Problem der Lohsteuererklärung

Liebe Wissenden,

was gibt man bei der Zeile: Beruf an, wenn jemand z.B: vom 1.1.08 bis 33.06.08 als Erzieherin gearbeitet hat und dann vom 01.07.08 bis 31.12.08 als Lagerkraft gearbeitet hat?

Muß man sonst etwas beachten wenn jemand halb in den ersten Beruf gearbeitet hat und halb in dem anderen?

Ändert sich sonst etwas wenn der Beruf sich geändert hat?

Sorry, wenn die Fragen schon einmal da waren, ich hab sie im Archiv nicht gefunden.

Gruß
Esmirlader

Die Frage nach dem Beruf hat nur den Sinn, dass steuerliche Sachverhalte sogleich vom Finanzamt abgeklärt werden können. Sie können auch nichts dort eintragen, es wird in der Regel keine Nachfrage vom Finanzamt erfolgen. Schreiben Sie also rein: Erzieher/ab 01.07 Lagerarbeiter.