Problem Hausanschluss Trinkwasser

Hallo

ich habe ein Problem bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Wir sind gerade mitten im Hausbau.
Bereits vor Wochen hatte ich einen Bauwasseranschluss beantragt.
Da ich in einer ländlichen Region lebe, gibts es wohl keine brauchbaren Pläne über den Verlauf der Trinkwasserleitung.
Es wurde vermutet, dass die Leitung unter der Straße liegt.
Nach langem hin und her wurde jetzt endlich der Wasseranschluss hergestellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Trinkwasserleitung weder unter noch neben der Straße sondern etwa 2 Meter von der Grundstücksgrenze auf unserem! Grundstück verläuft. Da war bislang unbekannt, dementsprechend ist keine Baulast eingetragen.

Jetzt meinte ein Bekannter, dass somit kein Grundstücksabschluss durch das Versorgungsunternehmen berechnet werden darf, da nach deren Definition unter Grundstücksanschluss der Teil der Trinkwasseranlage von der Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze zu verstehen ist.
Daran schließt sich dann die Kundenanlage an die von der Grundstücksgrenze bis zum Haus geht. Wir hätten daher nur die Kundenanlage zu bezahlen. Wie seht ihr das?

Ein anderer Bekannter meinte, dass eine öffentliche Trinkwasserleitung auf Privatgrundstücken nicht zulässig ist (Trinkwasser ist ja ein Lebensmittel) und das die Leitung vom Versorgungsunternehmen verlegt werden muss. Ist da was dran?

Kann man unter den o.g. Gesichtspunkten mit dem Versorgungsunternehmen verhandeln (ich lass die Leitung da liegen, dafür gibts einen Rabatt auf die Anschlusskosten)?

Gruß
Marko

Wasseranschluss hergestellt. Dabei wurde festgestellt, dass
die Trinkwasserleitung weder unter noch neben der Straße
sondern etwa 2 Meter von der Grundstücksgrenze auf unserem!
Grundstück verläuft. Da war bislang unbekannt, dementsprechend
ist keine Baulast eingetragen.

Das wäre auch neu. Wir haben oder hatten mehrere Häuser und dort war nie die Wasserleitung als Baulast eingetragen.

Jetzt meinte ein Bekannter, dass somit kein
Grundstücksabschluss durch das Versorgungsunternehmen
berechnet werden darf, da nach deren Definition unter
Grundstücksanschluss der Teil der Trinkwasseranlage von der
Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze zu verstehen ist.
Daran schließt sich dann die Kundenanlage an die von der
Grundstücksgrenze bis zum Haus geht. Wir hätten daher nur die
Kundenanlage zu bezahlen. Wie seht ihr das?

Naturlich mußt Du zahlen. Bis ins Haus, hinter die Meßuhr und dort bis zum Abstellventil der Meßuhr.

Ein anderer Bekannter meinte, dass eine öffentliche
Trinkwasserleitung auf Privatgrundstücken nicht zulässig ist
(Trinkwasser ist ja ein Lebensmittel) und das die Leitung vom
Versorgungsunternehmen verlegt werden muss. Ist da was dran?

Unfug!

Kann man unter den o.g. Gesichtspunkten mit dem
Versorgungsunternehmen verhandeln (ich lass die Leitung da
liegen, dafür gibts einen Rabatt auf die Anschlusskosten)?

Wovon träumst du?

mfgConrad