Problem Elterngeld

meine tochter ist z.Z in 2 jähriger elternzeit,sie hatte vorher gearbeitet.Da sie elternzeit auf 2 jahre gemacht hat,wurde das elterngeld geteilt.Sie bekam 402 euro bewilligt+kindergeld. Ihre miete beträgt 380 euro.Hausrat-haftpflicht+autoversicherung+stromrechnung kommen auch hinzu.Davon kann sie ja wohl nicht leben,ohne monat für monat weiter in die schulden zu kommen.Werden in deutschland die alleinerziehenden frauen bestraft,wenn sie jahrelang gearbeitet haben und ein kind bekommen?Kann meine tochter,neben den unterhalt für ihr kind vom kindsvater,noch woanders zuschüsse her bekommen.Über eine rasche antwort würde ich mich dankend freuen.

Hallo mrjonny46,

das kommt auf die Höhe des Unterhalts an.
Leider bekommt man entweder Elterngeld oder Hartz4.
Aber sie kann mal nachfragen ob sie Wohngeld bekommt.
Wie lange bekommt sie denn schon das Elterngeld.
Sie kann bei der L-Bank auch nachträglich die 1-Jährige Auszahlung beantragen. Dann kann sie, nachdem sie kein Elterngeld mehr bekommt, Hartz4 beantragen.
Als Alleinerziehende kann sie auch den Kindergeldzuschlag beantragen!!

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo, in diesem Fall wird es wohl nicht ohne Hartz IV gehen. Das sollte sie schnellstmöglich beantragen. Ich weiß, dass das nicht besonders schön ist, aber zumindest hilft es zu leben. Alles Gute.

Danke für den tip… sie bekommt erst seit diesem monat elterngeld…dann werden wir uns mal erkundigen…

Hallo,
nein - Ihre Tochter wird natürlich nicht allein gelassen. Ist das Exisenzminimum nicht gesichert, dann kann Sie AlG2 bzw. Sozialgeld beim Jobcenter beantragen. Das Existenzminimum sieht 382€ für ihre Tochter sowie 255€ für das Kind vor, dazu Miete und Heizkosten. Sofern Ihre Tochter mit dem Partner zusammenlebt, wird sein Einkommen berücksichtigt. Kommt Jobcenter nicht in Frage, dann könnte Sie noch prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag hat z.B. www.biallo.de/soziales.
Hilft Ihnen das weiter? Alles Gute und schönen Gruß an ihre Tochter, sie kann sich gerne bei mir melden, SAM

ich danke ganz herzlich für die schnelle und gute beratung…ich werde es mal mit ihr besprechen und alles weitere mit ihr zusammen klären…es ist nicht einfach als leihe solchen angelegenheiten gegenüber zu treten…danke auf jedenfall…

Ich kann nur sagen, dass es nach der letzten Elterngeldzahlung Landeserziehungsgeld gibt. Sind aber beim 1. Kind auch nur max. 150 € für ein halbes Jahr. Sonst schauts leider schlecht aus.

Wenn sie alleinerziehend ist, habt ihr dann 14 statt 12 Lebensmonate Elterngeld beantragt ? wenn nicht, dann solltet ihr das noch nachholen…

Ansonsten könnte sie, ohne dass ihr irgendwas angerechnet wird, im 2. Jahr zb nen Minijob ausüben, wenn sie nicht so viel arbeiten will.

Sonst schauts leider schlecht aus…