Problem des KFZ-Versicherungswechsel zum Stichtag

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe z.Z. mein Auto bei der directline versichert und habe einen neuen Versicherungsvergleich gemacht (wegen Stichtag 30.11.2010). Siehe da; Directline ist wieder der günstigste und um 240 Euro billiger als jetzt. Jetzt habe ich aber gesehen, dass der Vertrag vom 14.09.2010 – 13.09.2011 läuft, d. h. er ist nicht bis zum Stichtag kündbar bis 30.11.2010, richtig? Der Mitarbeiter wollte am Telefon auf meine Frage hin bezüglich der Umstellung auch nichts von Kulanz wissen.

Deshalb Frage:

a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit? Wenn ja, kann ich das auch beim Straßenverkehrsamt zeitgleich (also im gleichen Zug) machen?

b) Würde directline diese Vorgehensweise akzeptieren? Ich müsste ja nur die neue VB-Nummer von dem neuen Angebot zum Wiederanmelden haben, oder?

c) Ich spinne mal: Wenn ich die Versicherung weiterlaufen lasse würde, und der Beitrag ab Januar nicht runtergeht, obwohl die Typklasse von meinem Wagen sowohl in der Haftpflicht, als auch in der Vollkasko runtergeht? Hätte ich dann ein Sonderkündigungsrecht?

d) Wenn alles nicht geht, habe ich irgendwie noch eine andere Möglichkeit?

Bitte ein paar Tipps, danke vorab.

Gruß
Ali

hallo,
a) blödsinn
b) warum nicht, kostet die ja nix. nur du hast sinnloserweise gebühren
c) nein, du hast am 14.09. ablauf. zu diesem tag werden erst die tkl in deinem vertrag angepaßt. wenn dann der beitrag steigen würde hast du ein sonderkündigungsrecht
d) eine ganz abwägige idee: anrufen, nach dem neuen tarif fragen und bei der gelegenheit gleich den ablauf auf den 01.01. verlegen lassen

einen tipp gibts noch kostenlos: wenn du 0 ahnung von der materie hast … warum gehst du zu einem direktversicherer? siehst ja, dass sich 2 eur mehrbeitrag auch für dich auszahlen könnten.

mfg
snake

Lieber Ali,
würde gehen, directline würde aber nicht unbedingt mitspielen (es gibt zwar Annahmezwang bei der Kfz-Vers., aber es kann ein Aufschlag verlangt werden.

Sonderkündigugnsrecht
hast Du bei einer Betragserhöhung oder im Schadenfall.

Bleibt der Beitrag gleich, gibt es kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Entstehen weniger Schäden, ist der Versicherer verpflichtet, in gewissem Rahemn die Beiträge anzupassen. Macht er das nicht, kann man dagegen vorgehen, aber das geht in diesem Fall zu weit.
Kündige einfach bei directline und geh so bald wie möglich (wahrscheinlich zum 31.12.2011 zum zweitgünstigsten Anbieter, das wird ungefähr genauso billig sein und Du hast keinen unnötigen Stress.

LG Felix

Ok, verstanden. Noch eine andere Frage: Meine SF-Klasse geht ja zum 01.01.2011 von 15 auf 16 runter. Muß directline den Beitrag nicht anpassen?

Ok, verstanden. Noch eine andere Frage: Meine SF-Klasse geht
ja zum 01.01.2011 von 15 auf 16 runter. Muß directline den
Beitrag nicht anpassen?

Natürlich. Es sei denn du kommst zwar in eine höhere SF-Klasse, diese SF-Klasse hat aber den gleichen Beitragssatz (in%). Die Tabellen über den jeweiligen Prozentsatz zu den verschiedenen SF-Klassen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Hallo,
seit einiger Zeit ist der sog Stichtag nicht mehr zwingend Relevant, da die Versicherer auf Jahresverträge gehen können. Dass heisst 12 Monate, und nicht das Kalenderjahr wie es früher war. Der Ablasuf ist dann erst 1 Monat zum Vertragsende.
zu a.) Abmelden und wieder zulassen funktioniert nicht. Nur Fahrzeug- oder Halterwechsel.
zu b… Nein gibt nur Probleme siehe a)
zu c.) Kein Sonderkündigungsrecht, da dieses Recht nicht von den SFR und Typenklassen abhängig ist. SK haben Sie nur, wenn der Versicherer die Beiträge und Tarife zu Ihrem NAchteil anpasst.
Einfach mal die Rechnung für 2011 abwarten, da gibts mit Sicherheit eine Beitragsanpassung. Dann haben Sie Sonderkündigungsrecht und können wechseln.

