Problem mit Arbeitgeber Verpflegungungsmehraufwand ab 2014

Hallo an alle!

folgender Sachverhalt:

Mitarbeitern eines Bauhofes einer Gemeinde wird vom Arbeitgeber(Gemeindeverwaltung) eine Bescheinigung über Verpflegungsmehraufwand für das Jahr 2014 verweigert.

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 7:00 - 16:00 Uhr - davon 1 Stunde Pause, also 8 Stunden Arbeitszeit täglich

Der Bauhof wurde durch den Arbeitgeber als regelmäßige Arbeitsstätte benannt.

Die Pausen werden im Bauhof verbracht. Ansonsten wird zu 90 % im Jahr außerhalb des Bauhofes im Gemeindegebiet gearbeitet. In den Gesetzen steht immer mehr als 8 Stunden. Da die Mitarbeiter aber nur 8 Stunden täglich arbeiten fehlt Ihnen rechtlich 1 Minute täglich um den Verpflegungsmehrafwand zu erhalten. Zählt der Fahrtweg zum Bauhof bzw. der Weg wieder nach Hause mit dazu?

Außerdem sagt der Arbeitgeber ER müsse laut neuen Reisekostengesetz den Verpflegungsmehraufwand mit dem Lohn auszahlen…? Das will er natürlich nicht und sagt die Mitarbeiter bekommen keinen Verpflegungsmehraufwand, weil sie die Bedindungen dafür nicht erfüllen.

Können Sie mir helfen?

Vielen lieben Dank!

Außerdem

Moin, moin,

ich hätte auch gerne einige Gesetze (zu meinem Vorteil) geändert, wenn Ihnen jemand eine Lösung anbietet, geben Sie mir bitte Bescheid.

mfg  tugu  (wollen mal hoffen, daß das nicht wegen unzulässigem Doppelposting gelöscht wird.)

Hallo,

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 7:00 - 16:00 Uhr - davon 1
Stunde Pause, also 8 Stunden Arbeitszeit täglich

Der Bauhof wurde durch den Arbeitgeber als regelmäßige
Arbeitsstätte benannt.

Die Pausen werden im Bauhof verbracht.

Sieht wie eine ganz normale Arbeitstätigkeit in einer regelmässigen Arbeitsstätte aus, woraus sollte sich hier ein
Verpflegungsmehraufwand ergeben.

Zitat aus " Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte (ab Veranlagungszeitraum 2014: erste Tätigkeitsstätte) aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann."

Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Gruß vonsales

Hallo,

Mitarbeitern eines Bauhofes einer Gemeinde wird vom Arbeitgeber(Gemeindeverwaltung) eine Bescheinigung über Verpflegungsmehraufwand für das Jahr 2014 verweigert.

Gab es denn die Jahre vorher eine?

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 7:00 - 16:00 Uhr - davon 1 Stunde Pause, also 8 Stunden Arbeitszeit täglich
Der Bauhof wurde durch den Arbeitgeber als regelmäßige Arbeitsstätte benannt.

Na diese Freiheit hat der Arbeitgeber ja auch. Er kann bestenfalls auf eine Festlegung verzichten. Hier ist es nun wohl der Bauhof. Es kommt übrigens nicht darauf an, dass man X% seiner Arbeitszeit auf dem Flecken Y verbringt. Auch der Bauhofmitarbeiter, der jeden Morgen auf den Bauhof kommt, hat dort eben seine erste Tätigkeitsstelle, erst recht wenn es der AG so festlegt. Daneben gibt es auch noch das weiträumige Arbeitsgebiet. Als solches kann man sicher den Bereich der Gemeinde eine Gemeindemitarbeiters zählen. Nicht dass dann jeder Gang zum Kopierer schon zur Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte auf dem Bürodrehstuhl zählt.

Die Pausen werden im Bauhof verbracht. Ansonsten wird zu 90 % im Jahr außerhalb des Bauhofes im Gemeindegebiet gearbeitet.

Spielt hier keine Rolle.

In den Gesetzen steht immer mehr als 8 Stunden. Da die Mitarbeiter aber nur 8 Stunden täglich arbeiten fehlt Ihnen rechtlich 1 Minute täglich um den Verpflegungsmehrafwand zu erhalten. Zählt der Fahrtweg zum Bauhof bzw. der Weg wieder nach Hause mit dazu?

Nö. Das ist der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Dafür gibt es die Entfernungspauschale, mehr nicht.

Außerdem sagt der Arbeitgeber ER müsse laut neuen Reisekostengesetz den Verpflegungsmehraufwand mit dem Lohn auszahlen…? Das will er natürlich nicht und sagt die Mitarbeiter bekommen keinen Verpflegungsmehraufwand, weil sie die Bedindungen dafür nicht erfüllen.

Damit stellen die vielleicht hierauf ab: Besteht zwischen der Dienststätte oder der Wohnung und der Stelle, an der das Dienstgeschäft erledigt wird, nur eine gering Entfernung, wird Tagegeld nicht gewährt.
Ich interpretiere jetzt einfach mal den Umstand, dass jeden Tag zur Mittagspause der Bauhof aufgesucht wird, dass die Entfernung gering ist.

Grüße