Problem mit E-Bay Käufer

Habe ein Computernetzteil bei EBay verkauft. Gebraucht und Funktionstüchtig. Die Auktion war als Privatkauf gekennzeichnet (ohne Garantie und Rücknahme).

Jetzt behauptet der Käufer, daß das Netzteil defekt bei ihm angekommen sei.
Verlangt sofort sein Geld zurück und sendet es mir ohne Einhaltung von irgendwelchen Fristen einfach zurück. Desweiteren will er auch die ihm entstandenen Versandkosten (für den Rückversand) zurück haben.

Obwohl ich ihm ein Angebot zur Klärung der Sachlage unterbreite habe hat er darauf nicht reagiert.
Zeitablauf:

  • Tag 1: Netzteil beim Käufer angekommen und sofort von Betrug ‚geschrieben‘ (Wörtlich in der EBay-Nachricht) und sein Geld zurück verlangt (hier nur den Kaufpreis)
  • Tag 3: Das Netzteil zurückgesendet und verlangt ich soll sofort das Geld übersenden (jetzt plötzlich mit seinen Rücksendekosten)
  • folgende Tage: Ständig Anfragen ob das Packet angekommen ist und immer wieder Geldforderung.

Er hat mir in keiner E-Mail mitgeteilt, das er vom Kauf zurücktritt. Es stand also nirgendwo drin ‚Ich trete vom Kauf des Netzteiles zurück‘ Immer nur ‚Ich will das Geld zurück‘
Er hat mir seine Tel. Nummer gesendet unter der aber nie jemand erreichbar war. Nur ein AB auf den ich auch freundlich gesprochen habe mit meiner Rückrufnummer. Rückruf nie erfolgt.
Packet ist inzwischen bei meinen Nachbar abgegeben worden da ich nicht da war.

Mir ist klar das er ein Rücktrittsrecht hat sofern das Netzteil wirklich nicht Funktioniert. Hatte ihm auf AB und mit E-Bay Mitteilung die Möglichkeit eingeräumt vorbeizukommen (wohnt in meiner Nähe und er hatte es auch in der ersten Mail angeboten) wir überprüfen das Netzteil und er bekommt sein Geld dann sofort in Bar zurück. Darauf ist er in keiner Weise eingegangen.

Meine Fragen:

  • reicht es, sein Geld zurück zu verlangen, oder muss in einer Rücktrittserklärung explizit drinstehen: ‚Ich trete aus … Gründen vom Kauf zurück.‘
  • kann ich das Packet als ‚Annahme verweigert‘ einfach an ihn zurück senden
  • kann er mir, die ihm entstandenen Rücksendekosten in Rechnung stellen … obwohl er zu keiner gütlichen Einigung bereit war

Da die Auktion von Vornherein als Privatkauf ohne Garantie ausgewiesen war, ist es, meiner Meinung nach von mir schon eine Kulanz wenn was ich ihm per Mail und auf dem AB als Prüfung der Sachlagen angeboten habe.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung alles gut beschrieben zu haben
Joanne

Hallo Joanne,
also ich wäre nicht so freundlich geblieben!
Wenn er in der Nähe wohnt, hätte er es gar nicht per Post bekommen müssen bzw. erst Recht nicht zurückSCHICKEN brauchen und nun die Portokosten hierfür noch verlangen! Angebote zur gütlichen Einigung hast du ihm reichlich unterbreitet.
Da du ihm auf seinen AB gesprochen und ihm geschrieben hast, ist er nun am Zug, zu reagieren.
Ich würde ihm - da du nun das Computerteil zurück hast - den Kaufpreis incl. Porto erstatten, sobald du seine Bankverbindung bekommen hast. Sollte er sie dir nicht mitteilen, würde ich ebay einschalten und die Situation deutlich schildern (so wie du sie mir geschickt hast ist es PERFEKT).
Sorry, aber mehr kannst du nicht tun - er ist dran!
Liebe Grüße und toi toi toi,
Bea. Gerne kannst du mir mitteilen, wie diese Sache hier ausgegangen ist.

Hallo, danke für die ausführliche Beschreibung des Vorgangs. Vorab: Ich bin kein Rechtsexperte, und bitte daher meine Hinweise auch nur maximal als Rätschläge aufzufassen. Ich berichte aus Erfahrung, nicht aus Fachwissen heraus.

