Problem mit dem Vermieter

Hallo ,
vor zwei Jahren ist meine Familie in eine Immobilie nahe Hamburg eingezogen.
In dem Mietvertrag wurde zusammen mit dem Vermieter die Vereinbarung ausgemacht , dass wir auf unseren Kosten den nicht ausgebauten Spitzboden ausbauen und bei Auszug dem Vermieter unentgeltlich übergeben. Im Laufe dieser zwei Jahren kam es jedoch in unserer Haushaltskasse gehaltsbedingt zu Engpässen , weswegen der ca. 7500€ teure Ausbau nicht möglich war. Wegen diesem Rohbau ist das Haus ziemlich schlecht isoliert und auf unsere Anfrage , ob man sich eventuell die Kosten teilen könne , hat er mahnend auf die Vereinbarung hingewiesen. Bereits seit dem letzten Winter weisen wir ihn immer wieder auf diese Zustände hin und erklären ihm , dass das Haus schlecht isoliert sei und selbst die Holzfenster einige undichte Stellen aufweisen und darum rund um die Uhr geheizt werden muss. Mittlerweile steht der zweite Winter vor der Tür und obwohl wir ihn erneut immer wieder auf diese Missstände aufmerksam gemacht haben , kam seinerseits keine Reaktion , obwohl bisher immer die Miete bezahlt wurde.
Darum haben wir uns dafür entschieden nun auszuziehen. Nun droht uns der Vermieter trotz der jahrelangen Zustände die Kaution einzuziehen , da der Spitzboden nicht ausgebaut wurde.

Wie kann man hier eventuell vorgehen? Schließlich ist er auch seinen Pflichten als Vermieter nicht nachgekommen.

MfG

Sie haben Ihre vertraglichen Verpflichtugnen gegenüber dem Vermieter nicht erfüllt und darüber den von Ihnen nun gerügten Zustand des Hauses verursacht bzw. nicht vertraggemäß abgestellt! Der Vermieter meldet völlig zurecht Ansprüche an! Für Ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ist er nicht zuständig!

Hallo, Sie haben sich nicht an die Absprache (Spitzbodenausbau) gehalten, wenn Ihr finanzieller Engpaß nicht vorhersehbar war und nicht schuldhaft von Ihnen verursacht wurde, trifft Sie keine Schuld und Haftung. Allerdings entbindet diese Nebenabsprache den Vm nicht von seiner Pflicht, die Wohnung im mietvertragl. Zustand zu halten.Die Kaution darf nicht ohne weiteres zum Ausgleich finanzieller Forderungen nach Gusto des Vm herangezogen werden, sondern dient in erster Linie als Sicherheit zum Instandsetzen von Wohnungssachschäden bei Ihrem Auszug.- Da der Vm nun beginnt, „aufzurechnen“, schlage ich Ihnen vor, die Sache dem Schiedsmann Ihres Stadtteils bzw. Gemeinde vorzulegen. Dieser ist eine Amtsperson und versucht eine außergerichtliche, einvernehmliche Einigung zwischen den Streitparteien zu erzielen. Dies ist für sie kostenlos und im Ergebnis oft das gleiche, wie in einer teuren Gerichtsverhandlung, wo bei solchen Fällen sehr oft ebenfalls eine Einigung angestrebt wird (dort nennt man es: Vergleich).-
Ich selbst würde so entscheiden: Sie ziehen aus, erhalten die volle, verzinste Kaution ausgezahlt (sofern Sie nichts anderes kaputtgemacht haben) machen aber im Gegenzug nichts geltend. Gruß, Achim

Hallo, ich würde mich an Ihrer Stelle an den örtlich zuständigen Mieterverein wenden-

Eklis64