Hallöle…
Nehmen wir mal an, Person A möchte eine Ausbildung bei einer Bundesbehörde beginnen. Hierzu muss vom Amtsarzt die Diensttauglichkeit festgestellt werden.
Nun stell der Amtsarzt bei A ein extremes Übergewicht fest, daraus resultierend Bluthochdruck und Diabetes, und verweist zur Behandlung an den Hausarzt.
Der Hausarzt untersucht A und stellt fest, daß Blutdruck und Zucker bedingt durch das Übergewicht sind. Bei einer Gewichtsreduzierung normalisieren sich die Werte wieder. Es werden 2 Medikamente zur täglichen Einnahme verschrieben. Seither haben sich Blutdruck und Zucker weitestgehend normalisiert.
A wird zur Nachbesprechung beim Amtsarzt vorstellig. Dieser trifft die Aussage „Ich bin Internist, also erzählen Sie mir nix von Medikamenten. Mit Medikamenten kann das jeder.“ und schreibt A untauglich.
Nach Rücksprache mit der Behörde, welche die Einstellung vornimmt, besteht die Möglichkeit einer Einstellung unter der Auflage, daß am Ende der Ausbildung vor Übernahme eine erneute amtsärztliche Untersuchung stattfindet. Hierzu muss der Amtsarzt in seinem Bericht aber die Prognose stellen, daß eine Gewichtsabnahme möglich ist.
Der Amtsarzt weigert sich, dies einzufügen. Begründung: Ich soll Ihren momentanen Stand beurteilen, nicht was sein könnte. Die Entscheidung liegt bei der Behörde.
Die Behörde weigert sich zu entscheiden, da das medizinische Sachverständnis fehlt.
Ein Gegengutachten eines anderen Amtsarztes ist angeblich nicht möglich, da beim Amtsarzt das Wohnortprinzip gilt (Aussage der Behörde).
Ein Einspruch gegen das Gutachten des Amtsarztes ist angeblich nicht möglich.
Eine schriftliche Prognose des Hausarztes interessiert die Behörde nicht (es ist das gleiche Untersuchungsergebnis, nur wird hier überhaupt erst mal eine Prognose gestellt).
Kann A noch irgend etwas unternehmen oder ist das Thema gegessen?