Problem mit ebayer und Bewertung

hallo,
ich mal wieder was verkauft und habe prompt wieder ein problem mit dem käufer. der will nicht zahlen und hat jeden tag abenteurliche ausreden. so das läuft jetzt fast 3 monate. jetzt meine frage:
bis wann kann ich ihn bewerten? verkauft wurde am 05.06. um 17.36.
zählen die 90 tage oder drei monate. und wie steht es mit der uhrzeit?
verschwindet die möglichkeit ihn zu bewerten um 17.36 oder eine andere uhrzeit?

gruss

markus

Hallo,

siehe ebay
http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/leaving…

90 Tage offenbar, da ebay danach die Daten löscht.

Ich würde dann annehmen, dass man 91 Tage später 17.36 nicht mehr bewerten kann.

Allerdings - ist die Befriedigung eine gerechtfertigte schlechte Bewertung abzugeben den Stress wert? Bei Nichtzahlung verschicke ich einfach die ebay Zahlungserinnerung, wenn der Käufer nach 7 Tagen nicht antwortet kann man von ebay die Verkaufsprovision erstatten lassen (bis 45 Tage nach Verkauf). Zahlt der Käufer nach einer festgesetzten (Nach-)Frist nicht immer noch nicht, kann der Verkäufer den Kaufvertrag kündigen. Bei mir hat sich damit die Sache. Evtl. nehme ich den Käufer noch in die gesperrte Bieter Liste auf.

Stephanie

Hi,
man kann auch bei Ebay eine Bewertung nach 90 Tagen abgeben.
Hier ist der Link:

http://www.wortfilter.de/bew90.html

Ich habe es aber noch nie ausprobieren müssen, daher weiss ich nicht ob das funktioniert.

Viele Grüße
Andreas

Weiterer Vorteil …
Hallo,

Allerdings - ist die Befriedigung eine gerechtfertigte
schlechte Bewertung abzugeben den Stress wert? Bei
Nichtzahlung verschicke ich einfach die ebay
Zahlungserinnerung, wenn der Käufer nach 7 Tagen nicht
antwortet kann man von ebay die Verkaufsprovision erstatten
lassen (bis 45 Tage nach Verkauf). Zahlt der Käufer nach einer
festgesetzten (Nach-)Frist nicht immer noch nicht, kann der
Verkäufer den Kaufvertrag kündigen. Bei mir hat sich damit die
Sache. Evtl. nehme ich den Käufer noch in die gesperrte Bieter
Liste auf.

Ein weiterer Vorteil an einer solchen Vorgehensweise ist, dass vom Käufer abgegebene Bewertungen dann von Ebay automatisch gelöscht werden. Somit kann man ruhig negativ bewerten ohne Angst vor einer Rachebewertung haben zu müssen.

Gruß

S.J.

Hallo,

anstatt mit der 90-Tage-Grenze zu spekulieren, nur um eine mögliche Rachebewertung zu verhindern, solltest Du lieber das ebay-Mahnverfahren (Unstimmigkeit) durchziehen. So bekommt der unzuverlässige Käufer eine Abmahnung von ebay und Rachebewertung fällt automatisch weg.

Gruß,

Myriam