Problem mit Arbeitgeber Anwalt?

Hi leute, mein Arbeitgeber zahlt meine Krankmeldungen seit paar Monaten fehlend also trotz AU-Schein und es ist nicht nur bei mir so und auch sehr viele von uns bekommen zu wenig Schichten trotz 40 Stunden Arbeitsvertrag. İst es sinvoll zum Anwalt zu gehen weil ich habe schon öfter mals geredet. Und wenn ich eine Rechtschutzversicherung abschließe wie viel muss ich ungefahr zahlen für den Anwalt, und was bedeutet genau Selbstbeteligung 150€ ?
Falls ihr dafür Verischerungen zu empfehlen hattet würde ich gerne lesen.
Und kann der Arbeitsgericht vielleicht helfen ?
Vielen Dank für die Antworten.

Mfg

Hallo,

mal abgesehen davon, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen (oder eher alle) Wartezeiten vorsehen (d.h. man kann erst nach x Monaten nach Vertragsschluss eine Deckung beantragen), liegt der Umstand, der einen Rechtsstreit nach sich ziehen könnte, ja schon vor. Ich mag mich irren, aber m.E. übernimmt in einem solchen Fall keine Versicherung die Kosten für einen Rechtsstreit. Genauso halt, wie keine Gebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung der Folgen eines Brandes übernimmt, wenn die Versicherung erst abgeschlossen wurde, als die Hütte schon brannte.

Gruß
C.

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Vielen dank

Habt Ihr einen Betriebsrat? Arbeitest Du im Interessensbereich einer Gewerkschaft?

Irgendwie stehe ich da aufm Schlauch, @Guenter_Czauderna, da weißt Du doch sicher mehr? Ich verstehe das so, dass Du grad längerfristig krank bist, richtig? Da muss Dein Arbeitgeber nur die ersten 6 Wochen Deinen normalen Lohn weiter bezahlen. Danach kriegst Du Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn ich den Vorgang richtig verstehe, meldet sich Dein Arbeitgeber bei Deiner Krankenkasse, wenn Du länger als 6 Wochen krank bist und die Krankenkasse schreibt Dich dann an um Deine Kontonummer rauszukriegen, damit die Dir dann das Krankengeld überweisen können.
An welcher Stelle hat das denn bei Dir nicht geklappt? Ich würde da tatsächlich nur gucken, was in Deinem Fall schief gelaufen ist, bei irgendwelchen Kollegen mag es ganz andere Aspekte geben, so dass das möglicherweise nicht vergleichbar ist.

Hallo,
ja, wenn wir davon ausgehen, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, welches schon länger besteht, dann hat der Versicherte grundsätzlich ab dem 1. Tag Anspruch auf Krankengeld, der aber für die Dauer der Entgeltfortzahlung ruht. Und so, wie geschildert, müsste der Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen eben diese Fortzahlung vornehmen. In der 5. Woche der Arbeitsunfähigkeit ( wenn er auch alle Meldungen fortlaufend vorliegen hat) übermittelt der Arbeitgeber der Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung, in der neben der Höhe des Entgeltes im Bemessungszeitraum (grundsätzlich letzter abgerechneter Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit)
auch die Dauer der Entgeltfortzahlung bescheinigt wird. Die Krankenkasse übersenden daraufhin dem Versicherten eine Mitteilung über Beginn und Höhe des Krankengeldes und zahlt dann immer rückwirkend bei Neueingang einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folgemeldung) das Krankengeld automatisch aus.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

leider ist Deine Fallschilderung, insbesondere der erste Abschnitt

in dem Du offensichtlich zwei verschiedene Sachverhalte vermischst, relativ unverständlich. Insbesondere solltest Du die Zusatzfragen von @Frau_Jana_Boemer so exakt wie möglich beantworten.

Deswegen nur drei allgemeine Hinweise:

  1. Wenn Du einer DGB-Gewerkschaft beitrittst, hast Du im Beitrag eingeschlossen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht (@Brian_Basco: Jede und jeder Beschäftigte arbeitet im Organisationsbereich (= „Interessensbereich“) einer Gewerkschaft)

  2. Zwar hast Du auch bei einer Gewerkschaftsmitgliedschaft 3 Monate „Wartezeit“ für den Rechtsschutz ( = Interessensvertretung ggü. dem Arbeitgeber oder vor Gericht), aber bereits ab dem ersten Tag hast Du Anspruch auf Rechtsberatung. Du kannst also Deinen Fall darlegen und bekommst Auskünfte über Handlungsmöglichkeiten.

  3. Auch beim Arbeitsgericht gibt es für Geringverdiener Prozesskostenhilfe.

&tschüß
Wolfgang

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