Problem bei Kindergeld 2011

Hallo zusammen,

hier erst die kurze Situationsbeschreibung zur besseren Verständlichkeit:
Es geht um die Zahlung von Kindergeld für über 18-jährige während der Ausbildung, speziell das letzte Jahr, in dem die Ausbildung im Juni 2011 endete.

Vor kurzem kam ein Brief von der Familienkasse in dem sie Angaben zu Einkünften und Bezügen wollen, wobei die Aufforderung sehr diffus scheint.

Punkt 1: 9 Monate nach Zahlungseinstellung möchte man einen Nachweis zum Ende der Berufsausbildung. Reichlich spät diese Aufforderung…

Punkt 2: Erklärung zu Einkünften und Bezügen 2011
Muss man da Angabe für das gesamte Jahr angeben? Kindergeld wurde schließlich nur bis Ausbildungsende gezahlt und für den Zeitraum wurde der Verdienstnachweis bereits Dezember 2010 erbracht, sonst wäre ja gar nichts gezahlt worden.

Welche Auskünfte muss man geben? Und muss man ernsthaft befürchten das Geld wieder zurückzahlen zu müssen oder ist das eher als „Einschüchterung“ der Familienkasse zu werten, die Versuchen die gezahlten Leistungen doch wieder zurück zu bekommen?

Was zählt außerdem genau zu Einkünften und Bezügen? Würde darunter dann auch die Rückerstattung durch die Steuererklärung mitzählen?

Ich hoffe ich bin hier beim richtigen Thema gelandet und mir kann bei dieser Frage geholfen werden.
Vielen Dank schon einmal für Antworten

Hallo

Punkt 1: 9 Monate nach Zahlungseinstellung möchte man einen
Nachweis zum Ende der Berufsausbildung. Reichlich spät diese
Aufforderung…

Und das Probelm ist jetzt genau welches? *grübel* Bewahrt man zuhause generell alle Unterlagen nur acht Monate auf?

Punkt 2: Erklärung zu Einkünften und Bezügen 2011
Muss man da Angabe für das gesamte Jahr angeben? Kindergeld
wurde schließlich nur bis Ausbildungsende gezahlt und für den
Zeitraum wurde der Verdienstnachweis bereits Dezember 2010
erbracht, sonst wäre ja gar nichts gezahlt worden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…
Punkt: 5.

Welche Auskünfte muss man geben?

Alle relevanten.

Und muss man ernsthaft
befürchten das Geld wieder zurückzahlen zu müssen oder ist das
eher als „Einschüchterung“ der Familienkasse zu werten, die
Versuchen die gezahlten Leistungen doch wieder zurück zu
bekommen?

Was hat das mit Einschüchterung zu tun? Es wird offenbar lediglich geprüft, ob Leistungen zurecht erbracht wurden.

Was zählt außerdem genau zu Einkünften und Bezügen? Würde
darunter dann auch die Rückerstattung durch die
Steuererklärung mitzählen?

Gruß,
LeoLo