Problem mit einer Lieferung

Hallo an alle Wissenden,

folgender fiktiver Fall:

Person X bestellt für Firma Ware im Wert von 400 Euro + Mwst.
Paket wird von Zustellerfirma an einem Tag ausgeliefert wo die Firma geschlossen ist. Konnte also niemand entgegennehmen.

Eine Woche später erkundigt sich X bei der Firma wo die Ware den bliebe. Dort efährt X das ware eben an dem Tag wo niemand da war geliefert wurde und sogar mit dem Namen von X unterschrieben worden sei.
X erklärt Firma das dies nicht sein kann und ruft bei der Zustellerfirma an, dort erfährt X das Fahrer Y selbst unterschrieben hat und Paket vor die Tür. Dieses Paket wurde entwendet ( Großer freizugänglicher Wohnkomplex in der die Firma untergebracht ist.)

Wer liegt in der Beweispflicht was ist X zu raten?

Dankeschön für die Antworten.

Grüsse

Wenn der Postbote mit deinem Namen die Empfangsbestätigung quittiert ist es eine Urkundenfälschung die Beweispflicht liegt dann natürlich immernoch bei dir.

Was wäre denn als Erfüllungsort bestimmt?
Unter Kaufleuten ist es üblich, etwa sowas in die AGB zu schreiben:

„Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten etwa durch die Vereinbarung frei Haus tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werks auf den Käufer über.“

Somit wäre der Lieferant ggf. raus aus der Pflicht (schließlich hätte er die Ware ja nicht einem Junkie vom HBF in die Hand gedrückt, damit dieser diese abliefere).
Und der Empfänger muss sich jetzt wohl an den Paketdienst wenden.
Es kann sein, dass es eine Übereinkunft gibt, dass die ordnungsgemäße Lieferung auch durch Ablegen erfolgt. (So etwas habe ich z.B. mit einem Großhändler vereinbart, aber die Ablage erfolgt auch sicher nicht vor einer Haustür).

Was wäre denn als Erfüllungsort bestimmt?
Unter Kaufleuten ist es üblich, etwa sowas in die AGB zu
schreiben:

Hallo,

AGBS:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist ei Lieferung ab Werk das Lieferwerk.

So steht es drin.

„Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten
etwa durch die Vereinbarung frei Haus tragen - stets auf
Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit
eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen. Die
Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den
Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens
aber mit Verlassen des Werks auf den Käufer über.“

Somit wäre der Lieferant ggf. raus aus der Pflicht
(schließlich hätte er die Ware ja nicht einem Junkie vom HBF
in die Hand gedrückt, damit dieser diese abliefere).
Und der Empfänger muss sich jetzt wohl an den Paketdienst
wenden.

Wir hatten uns ja an den Paketdienst gewendet dort hieße es das der Fahrer selbst unterschrieben hätte mit dem Namen von X und es vor die Tür gelegt hatte.

Es kann sein, dass es eine Übereinkunft gibt, dass die
ordnungsgemäße Lieferung auch durch Ablegen erfolgt. (So etwas
habe ich z.B. mit einem Großhändler vereinbart, aber die
Ablage erfolgt auch sicher nicht vor einer Haustür).

Das wurde nicht vereinbart, alle Pakete von der Firma müssen mit unterschrift und falls das elektronische Dings nicht da ist sogar mit Stempel quitiert werden, so in etwa wie beim Einschreiben.

Habe in dem andrem Post mitbekommen das es Urkundenfälschung vom Fahrer war, wegen der gefälschten unterschrift.
Habe mir zusätzlich von der Firma, wo die Ware bestellt wurde die Empfangsbestätigung rüberschicken lassen, diese stimmt 100% nicht mit der Unterschrift von X (Chef überrein).
X wurde gebeten jetzt ein Schreiben zu verfassen in dem er angibt nicht die Person zu sein die Unterschrieben hat und das das Paket nicht entgegengenommen werden konnte. (Beiweiß Teilnahmebestätigung an einem Kurs diesen Tages.

Sollte doch als Beweis reichen oder? Ach ja was wird den jetzt mit dem Fahrer passieren? Sollte X weitere Schritte einleiten? Wenn ja welche?

Grüße

Hi - FAQ beachten, ich habe deinen hier zitierten Text abgeändert!

Was wäre denn als Erfüllungsort bestimmt?

AGBS:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist ei Lieferung ab Werk
das Lieferwerk.

So steht es drin.

OK, dann wäre in einem solchen Falle der Versender raus aus der Sache.

In einem solchen Fall hätte man sich ja an den Paketdienst
gewendet, dort hieße es
dass der Fahrer selbst unterschrieben hätte mit dem Namen von X
und es vor die Tür gelegt hatte.

Habe in dem andrem Post mitbekommen das es Urkundenfälschung
vom Fahrer wäre, wegen der gefälschten unterschrift.

So sieht es aus.

Der Zusteller würde nun echte Probleme bekommen.
Er dürfte ein Paket nicht einfach so ablegen, er dürfte erst recht nicht eine Unterschrift fälschen.
Natürlich könnte er auch behaupten, eine Person habe das Paket empfangen (sich als Empfangsberechtigter ausgegeben) und unterschrieben.
Aber da sollte sich der Paketdienst dann zu äußern, schließlich hättee er seine Leistung nicht erfüllt.