Problem bei Einschulung des 2. Kindes

Hallo Forengemeinde,

Möchte heute mal unser Problem schildern bei der Einschulung von unserem 2. Sohn.

Also erstmal mal vor weg, wir Wohnen ganz im Ländlichen und haben eine große
Grundschule mit Weiterführenden Schulen und mehrere kleine Grundschulen in
kleinen Orten.
Unser großer ( 8Jahre ) geht auf so eine Dorfschule 2. Klasse.
Nächstes Jahr im Sommer wird unser zweiter Sohn eingeschult.

Und jetzt kommt das eigentliche Problem:
Wir waren einer der ersten die die Anmeldung zurück geschickt haben
mit der Wahl auf die gleiche Schule zu kommen wie der große ( Logisch ).
Heute haben wir dann einen Anruf von der Schule bekommen das unser
zweiter Sohn nicht aif die gleiche Schule gehen könne weil in deren
Einzugsgebiet zu viele neue Erstklässer wären. ( obwohl wir auch im
Einzugsgebiet wohnen ).
Meine Frau war heute morgen total fertig über diesen Anruf. Also
hab ich heute Nachmittag nochmals mit dem Direktor dieser Grundschule
gesprochen und Ihm gesagt das es doch nicht sein,das man Geschwisterkinder
in unterschiedliche Schulen steckt.
Als Antwort bekam ich dann, das nächstes Jahr ein starker Jahrgang wäre
und man verschiedene Orte auf die große Grundschule schicken würde.
Ich gab ihm zu verstehen das meine Frau nächstes Jahr wieder Arbeiten gehen wolle,
es aber unter diesen Umständen sehr schwierig würde, weil beide Schulen auseinander
liegen würden. Ich muß dazu sagen das die Busverbindungen bei uns sehr bescheiden
sind. Ich will damit sagen das wir unsere Kinder niemals alleine zum Bus gehen lassen würden da sie eine sehr gefährliche Hauptstraße überqueren müssen ( Interressiert aber keinen )
Bei uns in NRW läuft ein Projekt das 1. und 2. Schuljahr zusammen Unterrichtet wird,
so das Platz nur für 12 erstklässer wäre.
Es gäbe nur eine Möglichkeit die er uns zur verfügung stellen würde und das sehe so
aus , das wir den ältesten aus der Schule rausnehmen würden und zusammen mit dem kleinen in die große Grundschule anmelden könnten.
Aber sowas würden wir niiee machen da unser ältester sehr gerne auf diese Grundschule geht und somit auch seine ganzen freunde nicht mehr sehen würde.
Ich habe heute schon mit dem Bürgermeister telefoniert der sich der Sache mal annehmen solle. ( wirklich versprechen tue ich mir davon aber nichts )

Wie würdet Ihr in so einem Fall vorgehen oder welche weiteren Schritte könnte man
in Angriff nehmen ??

hallo Tim,
das ist schon krass aber ich glaube nicht, dass da reine willkür im spiel ist. da muß system dahinter stecken oder gabs eine auslosung zu welcher schule welcher schüler gehen soll?
ich würde, wenn ich nicht weiter käme mit dem problem bis zum kultusministerium gehen. gerade in „solchen“ ländlichen gebieten sitzen bürgermeister und rektoren oft am stammtisch zusammen. (das war jetzt bildlich gemeint)
laß dich nicht abspeisen mit bewährtem satz: sie sind ein einzelfall.
bei euch gehts ja wohl um mehr als dass die geschwister nur auf eine gemeinsame schule wollen weils spaß macht.
kämpfen!!
viel erfolg
seute

Hallo,

schließe mich hier mal an:

ich würde, wenn ich nicht weiter käme mit dem problem bis zum
kultusministerium gehen.

