigen Schulamt und die letzte Instanz ist dann zum Rechtsanwalt.

Nach dem Schulamt solltest du aber noch einige andere Instanzen einschieben. Da solltest du dich erst in der Hierarchie nach oben abarbeiten, bevor du einen Rechtsanwalt konsultierst. Die Schulämter haben ja nicht nur in sich eine Hierarchie, sondern auch noch vorgesetzte Behörden.

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=641

Viele Grüße