Hallo,
Person A ist Angestellte und Person B Azubi 23 Jahre alt.
Person B macht eine betriebliche Ausbildung, hat aber schon eine abgeschloss. Ausbildung und ist somit nicht BAB berechtigt. Person B hat auch seinen Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern 150 km weg.
Person B hat dann Veränderungsmitteilung an das Job Center geschickt ( hatte vorher Unterstützung) und da er sehr viel Km fahren muss brauch er weiterhin Unterstützung. Person A verdient nur 850 €.
Jetzt kommt Brief das er keine Unterstüzung bekommt da er eine BAB bzw. Bafäg berechtigte Ausbildung macht. Person B hat aber das Job Center auch informiert das es sich um die 2. Ausbildung handelt und er somit ja nicht berechtigt ist ( was die ja wissen müssten).
Jetzt kam Berechnung nur mit Person A die natürlich nichts bekommt.
Was kann man machen…
LG
Hallo!
Man kann die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids des JobCenters lesen und, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, Widerspruch einlegen, wenn man meint, der Bescheid sei falsch.
Gruß, Franz
Jetzt kommt Brief das er keine Unterstüzung bekommt da er eine
BAB bzw. Bafäg berechtigte Ausbildung macht. Person B hat aber
das Job Center auch informiert das es sich um die 2.
Ausbildung handelt und er somit ja nicht berechtigt ist
Hi,
könnte es vielleicht sein, dass da steht „eine dem Grunde nach BAB bzw. Bafög berechtigte Ausbildung“ ?
Dann spielt es nämlich keine Rolle, ob man das Bafög bekommt oder ob man es nicht bekommt, weil man die 2. Ausbildung macht oder weil die Eltern zu viel Einkommen haben. Entscheidend ist dann, dass die Ausbildung grundsätzlich BAB- bzw. Bafög-berechtigt wäre.
Gruß
Nelly