wenn ein Mobilfunkbetreiber seit 3 Monaten im Schnitt etwa 20 Euro mehr abbucht als auf der Rechnung angegeben, würde mich interessieren wie weit in die Vergangenheit man Einspruch erheben könnte.
Einspruch kann man immer erheben, stornieren der Abbuchung nur binnen sechs Wochen. Das könnte allerdings auch schon helfen, wenn man damit die insgesamt überhöhte Abbuchung ausgleichen kann. Man sollte sich allerdings sicher sein…
bei der Kontrolle meiner Handyrechnung vom xx.xx.xxxx und meinen Kontoauszügen habe ich festgestellt, dass sie mir xx,xx€ zu viel abgebucht haben. Bei einer Kontrolle meiner weiteren Rechnungen und Kontobewegungen habe ich festgestellt, dass dies mehrmals geschehen ist beginnend mit dem xx.xx.xxxx. Dies summiert sich zu einem Fehlbetrag von xx,xx€ auf. Kontrollieren Sie Ihre Aufzeichnungen und erstatten Sie den Fehlbetrag innerhalb von 14 Tagen entweder als Gutschrift auf mein Handykonto oder überweisen Sie den Betrag auf das Konto Name Vormane Kontonummer BLZ Kreditinstitut. Bei Nichteinhaltung der Frist behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Stellen Sie sicher, dass sich der Fehler nicht wiederholt.
Mit freundlichen Grüßen
Ich
So oder so ähnlich einen Brief erstellen und abschicken. Wenn Du mit Deinen Angaben recht hast dürftest Du innerhalb einer Woche eine Antwort bekommen.
Das mit der Gutschrift kannst Du weglassen. Ich würde es aber drin lassen.
interessanter Hinweis, hab’s dann gleich auch nochmal recherchiert, stieß dabei aber auf eine Ausnahme, die hier der Fall sein dürfte:
„In nur einem Fall gilt die Sechs-Wochen-Frist so wie sie von den meisten Verbrauchern verstanden wird und zwar dann, wenn eine Einzugsermächtigung vorlag und nur die Höhe des abgebuchten Betrags strittig ist. Sollte die ganze Buchung falsch gewesen sein, kann man auch nach den sechs Wochen reklamieren.“
„In nur einem Fall gilt die Sechs-Wochen-Frist so wie sie von
den meisten Verbrauchern verstanden wird und zwar dann, wenn
eine Einzugsermächtigung vorlag und nur die Höhe des
abgebuchten Betrags strittig ist. Sollte die ganze Buchung
falsch gewesen sein, kann man auch nach den sechs Wochen
reklamieren.“
Sorry, aber es kann doch nicht vom Vertrag zwischen Abbucher und Kontoinhaber abhängig sein (der ja zudem noch völlig strittig sein kann - soll man dann erst ein Gerichtsurteil abwarten?), ob eine Reklamation des Kontoinhabers an die Bank möglich ist oder nicht.
Ich halte das schlicht für eine Falschinformation, da hat wohl ein Reporter irgendwas nicht ganz richtig verstanden.
Gruß
loderunner (ianal)