Liebe/-r Experte/-in,
das Sie sich mit der Küchenplanung auskennen, möchte ich Sie gerne für meine Situation um ein Paar Tipps bitten.
Kurz die Geschichte:
Wir haben Küchenmöbel bestellt. Die Küche wurde bezahlt, geliefert und aufgebaut. In den Oberschränken war aber Klarglas verarbeitet. Wir sind jedoch davon ausgegangen, dass es eine Milchglas-Ausführung sein wird.
Bei der Küchenplanung wurde uns ein Musterschrank gezeigt und der hatte (zufällig)Milchglas. Vor einer Wahl zu anderen Glasarten wurden wir nicht gestellt.
Nach dem Vertragsabschluss bekamen wir eine Auftragsbestätigung zur Unterschrift (haben auch unterschrieben). Diese können Sie sich HIER http://www.flickr.com/photos/89409997@N00/4963200943… angucken.
Da der Schrank selbst auch einen Glasboden hat, in dem Lampen eingebaut sind, die nach unten und oben leuchten und zusätzlich einen Glasregal (in Klarglas), also insgesamt 3x Glasverarbeitung war es für uns nicht erkennbar dass der Punkt „Glasausführung Klarglas“ auch auf Tür bezieht und nicht auf etwas anderes.
Nun verlangen wir von dem Möbelhaus den Austausch der Türen.
Ist unsere Forderung für Sie nachvollziehbar? Was sagen Sie dazu?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!!! Wenn etwas unklar ausgedrückt ist, bitte nachfragen.
Viele Grüße
Leo