Aber starten würde ich am besten beim Oberschulamt.

viel erfolg
seute

u. Motorradmieze

Hallo,

der nächste Ansprechpartner nach der Schule ist das Schulamt bzw. der Schulamtsdirektor. Ich würde dir raten, diesen Weg einzuhalten, da es gerne mal zu Unmutsreaktionen kommt, wenn sich eine Instanz übergangen fühlt.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,
wichtig ist, dass ihr schriftlich Widerspruch einlegt.
Dann ans zuständige Schulamt.
Bei uns an der Schule haben die Eltern damit oft Glück. Klagen sich oftmals in die Schule ein. Dadurch sind aber die Klassenstärken erheblich größer. Arbeiten auch mit 1.und 2. Klasse zusammen. ( 28 Kinder insgesamt ).
Also viel Gück
Manuela1268

Danke für die vielen Tips von Euch.
Mit unserem neuen Bürgermeister der jetzt erst gewählt worden
ist habe ich ja schon wie erwähnt telefoniert.Bin mal gespannt
was dabei rum kommt.
Schulamt wäre auch noch eine Idee…aber da hab ich auch so meine
Zweifel. Die halten doch sowieso wie pech und schwefel zusammen.
Die letzte Instanz wäre dann wirklich nur noch zum kultusministerium.

Aber danke nochmals für die Antworten

Haben wir eigentlich einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz
in dieser Schule ?? Ich meine jetzt wegen dem Geschwisterkind.

Hallo,

Mit unserem neuen Bürgermeister der jetzt erst gewählt worden
ist habe ich ja schon wie erwähnt telefoniert.Bin mal gespannt
was dabei rum kommt.
Schulamt wäre auch noch eine Idee…aber da hab ich auch so
meine
Zweifel. Die halten doch sowieso wie pech und schwefel
zusammen.

Das ist nicht richtig. Der Bürgermeister hat schon mal gar keinen (außer dem eventuell persönlichen) Einfluss. Eine versuchte Einflussnahme seinerseits, wenn ungeschickt gemacht, und du sagst, dass er frisch gewählt ist, kann schnell nach hinten losgehen.
Das Schulamt ist der richtige Ansprechpartner.

Die letzte Instanz wäre dann wirklich nur noch zum
kultusministerium.

Auch das Kultusministerium ist nur bedingt in der Lage (oder willig) hier einzugreifen. Wenn überhaupt ,werden sie über das Schulamt gehen.

Gruß
Elke

Danke für Deine Antwort Elke

Ich sehe da nur ein Problem bei dem zuständigen vom Schulamt.
Bei uns in der Gemeinde ist das so das die alle unter einer Decke stecken. das ist schon immer so gewesen. Bei dem jetzigen neuen
Bürgermeister erhoffe ich mir mehr von, weil er von außerhalb
kommt und sich den Bürgern auch mal von seiner guten Seite zeigen
muß.Alle anderen die dort arbeiten …naja ich kenne die alle.
Und fragen beim Kultusministerium kostet nichts.
Ich frage mich nur steht uns der Platz Rechtlich überhaupt zu .
Es kann doch nicht sein das ich meine Kinder in absolut unterschiedliche Richtungen zur Schule schicken muß. Wo leben wir
denn heute ?? Es soll den Familien leichter gemacht werden indem
die Frauen wieder ins Berufsleben einsteigen können ??
Bei uns erkenn ich im moment nur das die uns Steine in den weg schmeißen.
Glaub mir ich bin stinkesauer…und ich geh noch viel weitere Instanzen.

Hallo,

Ich sehe da nur ein Problem bei dem zuständigen vom Schulamt.
Bei uns in der Gemeinde ist das so das die alle unter einer
Decke stecken.

Ein Schulamt ist für den ganzen Schulbezirk zuständig. In unserem Bezirk (ohne die einge-kreiste kreisfreie Stadt) sind das 82. Mit eurem Gemeindegeklüngel hat das nichts zu tun.

das ist schon immer so gewesen. Bei dem
jetzigen neuen
Bürgermeister erhoffe ich mir mehr von, weil er von außerhalb
kommt und sich den Bürgern auch mal von seiner guten Seite
zeigen
muß.

Das nützt ihm nichts, denn ein BM hat mit den Schulämtern nichts zu tun.

Alle anderen die dort arbeiten …naja ich kenne die
alle.

Im ganzen Kreis? Beim Schulamt?

Und fragen beim Kultusministerium kostet nichts.

Dann freu dich mal drauf, überhaupt erstmal die richtigen Ansprechpartner zu finden. Mit aller Wahrscheinlichkeit findest du jemand, der deine Anfrage an das zuständige Schulamt weiterreicht.

Ich frage mich nur steht uns der Platz Rechtlich überhaupt zu
.

Nein, wahrscheinlich nicht. Aber IANAL.

Es kann doch nicht sein das ich meine Kinder in absolut
unterschiedliche Richtungen zur Schule schicken muß. Wo leben
wir
denn heute ??

