Habe ein Computernetzteil bei EBay verkauft. Gebraucht und Funktionstüchtig. Die Auktion war als Privatkauf gekennzeichnet (ohne Garantie und Rücknahme).
Jetzt behauptet der Käufer, daß das Netzteil defekt bei ihm angekommen sei.
Verlangt sofort sein Geld zurück und sendet es mir ohne Einhaltung von irgendwelchen Fristen einfach zurück. Desweiteren will er auch die ihm entstandenen Versandkosten (für den Rückversand) zurück haben.
Obwohl ich ihm ein Angebot zur Klärung der Sachlage unterbreite habe hat er darauf nicht reagiert.
Zeitablauf:
- Tag 1: Netzteil beim Käufer angekommen und sofort von Betrug ‚geschrieben‘ (Wörtlich in der EBay-Nachricht) und sein Geld zurück verlangt (hier nur den Kaufpreis)
- Tag 3: Das Netzteil zurückgesendet und verlangt ich soll sofort das Geld übersenden (jetzt plötzlich mit seinen Rücksendekosten)
- folgende Tage: Ständig Anfragen ob das Packet angekommen ist und immer wieder Geldforderung.
Er hat mir in keiner E-Mail mitgeteilt, das er vom Kauf zurücktritt. Es stand also nirgendwo drin ‚Ich trete vom Kauf des Netzteiles zurück‘ Immer nur ‚Ich will das Geld zurück‘
Er hat mir seine Tel. Nummer gesendet unter der aber nie jemand erreichbar war. Nur ein AB auf den ich auch freundlich gesprochen habe mit meiner Rückrufnummer. Rückruf nie erfolgt.
Packet ist inzwischen bei meinen Nachbar abgegeben worden da ich nicht da war.
Mir ist klar das er ein Rücktrittsrecht hat sofern das Netzteil wirklich nicht Funktioniert. Hatte ihm auf AB und mit E-Bay Mitteilung die Möglichkeit eingeräumt vorbeizukommen (wohnt in meiner Nähe und er hatte es auch in der ersten Mail angeboten) wir überprüfen das Netzteil und er bekommt sein Geld dann sofort in Bar zurück. Darauf ist er in keiner Weise eingegangen.
Meine Fragen:
- reicht es, sein Geld zurück zu verlangen, oder muss in einer Rücktrittserklärung explizit drinstehen: ‚Ich trete aus … Gründen vom Kauf zurück.‘
- kann ich das Packet als ‚Annahme verweigert‘ einfach an ihn zurück senden
- kann er mir, die ihm entstandenen Rücksendekosten in Rechnung stellen … obwohl er zu keiner gütlichen Einigung bereit war
Da die Auktion von Vornherein als Privatkauf ohne Garantie ausgewiesen war, ist es, meiner Meinung nach von mir schon eine Kulanz wenn was ich ihm per Mail und auf dem AB als Prüfung der Sachlagen angeboten habe.
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung alles gut beschrieben zu haben
Joanne