Guten Tag,
folgende Situation: Eine Angestellte in einer Apotheke. Der Ehemann ist/war arbeitslos.
Am 06.06 kam ihre Tochter zur Welt. Da ihr Mann arbeitslos war hat sie mit ihrem Arbeitgeber besprochen nach der Mutterschutzfrist von 8 Wochen plus 3 Wochen Urlaub also am 24.08. wieder mit 29 Stunden (vorher waren es 40) wieder in der Apotheke anzufangen.
Nun arbeitet ihr Mann wieder aber nicht in ihrem Wohnort Berlin, sondern in Freiburg/Breisgau.
Sie möchte mit den 2 Kindern so schnell wie möglich zu ihrem Mann ziehen.
Die konkrete Frage lautet nun: kann sie mit einer Frist von 7 Wochen noch Elternzeit beantragen oder muß sie kündigen nach den üblichen kündigungsfristen.
Und wenn Kündigung, muß sie sich dann arbeitsuchend melden oder was ist zu beachten/beantragen bzw was ist mit dem Elterngeld/ Elternzeit, fällt das dann weg??
Liebe Grüße und vielen Dank!