In einem Land, wo auch Schulen sich Sachzwängen unterwerfen müssen.
Schülerzahlen pro Klasse sind gedeckelt. Die kleine Grundschule würde wahrscheinlich liebend gern eine zweite Klasse aufmachen, bekommt aber dafür nicht die Lehrer zugeteilt, sofern sie überhaupt die Räume hat.
Wie wurde eigentlich entschieden, wer die 12 Kinder sind, die in die Klasse kommen werden?
Es soll den Familien leichter gemacht werden

indem
die Frauen wieder ins Berufsleben einsteigen können ??

Das ist eine politische Forderung, die so allgemein gehalten, sicher fast alle politschen Parteien unterschreiben würden.
Allerdings gibt es in der Praxis - siehe oben - oft Sachzwänge.

Bei uns erkenn ich im moment nur das die uns Steine in den weg
schmeißen.
Glaub mir ich bin stinkesauer…und ich geh noch viel weitere
Instanzen.

Wenn du schon von Instanzen redest, dann informier dich, welche die richtigen sind. Es nützt dir schon mal gar nichts, wenn der Bürgermeister dich unterstützt, er aber keinen Einfluss hat.

Gruß
Elke

Ein Schulamt ist für den ganzen Schulbezirk zuständig. In
unserem Bezirk (ohne die einge-kreiste kreisfreie Stadt) sind
das 82. Mit eurem Gemeindegeklüngel hat das nichts zu tun.

Bei uns sitzen alle in einem Gebäude jeder kennt jeden und der
vom Schulamt ist Stellvert. Bürgermeister

Im ganzen Kreis? Beim Schulamt?

Unsere Gemeinde ist sooo klein, kann man nicht mit einer Stadt vergleichen.

Dann freu dich mal drauf, überhaupt erstmal die richtigen
Ansprechpartner zu finden. Mit aller Wahrscheinlichkeit
findest du jemand, der deine Anfrage an das zuständige
Schulamt weiterreicht.

Na was soll ich sonst noch machen ?

Schülerzahlen pro Klasse sind gedeckelt. Die kleine
Grundschule würde wahrscheinlich liebend gern eine zweite
Klasse aufmachen, bekommt aber dafür nicht die Lehrer
zugeteilt, sofern sie überhaupt die Räume hat.
Wie wurde eigentlich entschieden, wer die 12 Kinder sind, die
in die Klasse kommen werden?

Es gibt 5 oder 6 Ortschaften die ein Anrecht auf diese Schule hätten. Aber jetzt gibt es aus 3 Ortschaften die direkt an der Schule liegen schon allein 12 Erstklässler.
Dann sagte mir der Direktor heute das wahrscheinlich noch ein Antragskind kommt und in der zweiten Klasse einer sitzen bleibt .
Tja und dann wären anstatt 12 dann schon 14 Kinder.
Man könnte nicht noch mehr ausnahmen machen.
Das Problem zusätzlich kommt noch, das unser Kleiner total an dem großen hängt, als wir ihm heute sagten das er wahrscheinlich auf eine andere Schule müßte, da war dann schon alles aus. Ein Riesen geheule
und ich habe dann keinen Bock zur Schule zu gehen.
Bei uns ist es eben so …die beiden hängen fest zusammen.

Haben wir eigentlich einen rechtlichen Anspruch auf einen
Platz
in dieser Schule ?? Ich meine jetzt wegen dem Geschwisterkind.

da frag doch mal im rechtsbrett

Hallo,

Ein Schulamt ist für den ganzen Schulbezirk zuständig. In
unserem Bezirk (ohne die einge-kreiste kreisfreie Stadt) sind
das 82. Mit eurem Gemeindegeklüngel hat das nichts zu tun.

Bei uns sitzen alle in einem Gebäude jeder kennt jeden und der
vom Schulamt ist Stellvert. Bürgermeister

Ich finde in deinem Posting keinen Hinweis auf das Bundesland. Das ist wichtig (vielleicht hab ich es aber auch überlesen).

Dennoch: das Schulamt (oder vielleicht heißt es bei euch Oberschulamt, in Hessen heißt es Staatliches Schulamt für den XY Kreis) ist übergeordnet. DAS kann nicht in eurer kleinen Gemeinde sitzen.