Moin,
Frage a:
die Möglichkeit der Ab-und Wiederanmeldung scheidet aus, weil sich der Vertrag um die Dauer der Abmeldung verlängert, also völlig sinnlos. Einzige Möglichkeit wäre Übertragung des Eigentums auf eine andere Person. Die kann dann einen neuen Vertrag abschließen.
Frage b: ergibt sich aus a.
Frage c: Wenn sich die die Typklassen ändern, wird sich auch der Beitrag vermindern. Wenn nicht, hast Du kein Sonderkündigungsrecht, das gibt´s nur bei Erhöhungen.
Frage c: Erst zur nächsten Jahresfälligkeit

Hoddel

Hallo Ali, sorry, aber eine wirkliche Antwort auf deine Fragen kann ich dir auch nicht geben. Was ich mir nicht vorstellen kann ist, dass du kündigen und dann direkt ne neue Versicherung dort abschließen kannst. Vor allem bringt dir das ja nichts, denn du kannst ja erst zum 09.2011 kündigen - musst also eh noch ein Jahr warten. Deine Idee von Punkt c) finde ich plausibel. Ggf. werden deine Kosten ohnehin Anfang nächsten Jahres gesenkt.
Ansonsten würd ich dir raten, weiter dran zu bleiben, also mit kompetenten Leuten von der Versicherung zu sprechen, die dir nen Rat geben, wie dus am sinnvollsten machst.
Kann dir noch folgenden Link empfehlen, wo du möglicherweise hilfreiche Informationen findest:
www.fachinformationen-versicherungen.de

Hoffe, das hilft ein wenig.

Hallo Ali,

ganz ehrlich, dass alles ist nicht kostenlos und sehr aufwendig, was spricht dagegen den Vertrag noch ein Jahr weierlaufen zu lassen? Es gibt zwei Arten von Sonderkündigungsrechten: Einmal wenn die Versicherung den Beitrag erhöht und im Schadensfall.

Ansonsten ist man auf Kulanz des Versicherers angewiesen, die er aber nicht zeigt. Warum auch? Umgekehrt kann die Versicherung ja auch nicht kündigen sondern muss sich an die Vertragslaufzeit halten.

Das ganze kann unter Pech verbuchen und ein Jahr durchhalten und wenn man eh die Versicherung wechseln möchte dann halt jetzt schon kündigen.

Gruß Mario

Hallo, zu deinen Fragen.
a)nicht möglich, da kein Halterwechsel;
b)nein, da es sich um kein anderes Fahrzeug handelt und das "Anmelden/ Abmelden) vorübergehende Stilllegung ist;
c)nein, nein, nein!

  • Typklassen, Regionalklassen u.s.w. sind Empfehlungen vom Gesammtverband und nicht bindent,
  • die Einstufung wurde für den Vertrag, für die nächsten 12 Monate am 14.09.10 vorgenommen;

Mein Tip: Ein Versicherer wird nicht seinen Tarif für das neue Versicherungsjahr um 240 € senken und den Versicherungsumfang gleich oder besser halten.
Billiger ist nicht immer besser1

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe z.Z. mein Auto bei der directline versichert und habe
einen neuen Versicherungsvergleich gemacht (wegen Stichtag
30.11.2010). Siehe da; Directline ist wieder der günstigste
und um 240 Euro billiger als jetzt. Jetzt habe ich aber
gesehen, dass der Vertrag vom 14.09.2010 – 13.09.2011 läuft,
d. h. er ist nicht bis zum Stichtag kündbar bis 30.11.2010,
richtig? Der Mitarbeiter wollte am Telefon auf meine Frage hin
bezüglich der Umstellung auch nichts von Kulanz wissen.

Deshalb Frage:

a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen
abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere
Möglichkeit? Wenn ja, kann ich das auch beim
Straßenverkehrsamt zeitgleich (also im gleichen Zug) machen?

b) Würde directline diese Vorgehensweise akzeptieren? Ich
müsste ja nur die neue VB-Nummer von dem neuen Angebot zum
Wiederanmelden haben, oder?

c) Ich spinne mal: Wenn ich die Versicherung weiterlaufen
lasse würde, und der Beitrag ab Januar nicht runtergeht,
obwohl die Typklasse von meinem Wagen sowohl in der
Haftpflicht, als auch in der Vollkasko runtergeht? Hätte ich
dann ein Sonderkündigungsrecht?

d) Wenn alles nicht geht, habe ich irgendwie noch eine andere
Möglichkeit?

Bitte ein paar Tipps, danke vorab.

Gruß
Ali