Problem mit einem Möbelhaus

Liebe/-r Experte/-in,

das Sie sich mit der Küchenplanung auskennen, möchte ich Sie gerne für meine Situation um ein Paar Tipps bitten.
Kurz die Geschichte:

Wir haben Küchenmöbel bestellt. Die Küche wurde bezahlt, geliefert und aufgebaut. In den Oberschränken war aber Klarglas verarbeitet. Wir sind jedoch davon ausgegangen, dass es eine Milchglas-Ausführung sein wird.
Bei der Küchenplanung wurde uns ein Musterschrank gezeigt und der hatte (zufällig)Milchglas. Vor einer Wahl zu anderen Glasarten wurden wir nicht gestellt.

Nach dem Vertragsabschluss bekamen wir eine Auftragsbestätigung zur Unterschrift (haben auch unterschrieben). Diese können Sie sich HIER http://www.flickr.com/photos/89409997@N00/4963200943… angucken.

Da der Schrank selbst auch einen Glasboden hat, in dem Lampen eingebaut sind, die nach unten und oben leuchten und zusätzlich einen Glasregal (in Klarglas), also insgesamt 3x Glasverarbeitung war es für uns nicht erkennbar dass der Punkt „Glasausführung Klarglas“ auch auf Tür bezieht und nicht auf etwas anderes.

Nun verlangen wir von dem Möbelhaus den Austausch der Türen.

Ist unsere Forderung für Sie nachvollziehbar? Was sagen Sie dazu?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!!! Wenn etwas unklar ausgedrückt ist, bitte nachfragen.

Viele Grüße

Leo

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

mit 20 Jahren Erfahrung mit Küchen und gleich langer guter Zusammenarbeit mit Nobilia und Prüfung Ihres dargestellten Sachverhaltes möchten wir unsere Meinung wie folgt darlegen:

Das Möbelhaus hat dem Kaufvertrag richtig erfüllt, leider hat sich in den komplizierten Komplex einer Küche ein Fehler eingeschlichen. Der Küchenverkäufer hat Sie vermutlich an dem Punkt „Glasart“ nicht eingehend beraten oder Ihre Wünsche hinterfragt.

Danach hat er die Original-Besetzung der Nobilia-Kopfdaten angewandt, ohne zu Mattglas zu wechseln und Ihren Auftrag mit Klarglas bestätigt. Wenn die abweichende Glasart bei Nobilia nicht ausdrücklich bestellt wird, kommt der Lieferstandard mit Klarglas (Nr. 01)zur Anwendung.

Der Wechsel zu Mattglas (Kenn-Nr. 02) wäre mit einem Mehrpreis verbunden gewesen. Vielleicht war der Verkäufer schon preislich zu sehr unter Druck?

Unseren Lösungsweg in einer vergleichbaren Situation würden wir unseren Kunden wie folgt anbieten:
Die entsprechende Anzahl von Türen kostenpflichtig anbieten und einen Nachlass von 50 % auf den Preis der Türen gewähren.

Die Glasart der Leuchtböden und der Einlegeböden wird nicht gesondert dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen aus Dresden

Christian Peisker

Küche&Co Dresden
Christian Peisker GmbH
Dresdner Straße 160
01705 Freital

Tel 03 51 – 6 48 99 83
Fax 03 51 – 6 48 99 84
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Web www.kueche-co.de/dresden-freital

Sitz der Gesellschaft: Stadt Freital
Registergericht: Amtsgericht Dresden HRB 6166
Geschäftsführer: Christian Peisker

Steuer-Nr 206/107/01761
UST-ID DE 140635320

Hallo Leo.

Wenn ich mir das Foto bei Flickr anschaue, befinden sich die Einträge wie Glastürausführung etc. und schließlich Glasausführung direkt untereinander aufgeführt. Hier ist dann eindeutig Klarglas angegeben.
Wenn man Ihnen im Geschäft eine Milchglastür gezeigt hat, dann liegt das vielleicht daran, dass man nicht alle möglichen Glasausführungen in der Ausstellung hat.
Dies hätte im Gespräch mit dem Verkäufer geklärt werden müssen.
Da Sie die Auftragsbestätigung unterschrieben haben, bezahlt haben und die Küche so haben einbauen lassen, konnte der Verkäufer meiner Meinung nach davon ausgehen, dass Sie mit den aufgelisteten Merkmalen der Küche einverstanden sind.
Rein rechtlich ist dem Verkäufer vermutlich nichts vorzuwerfen.
Ich würde jedoch mit dem Verkäufer reden, ihm die Situation darstellen und insbesondere auf die Türausführung hinweisen, die mir in der Ausstellung gezeigt wurde. Der Verkäufer kann sicherlich Ihre eingebaute und bereits benutzte Tür nicht als neu weiterverkaufen können, aber vielleicht kann er sie ja als Ausstellungstür hinzu nehmen. Aus Kulanz könnte er dann Ihnen vielleicht eine neue Tür bestellen und Sie brauchen nicht den vollen Preis bezahlen, sondern nur einen kleinen Obulus (Versandkosten? Montageaufwand? Wertverlust der bereits montierten Tür?).
Einen Versuch wäre es wert.
Eigentlich sollte der Verkäufer daran interessiert sein, seine Kunden zufrieden zu stellen, denn nichts ist besser als Mund zu Mund Propaganda.
Sollte er Ihnen jedoch kein Angebot machen, so dürften Sie meiner Meinung nach keinen Rechtsanspruch auf eine neue Tür mit Milchglasausführung haben.
Tut mir leid.

Viel Glück

Alfred E.