Problem KFZ Leasing. Nicht Angebotene Ausstattung

Hallo

Ich habe vor 3 Wochen einen Passat CC abgeholt(leasing). Ich war im Prinzip zufrieden, bis ich zu einem anderen Händler gefahren bin.

Vorgeschichte:

Ich wollte unbedingt das R-Line Paket für den Passat. In der Online Konfiguration konnte ich diese aber nicht mit dem Comfort & Style Paket kombinieren. Also wurde es weggelassen.

Als ich den Wagen bestellt hatte, habe ich bei einem Anderen Händler einen Passat mit R-Line und Comfort & Style Paket gesehen.
Mein Freundlicher meinte dazu das es nicht sein kann.

Nach dem ich den Wagen jetzt habe, hat sich folgendes herausgestellt. Das Comfort & Style Paket beinhaltet schon das R-Line Paket. Ich hätte also ca 5000.- weniger bezahlt und mehr Ausstattung bekommen wenn der Freundliche mir das gesagt hätte.

Ich war natürlich wenig begeistert und sprach den Verkäufer darauf an. Seine Antwort: Ich habe den Wagen so bestellt wie Sie Ihn haben wollten!

Kann ich da jetzt rechtlich noch was machen? Meiner Meinung nach wurde ich falsch beraten und mir wurden mögliche Optionen vorenthalten.

Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen…

derChrissy

Hallo,

der geschilderte Fall hat nichts mit dem Produkt „Leasing“ zu tun sondern betrifft eine Mängelrüge an den Händler. Die Leasingfirma finanziert das von Ihnen gewählte Fahrzeug und steigt zum Zwecke des Eigentumüberganges in den Kaufvertrag ein.

Ein zivilrechtlicher Schritt kann nur gegen den Händler geführt werden.

LGHM

Hi Chrissy,

gegen „falsche Beratung“ kann man nix machen denke ich…da müsstest Du schon nachweisen, daß der Verkäufer das absichtlich gemacht hat…und tatsächlich hat er ja den Wagen so bestellt, wie Du ihn in Auftrag gegeben hast…geht vielleicht Nachrüsten auf Kulanz??? aber ansonsten noch mal einen Anwalt fragen…

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Hallo, Chrissy,

es ist eine rechtliche Frage: Wer hat was wann beauftragt und unterschrieben?
Die Spezifikation ohne das COmfort-Paket ist Dein Wunsch?
Leider kann man den Händler für die falsche Beratung kaum belangen. Der Händler bekommt das Kfz zum Vertragsende wieder auf den Hof zurück und mß das Kfz verwerten. Hier werdet ihr euch wieder streiten bzgl der Rücknahmeschäden.
Sprich den Verkaufsleiter bzw Geschäftsführer des Händlers an. Vielleicht kannst Du über diesen etwas erreichen. Der Händler verdient auch mit der Wartung. Und Mundpropaganda ist auch immer etwas wert. Vielleicht kannst Du so zumindest ein kleines entgegenkommen erreichen. Aber das Kfz wirst Du bis zum Vertragsende fahren dürfen.

Sorry, das ich dir keine bessere Info geben kann.

Hallo Chrissy,

ich beschäftige mich mit Leasing, und diese Anfrage hat nichts mit einem Leasingvertrag zu tun, hier geht es um Kaufvertragsrecht. Und da bin ich der falsche Ansprechpartner.

Ob man den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung, Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen etc. rückgängig machen kann, vermag ich nicht zu sagen, das muss ein Rechtsanwalt machen. Aber:

Ich habe auch eine Kundin, die zu einem Händler gegangen ist, weil sie sich für einen Golf Plus interessiert. Der hat ihr dann ein „Superangebot“ gemacht. Dann ist sie zu dem Händler gegangen, von dem sie auch die vorherigen Autos hatte, obwohl der einige Kilometer entfernt ist (ist aber auch Händler meines Vertrauens, habe ich noch nie Probleme mit gehabt, obwohl ich kein VAG-Konzern-Auto fahre) und der hat ihr das Auto etwas anders zusammengestellt, Sinniges reingetan, Unsinniges raus und schon kam ein für die Kundin besseres und vor allem günstigeres Auto dabei heraus. Das lag ebenso daran, dass sie dies oder das nicht wusste, wobei ihr der Verkaufsleiter dort dann geholfen hat. Dieses Auto hat sie dann bestellt und sie freut sich schon drauf.

So soll es ja eigentlich sein.

Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass dieses Beispiel wohl kein Einzelfall zu sein scheint und Schule macht, und ich möchte auch nicht behaupten, dass viele Verkäufer nicht nach Kundenwunsch, sondern nach eigener Tasche verkaufen, aber zufriedene Kunden bekommt man so jedenfalls nicht.