Grundsätzlich betrifft das Fernabgabegesetz soweit ich weiss nur Händler. Also all jene, die bei einer eBay-Auktion die Käuferrechte nicht ausgeschlossen haben. Ausschließen dürfen das nur NICHT gewerblich Handelnde, also auch Sie. Sie haben das völlig richtig gemacht. Nun ist es so, dass der Käufer mit dem Vertragsabschluss diesen Umstand akzeptiert hat. Sie müssen nachweisen (können), u.a. durch Zeugen, dass das Netzteil in ordnung war, als es verschickt wurde. Der Käufer meldet an, dass die Ware DOA ist, also „dead on arrival“ - tot bei ankunft, also von anfang an defekt. Insofern ist das ein unterschied zu „ist bei benutzung (kurze zeit später) kaputt gegangen“, bei diesem Fall wäre Ihnen gegenüber keine Handhabe durch den Käufer möglich, denn das wäre ein garantiefall, den Sie zu Recht ausgeschlossen haben. Der Käufer aber sagt es war von Anfang an defekt, daher stehen sich jetzt zwei behauptungen gegenüber. Ihre Behauptung - sie hätten es in funktionsfähigem Zustand verschickt, und seine Behauptung, es sei von anfang an kaputt gewesen. Das müsste man jetzt aufwändig klären, ggf. Klären lassen durch gutachter, durch zeugen udn protokolle. Mögliche haftungen des Spediteurs (der post) lasse ich mal außen vor.
Im zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehende handlungen müssen in beiderseitigem einvernehmen vorgenommen werden. Insofern war seine Rücksendung des Artikels voreilig. Sie sind zur Erstattung des Rücksendeportos nicht verpflichtet, da sie dem nicht zugestimmt haben. Der Käufer ist in jedem falle verplichtet, handlungen die mit dem Artikel zu tun haben und in das rechtsinteresse des Verkäufers hineinreichen, mit diesem Abzusprechen. Bei Händlern nennt man dies RMA (Return Material Authorization = Waren Rücksende Erlaubnis). Darin wird abgesprochen, wohin, wann bzw. bis wann und mit welchem Versandservice (versichert oder unversichert, frei oder unfrei) die reklamierte Ware geschickt werden muss. Sie hatten keine Chance mit dem Käufer darüber zu sprechen. Sie hätten ja auch, wenn das Gerät eh nur 5 EUR wert ist, sagen können „behalten Sie es, Sie bekommen den Kaufpreis + versand zurück“. Insofern müssen sie also das Rücksendeporto NICHT übernehmen. Anders ist es mit dem defekten Gerät. Ich hoffe Sie haben noch die Seriennummer des versandten Artikels, um das abzugleichen. Nicht, dass sie ein ausgetauschtes defektes Gerät zurück erhalten haben anstatt ihr verkauftes und damit selbst Betrugsopfer werden. Wenn Sie feststellen, dass es wirklich Defekt ist, dann hat der Käufer Rechtund Sie sollten den Kaufpreis + erstes porto zurückerstatten. Theoretisch könnte der Käufer noch weiteren Schadenersatz geltend machen. Wenn es bei Ihnen jedoch funktioniert, sagen Sie das dem Käufer. Denn dann liegt der Fehler bei ihm. In diesem Falle kann er sein geld zurück erhalten, vermindert um all Ihre Kosten (Versand, Ebay-gebühren etc.). Theoretisch könnten Sie dem Käufer gegenüber weitere Schadenersatzansprüche geltend machen, z.B. entgangener Gewinn, Ihre Arbeitszeit oder auch nur Abnutzung, Verschlechterung (Kratzer, Dellen) der Ware etc.

Ich hoffe das hilft Ihnen etwas weiter bei der Entscheidungsfindung, und der Stress hat bald ein Ende.

Achso, wenn Ihr Nachbar das Paket bereits hat, gilt es als zugestellt. „Annahme Veweigern“ ist dann nicht mehr möglich. Holen Sie es ab und untersuchen Sie die Ware auf Fehler oder Wertminderung (Kratzer oder so).
Gruß