Hallo Chrissy,
ich beschäftige mich mit Leasing, und diese Anfrage hat nichts mit einem Leasingvertrag zu tun, hier geht es um Kaufvertragsrecht. Und da bin ich der falsche Ansprechpartner.
Ob man den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung, Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen etc. rückgängig machen kann, vermag ich nicht zu sagen, das muss ein Rechtsanwalt machen. Aber:
Ich habe auch eine Kundin, die zu einem Händler gegangen ist, weil sie sich für einen Golf Plus interessiert. Der hat ihr dann ein „Superangebot“ gemacht. Dann ist sie zu dem Händler gegangen, von dem sie auch die vorherigen Autos hatte, obwohl der einige Kilometer entfernt ist (ist aber auch Händler meines Vertrauens, habe ich noch nie Probleme mit gehabt, obwohl ich kein VAG-Konzern-Auto fahre) und der hat ihr das Auto etwas anders zusammengestellt, Sinniges reingetan, Unsinniges raus und schon kam ein für die Kundin besseres und vor allem günstigeres Auto dabei heraus. Das lag ebenso daran, dass sie dies oder das nicht wusste, wobei ihr der Verkaufsleiter dort dann geholfen hat. Dieses Auto hat sie dann bestellt und sie freut sich schon drauf.
So soll es ja eigentlich sein.
Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass dieses Beispiel wohl kein Einzelfall zu sein scheint und Schule macht, und ich möchte auch nicht behaupten, dass viele Verkäufer nicht nach Kundenwunsch, sondern nach eigener Tasche verkaufen, aber zufriedene Kunden bekommt man so jedenfalls nicht.
Und: Im Prinzip hat der Verkäufer Recht, denn man unterschreibt einen individuell ausgefertigten Kaufvertrag und bekommt dann noch einmal eine Auftragsbestätigung, die man doch bitte überprüfen möge. Spätestens da wäre noch einmal der Eingriff möglich gewesen, die Konfiguration zu verändern. So ist das Auto nun nach dieser Auftragsbestätigung gefertigt und entsprechend ausgeliefert worden. Das hat ein anderer Kunde von mir erlebt, weil der Verkäufer als Farbe fälschlicherweise Grau statt Schwarz eingesetzt hatte und der Kunde das auch in der Auftragsbestätigung überlesen hatte, er bekam ein graues Auto. Aber die zwei konnten sich nachträglich noch einigen.
Schade ist, dass der Verkäufer die „Unwissenheit des Kunden“ derart ausgenutzt hat, dass das Auto nun teurer gekommen ist als es mit den Paketen gewesen wäre. Hier setzt die von vielen in unserer Republik angemahnte BERATUNG an, von der sich viele verlassen fühlen.
Und jetzt wird es persönlich: Klar, mich würde es auch ärgern, wenn ich wüsste, dass ich reichlich zuviel für mein Auto bezahlt hätte. Aber wenn das Auto das ist, das ich haben wollte, könnte ich mich daran erfreuen und der Mehrpreis würde in den Hintergrund rücken. Und wenn der Händler einem vielleicht noch ein wenig entgegen kommt, mit Inspektionen und anderen Serviceleistungen, was er ja kann, wenn er will, würde ich das Ganze wohl vergessen. Andererseits ist da das Geld, das, wenn man geleast hat, monatlich abgebucht wird, das hätte weniger sein können. Und da kommt das Persönliche ins Spiel: das muss jeder für sich entscheiden, wie er da weiter verfahren will.
Unglücklich in jedem Fall, vielleicht ist der Verkäufer ja gesprächsbereit, wenn man freundlich bleibt. Aber mehr kann ich hierzu auch nicht sagen resp. schreiben.
Viel Erfolg, wobei auch immer und allzeit gute Fahrt wünscht
Mikey