Unsere Gemeinde ist sooo klein, kann man nicht mit einer Stadt
vergleichen.

Aber ihr gehört zu einem Schulbezirk.

Na was soll ich sonst noch machen ?

Ich weiß nicht, wie ich es noch sagen soll: dich an das Staatliches Schulamt oder das Oberschulamt usw. wenden. Das ist eine übergeordnete Behörde.

Es gibt 5 oder 6 Ortschaften die ein Anrecht auf diese Schule
hätten. Aber jetzt gibt es aus 3 Ortschaften die direkt an der
Schule liegen schon allein 12 Erstklässler.

Dann sehe ich keine großen Chancen für euch.

Dann sagte mir der Direktor heute das wahrscheinlich noch ein
Antragskind kommt und in der zweiten Klasse einer sitzen
bleibt .
Tja und dann wären anstatt 12 dann schon 14 Kinder.

Noch weniger Chancen.

Man könnte nicht noch mehr ausnahmen machen.

Wenn man für euch eine Ausnahme macht, kommen wahrscheinlich noch 2, 3 Familien, die auch auf das Ausnahmerecht pochen.

Das Problem zusätzlich kommt noch, das unser Kleiner total an
dem großen hängt, als wir ihm heute sagten das er
wahrscheinlich auf eine andere Schule müßte, da war dann schon
alles aus. Ein Riesen geheule
und ich habe dann keinen Bock zur Schule zu gehen.
Bei uns ist es eben so …die beiden hängen fest zusammen.

Das ist toll, aber in der Situation doof. Aber wenn ihr nicht direkt vor Ort wohnt und aus dem direkten Ort schon mehr als genug Schüler da sind, dann glaube ich nicht, dass ihr ein Recht auf den Schulplatz habt.

Aber ein letztes Mal: das zuständige Schulamt für den Schulbezirk finden und dort vorstellig werden.

Gruß
Elke

Haben wir eigentlich einen rechtlichen Anspruch auf einen
Platz
in dieser Schule ?? Ich meine jetzt wegen dem Geschwisterkind.

  1. Bundesland angeben.
  2. Ziemlich sicher nicht.

Ein Beispiel: ich arbeite an einer englischsprachigen, staatlichen Schule in Hessen. Es handelt sich um eine Schule für englischsprachige Kinder, keine Schule, um Kindern Englisch beizubringen.
Dennoch gibt es keine Garantie, dass Geschwisterkinder aufgenommen werden, es kommt jedes Jahr vor, dass ein oder zwei Geschwisterkinder abgelehnt werden, da ihr Englisch nicht gut genug ist, um dem Unterricht zu folgen. Es gibt keinen einklagbaren Anspruch.

Gruß
Elke

Ich finde in deinem Posting keinen Hinweis auf das Bundesland.
Das ist wichtig (vielleicht hab ich es aber auch überlesen).

NRW

Dennoch: das Schulamt (oder vielleicht heißt es bei euch
Oberschulamt, in Hessen heißt es Staatliches Schulamt für den
XY Kreis) ist übergeordnet. DAS kann nicht in eurer kleinen
Gemeinde sitzen.

So wie ich gelesen habe ist einer auf der Gemeinde der sich für
den Bereich Schulamt kümmert, aber wie gesagt da sehe ich null Chancen.

Ich weiß nicht, wie ich es noch sagen soll: dich an das
Staatliches Schulamt oder das Oberschulamt usw. wenden. Das
ist eine übergeordnete Behörde.

Da werde ich mal nach suchen ( danke )

Wenn man für euch eine Ausnahme macht, kommen wahrscheinlich
noch 2, 3 Familien, die auch auf das Ausnahmerecht pochen.

Noch mehr Familien mit Geschwisterkindern gibt es nächstes Jahr nicht.

Aber ein letztes Mal: das zuständige Schulamt für den
Schulbezirk finden und dort vorstellig werden.

glaub mir ich werde was finden wo ich vorstellig werde

Hallo,

So wie ich gelesen habe ist einer auf der Gemeinde der sich
für
den Bereich Schulamt kümmert, aber wie gesagt da sehe ich null
Chancen.

Das mag der Verbindungsmann/frau sein, aber das ist NICHT das Schulamt.

Ich weiß nicht, wie ich es noch sagen soll: dich an das
Staatliches Schulamt oder das Oberschulamt usw. wenden. Das
ist eine übergeordnete Behörde.

