Problem mit der Rechnung von BFS risk &

… collection GmbH

Hallo an alle Experten,

Ich hab ein Problem mit der Nachvollziehung der Rechnung dieses Inkasso unternehmes.
Leider hab ich früher direkt mit 18 ein Handyvertrag bei O2 gemacht und konnte diesen nichtmehr zahlen. Leider ist die Angelegenheit in vergessenheit geraten…Bis an dem Tag von ich eine Kontopfändung hatte. ( 07.05.2010 )
Somit überwies ich die auf der Kontopfänung genannte Forderung in höhe von 691,03€ damit ich wieder auf mein Konto zugreifen konnte.
Nach langer Zeit, meldete sich dieses Inkasso Unternehemn schon wieder mit einer Forderungsaufstellung, und teilte mir mit, dass noch eine offene Forderung von 211,99€ auszugleichen sei. Leider kann ich mit der Aufstellung nichts anfangen, da ich mich damit leider nicht auskenne und alles auch sehr unübhersichtlich erscheint.Da mir auch einige Sachen spanisch erscheinen, wie z.b.
Unterschiedliche Gerichtsvollzieher Kosten
EV Antrag den ich nie erhalten haben,und Adressermittlungskosten, obwohl ich in der ganzen Zeit nur 2 mal umgezogen bin.
Ich hoffe nun mir kann hier jemand schonmal weiter helfen, bevor ich zum Anwalt gehe und evtl. im Unrecht stehe.

Vielen Dank im vorraus

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Bei der Forderung wird es wohl um deren Kosten gehen.
geh mal davon aus,dass die rechnung falsch ist.
Bei der Forderungssumme würde ich dir empfehlen zum Anwalt zu gehen. die Kosten halten sich in grenzen und du bist die zecken los.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate zu Fragen bei Abmahnungen durch einen Anwalt, Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo, ich würde mich mit dem Inkassobüro auseinandersetzen und mir die Forderung erklären lassen. Anscheinend hat das Inkassobüro nur die Hauptforderung eingezogen und bittet jetzt um ihre Kosten

Hallo,

es kann durchaus sein, das das Inkasso Unternehmen (IU) jetzt seine Kosten in Rechnung stellt. Sie schreiben „nur“ 2x umgezogen u. wundern sich wegen Adressermittlg.Kosten. Erstaunlich.
Zu einer Kontenpfändung müssten Sie mehrmals Post vom Gericht bekommen haben. Wenn sie diese nicht bekommen haben wie sie sagen, so ist das sehr verwunderlich, denn die Post musste nachweisen das diese Post angekommen sei.
Post ist also vermutlich angekommen aber nicht zu Ihren Händen. Damit aber werden Sie so leicht bei Gericht nicht durchkommen weil Ihnen das Gericht das Gegenteil nachweisen wird.

TIP; wenn Sie die Kosten anzweifeln, so können Sie kostenfrei bei jeden Gericht von einem Rechtspfleger diese prüfen lassen.
Das würde ich Ihnen in jeden Falle raten u. dann durch den Rechtspfleger gegen diese Forderung Widerspruch erheben.

Gruss