Hallo @ all,
mal angenommen folgender Fall liegt vor:
Es wurde ein Mantel auf Ebay verkauft. Verkaufsdatum war der 02.05.
Der Verkäufer wartet zwei Wochen auf die Zahlung, doch es passiert nichts. Der Käufer reagiert auch nicht auf Zahlungserinnerungen. Sogar auf das Angebot, dass der Verkäufer wartet, wenn grad Geldprobleme bestehen, etc. passiert nichts. Keine Reaktion.
Der Verkäufer meldet Ebay den Fall am 15.05. - Probleme klären.
„Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Es ist keine Zahlung vom Käufer eingegangen.“
Der Käufer hat also wieder Zeit zum zahlen. Nichts passiert.
Am 26.05. schliesst der Verkäufer den Fall und fordert die Verkaufsprovision zurück, die ihm auch gewährt wird.
Der Fall wird geschlossen. Der Käufer wird wegen eines nicht-bezahlten Artikels verwarnt.
„Dieser Fall ist geschlossen. Der Verkäufer hat den Fall nach 7 Tagen geschlossen, weil der Käufer nicht reagiert hat.“
5 Tage später auf einmal bekommt der Verkäufer die Meldung: Ich werde die Zahlung für den Artikel sowieso in Kürze vornehmen.
Frage: Hat der Käufer da jetzt noch rechtlichen Anspruch drauf?
Normalerweise müsste der Fall doch geschlossen sein und somit auch ist auch der Anspruch erloschen, oder nicht?
Danke und Gruß
Hallo,
5 Tage später auf einmal bekommt der Verkäufer die Meldung:
Ich werde die Zahlung für den Artikel sowieso in Kürze
vornehmen.
Frage: Hat der Käufer da jetzt noch rechtlichen Anspruch
drauf?
Um einen Kaufvertrag wegen Nichtzahlung wirksam zu kündigen, muss meines Wissens nach ausdrücklich eine datierte Zahlungsfrist gesetzt werden und angekündigt werden, dass der Kaufvertrag gekündigt wird, wenn diese verstreicht.
Vage habe ich in Erinnerung, dass beim Privatverkauf eine Zahlungsfrist reicht, beim gewerblichen Verkauf gesetzte Zahlungsfrist + zweite Auforderung Zahlungsnachfrist verstreichen muss?
Die ebay Verwarnung enthält meines Wissens nach keine ausdrückliche Vertragskündigung - allerdings ist mir der genaue Wortlaut nicht bekannt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, schicke ich zur Vertragskündigung nachdem die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt wurde und ebay eine Verwarnung wegen Nichtzahlung ausgesprochen hat eine E-Mail
„Um den Kaufvertrag rechtsmäßig wegen Nichtzahlung aufzukündigen setze ich Ihnen hiermit eine letzte Zahlungsnachfrist bis zum Tag.Monat.Jahr, erfolgt weiterhin keine Zahlung ist der Kaufvertrag dann aufgelöst. Sie haben dann keinerlei Ansprüche an den Artikel mehr.“
Die gesetzte Frist muss angemessen sein, also zumindest ein paar Tage.
Dann kann man den Käufer sperren (damit der nicht negativ bewerten kann) und den Artikel wieder einstellen oder einem unterlegenen Bieter ein Angebot schicken.
Stephanie
Hi, danke für deine Antwort.
Also diese Frist wurde gesetzt. Und zwar an einem Freitage wurde ihr Zeit gegeben um bis zum nächsten Freitag zu bezahlen. Es kam daraufhin wieder keine Reaktion.
Dadurch, dass bei Ebay die Aktion „Wiedereinstellen des Artikels“ gibt, wenn man den Fall geschlossen hat, würde ich denken, dass somit wirklich alles „abgehandelt“ sein müsste.
Hmm, scheint nicht ganz einfach zu sein.
Hi, doch das ist ganz einfach. Dadurch, dass von eBay d. Vorgang abgeschlossen wurde u. d. Käufer d. Fristsetzung zum bezahlen nicht wahrnahm, kannst Du den Art. entweder wieder einstellen oder dem unterlegenen Bieter zum Kauf anbieten.
Der Käufer, der den Art. nicht bezahlte hat auch, durch den Abschluß durch eBay, nicht mehr d. Möglichkeit Dir eine neg. Bewertung rein zu drücken.
MfG ramses90.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es wurde nach der Rechtslage gefragt…
Hallo,
Hi, doch das ist ganz einfach. Dadurch, dass von eBay d.
Vorgang abgeschlossen wurde u. d. Käufer d. Fristsetzung zum
bezahlen nicht wahrnahm, kannst Du den Art. entweder wieder
einstellen oder dem unterlegenen Bieter zum Kauf anbieten.
es wurde nach der Rechtslage gefragt. Und die hat absolut nichts damit zu tun, was Ebay in einem solchen Fall unternimmt oder unterlässt.
Der Kaufvertrag ist gültig und muss von beiden Seiten erfüllt werden. Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Umständen und grundsätzlich erst nach Verstreichen einer angemessenen Frist möglich.
Gruß
S.J.
Hallo,
Frage: Hat der Käufer da jetzt noch rechtlichen Anspruch
drauf?
Normalerweise müsste der Fall doch geschlossen sein und somit
auch ist auch der Anspruch erloschen, oder nicht?
nein, denn Ebay hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag. Hier geht es lediglich um das Rechtsverhältnis Verkäufer-Ebay und Käufer-Ebay.
Im Internet findest Du aber die korrekte Antwort zu hauf, z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%A4ufer-zahlt-ni…
Gruß
S.J.
Hallo,
Der Käufer, der den Art. nicht bezahlte hat auch, durch den
Abschluß durch eBay, nicht mehr d. Möglichkeit Dir eine neg.
Bewertung rein zu drücken.
Doch! Der Käufer kann negativ bewerten, es sei denn er wird von ebay verwarnt UND vom Verkäufer gesperrt oder die Nichtzahlung hat so lange gedauert, dass die Bewertungsfrist ohnehin verstrichen ist. Es sei denn ebay hätte in dieser Beziehung in den letzten paar Wochen was geändert?
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
Käufer verwalten: Bieter und Käufer sperren, Gebote streichen
Stephanie