Da werde ich mal nach suchen ( danke )

Guck mal da:
http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…
Außerdem weiß ich inzwischen, dass es in NRW 54 verschiedene Schulämter gibt.

Noch mehr Familien mit Geschwisterkindern gibt es nächstes
Jahr nicht.

Das weißt du mit Sicherheit für alle drei Orte?
Und Kinder, die von der Oma im richtigen Ort betreut werden?
Oder Kinder mit einer Tagesmutter im richtigen Ort?
Ausnahmen haben die blöde Angewohnheit Ausnahmen zu sein. Wer will dann abwägen, welche Ausnahme mehr zählt?
Ich will dir nicht ausreden, es zu versuchen, nur zeigen, dass „die“ auf der andern Seite durchaus Gründe haben, die für sie auch zählen.

Gruß
Elke

  1. Bundesland angeben.
  2. Ziemlich sicher nicht.

Ein Beispiel: ich arbeite an einer englischsprachigen,
staatlichen Schule in Hessen. Es handelt sich um eine Schule
für englischsprachige Kinder, keine Schule, um Kindern
Englisch beizubringen.
Dennoch gibt es keine Garantie, dass Geschwisterkinder
aufgenommen werden, es kommt jedes Jahr vor, dass ein oder
zwei Geschwisterkinder abgelehnt werden, da ihr Englisch nicht
gut genug ist, um dem Unterricht zu folgen. Es gibt keinen
einklagbaren Anspruch.

Na diesen Fall möchte ich auch mal anders Bewerten wie den von uns.
Hier geht es nicht um Lernen, hier gehts ums Prinzip.
Ich kann auch nicht beweisen ob wirklich alle Kinder aus den
besagten 3 Einzugsgebieten kommen. Er hat mir das nur so gesagt.
Sollte ich herausbekommen das anderweitig Ausnahmen z.B. bei
Einzelkindern aus anderen Ortschaften gemacht worden sind …
na dann rappelt die Bude da.

Das mag der Verbindungsmann/frau sein, aber das ist NICHT das
Schulamt.

Na gut das ich mich hier angemeldet habe, bin ja froh das ich Informationen bekomme.

Ich weiß nicht, wie ich es noch sagen soll: dich an das
Staatliches Schulamt oder das Oberschulamt usw. wenden. Das
ist eine übergeordnete Behörde.

werde ich machen

Guck mal da:
http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…
Außerdem weiß ich inzwischen, dass es in NRW 54 verschiedene
Schulämter gibt.

werde da weiter mal gucken

Noch mehr Familien mit Geschwisterkindern gibt es nächstes
Jahr nicht.

Das weißt du mit Sicherheit für alle drei Orte?
Und Kinder, die von der Oma im richtigen Ort betreut werden?
Oder Kinder mit einer Tagesmutter im richtigen Ort?
Ausnahmen haben die blöde Angewohnheit Ausnahmen zu sein. Wer
will dann abwägen, welche Ausnahme mehr zählt?
Ich will dir nicht ausreden, es zu versuchen, nur zeigen, dass
„die“ auf der andern Seite durchaus Gründe haben, die für sie
auch zählen.

Das weiß ich auch das die mir viel erzählen können, obwohl
ich den Direktor heute mehrfach ans schwitzen bekommen habe
am Telefon. Natürlich ist es für Ihn auch eine schwere Entscheidung
aber grundsätzlich ist immer unser Ort betroffen.
Kann ich aber auch verstehen, weil bei uns nicht so viele Kinder
oder Eltern sind die auf die Barikaden gehen.
Wenn das woanders laufen würde dann hätte er mehr stress am Hals.
Wir mußten bis jetzt immer alles nachteilige einstecken.
Ob Busverbindung oder andere Sachen.
Es ist egal ob Kinder eine Straße überqueren müssen wo nur gerast wird.
Wer denkt hier noch an Kinder ??? Keiner mehr die ganze Politik
denkt nur noch daran das alle schön die Steuergelder reinbringen.
Familien mit Kindern wird es heute nicht mehr leicht gemacht.

Hallo,

Na diesen Fall möchte ich auch mal anders Bewerten wie den von
uns.

