Problem mit dem Finanzamt

Ich studiere noch arbeite aber als Kleinunternehmer und beziehe Bafög. Das Bafögamt bestand darauf, dass ich meine Steuererklärung für das JAhr 2005 im Jahre 2007 überarbeite, was ich auch tat. Das FA weigert sich dort vorgenommenen Änderungen vorzunehmen und den Bescheid zu ändern oder och nur ein formloses sSchreiben für das Bafögamt auszustellen, mit der Begründung , das diesee Bescheid rechtskräftig sei. Das Beratunsggespräch bei der Beamtin brachte nichts. Mein problem ist das dieser Bescheid z.Z. nun Mal meine Existenz bedroht, weil sich daraus das Bäfög errechnet und aus dem Bafög wiederum die Höhe der Studiengebühren, und natürlich IHK Beitrag kommt dazu. Die Berater bleiben stur.

Die Frage: Gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, sie dazu zu bewegen den Bescheid zu ändern? Wie begründe ich es richtig?

Servus,

wenn ichs richtig sehe, gibts hier nur eine Änderungsvorschrift, die in Frage kommt: Offenbare Unrichtigkeit des Bescheides.

Die liegt z.B. vor, wenn in der eingereichten Überschussrechnung ein Überschuss von 7.234 € zutreffend berechnet und ausgewiesen ist, in der Anlage GSE aber versehentlich 72.340 € eingetragen wurde, und dieser Fehler auch vom FA bei der Veranlagung übernommen worden ist.

Um ggf. andere mögliche Änderungsvorschriften prüfen zu können, müsste man mehr zum Sachverhalt wissen, insbesondere:

  • Warum soll welche Änderung welcher Werte vorgenommen werden?
  • Stehen die bestandskräftigen Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?

Schöne Grüße

MM

Hi,

danke für die Antwort.

es ändert sich die Gesamtsumme, es sollten zusätzlich z.B. Studiengebühren abgezogen werden, Lebensversicherung. Die Steuer ist eh Null.

Gruss

Servus,

wenn ichs richtig sehe, gibts hier nur eine
Änderungsvorschrift, die in Frage kommt: Offenbare
Unrichtigkeit des Bescheides.

Die liegt z.B. vor, wenn in der eingereichten
Überschussrechnung ein Überschuss von 7.234 € zutreffend
berechnet und ausgewiesen ist, in der Anlage GSE aber
versehentlich 72.340 € eingetragen wurde, und dieser Fehler
auch vom FA bei der Veranlagung übernommen worden ist.

Um ggf. andere mögliche Änderungsvorschriften prüfen zu
können, müsste man mehr zum Sachverhalt wissen, insbesondere:

  • Warum soll welche Änderung welcher Werte vorgenommen werden?
  • Stehen die bestandskräftigen Bescheide unter dem Vorbehalt
    der Nachprüfung?

Schöne Grüße

MM

Hi,

Die Steuer ist eh Null.

Dann könnte es mangels Beschwer schwierig werden, eine Änderung des Steuerbescheides zu erreichen.
Das BaföG-Amt müßte doch aber auch eine gesonderte Berechnung des Einkommens, unabhängig vom Steuerbescheid, akzeptieren. Als Begründung, warum man z.B. nicht alle Kosten in der Steuererklärung aufgeführt hat, könnte man ja sagen, dass man sich, eben genau weil „die Steuer eh null ist“, dabei keine größere Mühe geben wollte.
Wäre mir neu, dass der Steuerbescheid ein Grundlagenbescheid für andere Ämter ist und damit alle darin enthaltenen Angaben für diese verpflichtend sind. Es geht hier doch wohl nur um den Enkommensnachweis.

Gruß,
Markus

Servus,

unter diesen Umständen gibt es für einen bestandskräftigen ESt-Bescheid keine Korrekturmöglichkeit - welche Behörde auch immer den Zettel in ihren Akten haben will, muss ihn sich selber schreiben.

Schöne Grüße

MM