Und: Im Prinzip hat der Verkäufer Recht, denn man unterschreibt einen individuell ausgefertigten Kaufvertrag und bekommt dann noch einmal eine Auftragsbestätigung, die man doch bitte überprüfen möge. Spätestens da wäre noch einmal der Eingriff möglich gewesen, die Konfiguration zu verändern. So ist das Auto nun nach dieser Auftragsbestätigung gefertigt und entsprechend ausgeliefert worden. Das hat ein anderer Kunde von mir erlebt, weil der Verkäufer als Farbe fälschlicherweise Grau statt Schwarz eingesetzt hatte und der Kunde das auch in der Auftragsbestätigung überlesen hatte, er bekam ein graues Auto. Aber die zwei konnten sich nachträglich noch einigen.

Schade ist, dass der Verkäufer die „Unwissenheit des Kunden“ derart ausgenutzt hat, dass das Auto nun teurer gekommen ist als es mit den Paketen gewesen wäre. Hier setzt die von vielen in unserer Republik angemahnte BERATUNG an, von der sich viele verlassen fühlen.

Und jetzt wird es persönlich: Klar, mich würde es auch ärgern, wenn ich wüsste, dass ich reichlich zuviel für mein Auto bezahlt hätte. Aber wenn das Auto das ist, das ich haben wollte, könnte ich mich daran erfreuen und der Mehrpreis würde in den Hintergrund rücken. Und wenn der Händler einem vielleicht noch ein wenig entgegen kommt, mit Inspektionen und anderen Serviceleistungen, was er ja kann, wenn er will, würde ich das Ganze wohl vergessen. Andererseits ist da das Geld, das, wenn man geleast hat, monatlich abgebucht wird, das hätte weniger sein können. Und da kommt das Persönliche ins Spiel: das muss jeder für sich entscheiden, wie er da weiter verfahren will.

Unglücklich in jedem Fall, vielleicht ist der Verkäufer ja gesprächsbereit, wenn man freundlich bleibt. Aber mehr kann ich hierzu auch nicht sagen resp. schreiben.

Viel Erfolg, wobei auch immer und allzeit gute Fahrt wünscht

Mikey

Danke für die guten Antworten. Ich werde mich Heute nochmal im Autohaus blicken lassen und freundlich versuchen eine kleine Einigung zu finden. Ich freue mich natürlich über das Auto. aber nach 6 gekauften Autos kann man ja ein kleines Einlenken schon erwarten…

Vielen Dank noch einmal und noch einen schönen Tag.

Das ist eine juritische Frage - hat nichts mitLeasing oder Kauf zu tun - ob man Recht bekommt oder nicht wird an der Beweisbarkeit liegen - aber ich bin kein Jurist - good luck

Grundsätzlich ist das eine Frage der Beweisbarkeit. Soweit Sie jedoch die Übernahmebestätigung unterzeichnet haben wird Ihrerseits nicht nur der Erhalt des Leasinggegenstandes bestätigt, sondern zusätzlich noch die einwandfreie Funktion sowie die Identität der Bestellung mit der geliferten Sache(in aller regel ist das Inhalt der Übernahmebestäigung.

Bitte einen rechtsanwalt befragen.

Gruß

Hallo,
bei Ihnen handelt es sich wohl eher um ein Gewährleistungsproblem. Ich denke es ist ratsamer einen Rechtsbeistand zu befragen.
Meiner Meinung nach weisen Online-Konfigurationen auf Zubehör-Zusammengehörigkeiten hin

MfG

Hallo Chrissy,

eine Wandlung des Kaufvertrages ist m.E. unter den gegebenen Umständen schwierig, da Du in der Beweispflicht bist. War eine weitere neutrale Person bei Abschluss des Vertrages dabei?
Du kannst Dich evtl. an den ADAC bzw. die Verbraucherberatung Deiner Stadt wenden, um rechtliche abzuwägen.
Viel Glück.

Gruss A.

Hallo,
natürlich macht sich der Berater haftbar, respektive dessen Arbeitgeber… Die Frage liegt in der Beweisbarkeit. Wenn ein Zeuge dabei war, der das genau so bestätigen kann, hat man wohl eher gute Karten. Den Verlust in Höhe von 5000 EURONEN kann ich hier aber nicht nachvollziehen.
Möglicher weise war die Bestellbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellug aber auch Restriktionen unterworfen. Ich würde in jedem Fall schriftlich bei Leasing und beim Händler reklamieren. Mal schauen, was dann als belastbare Antwort kommt.
Gruss
Volker

Hallo,

hast Du dem VK schriftlich angegeben, daß Du die beiden Pakete willst und hast Du auch schriftlich diese Unvereinbarkeit erklärt bekommen ? Dann sehe ich die Chance über den Händlerbetrieb.

Da Du die Auftragsbestätigung erhalten hast und nicht gleich reklamiert hast, sehe ich sonst wenig Chancen. Das Auto kann ja nicht nachgerüstet werden und Du hast es so übernommen wie bestellt.

Viele Grüße
Petra