Warum? Die Familien ziehen oft erst in die nähere Umgebung unserer Schule nachdem ihr Kind einen Platz bekommen hat. Sie gehen immer davon aus, dass Geschwisterkinder auch an diese Schule kommen (obwohl sie schriftlich mitgeteilt bekommen, dass Geschisterkinder keinen automatischen Anspruch auf einen Schulplatz haben). Für die Eltern ist es dennoch schwierig, wenn ihre Kinder nicht nur räumlich getrennt Schulen besuchen, sondern es sich um eine ganz andere Schulform, eine ganz andere Schulsprache handelt.

Hier geht es nicht um Lernen, hier gehts ums Prinzip.

Das sagen die bei uns abgelehnten Eltern auch.
Wieso kann ein Kind in einer Familie mit Vater englischer Muttersprachler und Mutter deutsche Muttersprachlerin besser Englisch als das andere?

Ich kann auch nicht beweisen ob wirklich alle Kinder aus den
besagten 3 Einzugsgebieten kommen. Er hat mir das nur so
gesagt.

Hier wirds schon haarig.

Sollte ich herausbekommen das anderweitig Ausnahmen z.B. bei
Einzelkindern aus anderen Ortschaften gemacht worden sind …
na dann rappelt die Bude da.

Ein ganz persönlicher Rat: bei allem Verständnis für deine Verärgerung, werde erstmal ruhiger bevor du etwas unternimmst. Zum einen erreichst du mehr, wenn du konzentriert und unaufgeregt an etwas herangehst. Zum anderen zeigt meine Erfahrung, dass sehr emotional argumentierende Eltern eher weniger erreichen.
Wir hatten einen Fall bei dem Eltern einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Das Kind hatte gute Chancen über ein Nachrückverfahren doch noch bei uns aufgenommen zu werden. Durch den Rechtsanwalt hat sich die Familie alle Chancen verscherzt: wenn es sich herumgesprochen hätte, dass der Platz durch den Rechtsanwalt „erzwungen“ wäre, hätte man im Jahr drauf mind. 10 Rechtsanwaltsbriefe erwartet. Schon allein um dies zu verhindern, wurde das Kind abgelehnt (um das deutlich zu machen: es gab mehr als 30 Ablehnungen in diesem Jahr, aber da es immer einige Kinder gibt, die dann doch nicht auf diese Schule gehen, gibt es eine Warteliste, und dieses Kind wäre sehr weit oben gestanden).

Ein ganz persönlicher Rat: bei allem Verständnis für deine
Verärgerung, werde erstmal ruhiger bevor du etwas unternimmst.
Zum einen erreichst du mehr, wenn du konzentriert und
unaufgeregt an etwas herangehst. Zum anderen zeigt meine
Erfahrung, dass sehr emotional argumentierende Eltern eher
weniger erreichen.
Wir hatten einen Fall bei dem Eltern einen Rechtsanwalt
eingeschaltet haben. Das Kind hatte gute Chancen über ein
Nachrückverfahren doch noch bei uns aufgenommen zu werden.
Durch den Rechtsanwalt hat sich die Familie alle Chancen
verscherzt: wenn es sich herumgesprochen hätte, dass der Platz
durch den Rechtsanwalt „erzwungen“ wäre, hätte man im Jahr
drauf mind. 10 Rechtsanwaltsbriefe erwartet. Schon allein um
dies zu verhindern, wurde das Kind abgelehnt (um das deutlich
zu machen: es gab mehr als 30 Ablehnungen in diesem Jahr, aber
da es immer einige Kinder gibt, die dann doch nicht auf diese
Schule gehen, gibt es eine Warteliste, und dieses Kind wäre
sehr weit oben gestanden).

Elke ich danke dir schonmal für deine Antworten.
Natürlich bin ich im Moment sehr Emotional aufgebracht.
Aber meiner Frau macht das mehr zu schaffen als mich jetzt
selbst. Sie ist total fertig …die Kinder sind für uns alles
demnach versuchen wir natürlich auch das beste für die beiden
raus zu holen.
Es ist nicht immer leicht solche Entscheidungen zu verstehen.

Ich werde jetzt erst mal abwarten was der Bürgermeister mir
zu der Sache sagen kann, er muß sich auch erst mal erkundigen
wie die Lage aussieht. ( Ist ja Neu im Amt )
Werde hier aber weiter berichten was es neues gibt.

Danke nochmals für die Tips

Gruß TIM