Problem: Gesetzliche Krankenversicherung

Hallo!

Weiss hier zufällig jemand, ob es Probleme gibt eine neue gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, wenn einem die alte gekündigt hat?

Hier erstmal ein paar Details zu meinem „Problem“:

Ich habe in den letzten 2 Jahren studiert und war über die Familienversicherung bei der AOK versichert. Da meine Eltern selbstständig sind und die Versicherung eine zeitlang nicht bezahlen konnten, hat uns die Versicherung gekündigt. Komischerweise hat die AOK mich dann „automatisch“ selbst versichert. Die Krankenversicherung wurde jedoch am 31.08.06 versichert.

Nun bin ich Arbeitslos(I) gemeldet. Das Arbeitsamt verlangt jedoch, dass man gesetzlich krankenverischert ist, sonst werden keine Leistungen gezahlt. Wie bekomme ich denn jetzt eine neue gestzliche Krankenversicherung??? Tauchen dabei jetzt irgendwelche Probleme auf ?

Wäre über ein paar Ratschläge sehr dankbar!

Hallo!

Weiss hier zufällig jemand, ob es Probleme gibt eine neue
gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, wenn einem die
alte gekündigt hat?

Das eigentlich schon. Wurde wegen Nichtzahlung von Beiträge gekündigt, darf dich keine GKV mehr aufnehmen, ABER…

Hier erstmal ein paar Details zu meinem „Problem“:

[…]

Nun bin ich Arbeitslos(I) gemeldet. Das Arbeitsamt verlangt
jedoch, dass man gesetzlich krankenverischert ist, sonst
werden keine Leistungen gezahlt.

Geh zu einer AOK, BEK, irgendwem, leg deinen Antrag auf ALG I vor und Zack biste drin.
Sollte das nicht so sein, wird mich Günter sicherlich schnell korrigieren.
Frank Wilke

Hallo,
wenn der Hauptversicherte wegen Beitragsrückstand aus der Kasse
ausgeschlossen wird dann dürfen die bisher mitversichertern
Angehörigen nicht darunter leiden - also räumt man ihnen ein
Beitrittsrecht zur GKV ein.
Bei der Antragstellung auf ALG-Leistungen gibt man normalerweise
an bei welcher GKV-Kasse man in den letzten 18 Monaten selbst versichert
war - die Anmeldung wird dan von der Bundesagentur dort vorgenommen
und ist identisch mit Beginn des Leistungsbezuges.
Sollte es keine Krankenkasse gegeben haben und hat der Antragsteller
keinen Wunsch geäussert, nimmt die Bundesagentur nach eigenem Gutdünken
eine Anmeldung vor - in der Regel dann bei der AOK.
Gruss
Czauderna

Hallo!

Hi!

Ich habe in den letzten 2 Jahren studiert und war über die
Familienversicherung bei der AOK versichert. Da meine Eltern
selbstständig sind und die Versicherung eine zeitlang nicht
bezahlen konnten, hat uns die Versicherung gekündigt.
Komischerweise hat die AOK mich dann „automatisch“ selbst
versichert. Die Krankenversicherung wurde jedoch am 31.08.06
versichert.

Die Krankenkasse hat Dich anscheinend in die s.g. KVdS aufgenommen. Das is die KV der Studenten, die grds. eine Vers.pflicht ist, bei ANspruch auf eine Familienvers. (fami) jedoch ruht - die Eltern wurden ausgeschlossen, die fami fällt weg -> KVdR.

Nun bin ich Arbeitslos(I) gemeldet. Das Arbeitsamt verlangt
jedoch, dass man gesetzlich krankenverischert ist, sonst
werden keine Leistungen gezahlt. Wie bekomme ich denn jetzt
eine neue gestzliche Krankenversicherung??? Tauchen dabei
jetzt irgendwelche Probleme auf ?

Bei der KK, bei der Du zuletzt versichert warst (ich gehe davon aus, dass Du noch keine 18 Monate ohne KV bist) anrufen und eine Mitgliedbescheinigung anfordern. Auf dieser wird stehen, dass Du dort ebtweder versichert bist, oder bis wann Du dort versichert warst. Bei der Bundesagentur f. Arbeit (BA) vorlegen und die melden Dich bei der Kasse an. Die Vorlage des Leitsungbescheid (falls Du überhaupt schon einen hast) bei der KK bringt nicht allzu viel, da die BA die s.g. Meldestelle ist und die Anmeldung fertigen muss…

Übrigens: - hat mit Deinem Fall nix zu tun, wurde jedoch von Guenter Czauderna so angegeben und ist nach meiner Rechtsauffassung nicht ganz richtig…

Die Krankenkasse muss den familienversicherten Angehörigen des ausgeschlossenen Mitgliedes KEINE freiwillige KV anbieten - sie erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht. Sie sind nicht als Mitglied aus der Vers.pfl. ausgeschieden; die FamiVers ist nicht erloschen (=Wegfall der Voraussetzungen), sondern die Mitglieschaft des Mitgliedes ist weggefallen (was eben nicht gleichzusetzen ist mit einen Erlöschen der FamiVers nach § 10 V ) und die Nummern 3 - 8 des § 9 (1) V greifen auch nich…

Hallo !

Erstmal vorweg vielen Dank für eure Bemühungen !

Also, das ganze ist jetzt so verlaufen, dass ich einfach nur den Arbeitslosenbescheid bei der gestzl. KV vorlegen musste und, dass ich danach innerhalb von 5 Minuten versichert gewesen bin…

-)

MfG