Problem mit Ex-Vermieter

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit meinem Ex-Vermieter. Ich habe schon die Suchfunktion bemüht, die mich auch teilweise aufgeklärt hat. Da ich als Fachfremder meinen Fall für teilweise speziell halte, weiß ich die gelesenen Informationen nicht komplett einzuordnen.

Das Problem ist, dass der Vermieter noch einen Teil Kaution einbehalten hat, um sie mit ggf mit anfallenden Nebenkostennachzahlungen zu verrechnen. Die Abrechnung hat Ende Dezember ergeben, dass ich noch ein Guthaben von 200€uro habe. Nach monatelangem hinterher-telefonieren habe ich nun am !letzten Wochenende! eine Rechnung über 500€uro für malerische Instandsetzung und Reinigung der am !14.7.2010 abgenommenen! Wohnung erhalten.

Ich habe meinen Mietvertrag vor 12 Monaten gekündet und bin fristgerecht zum 30.6.2010 ausgezogen. Ich wohnte zu der Zeit in einer WG. Attraktiv war damals, dass der Vermieter mit jedem WG-Bewohner einen Einzelmietvertrag abschloss. Wir konnten demnach Ausziehen ohne das Kosten auf die Verbliebenen zurückfallen. Auf der anderen Seite bemüht sich der Bewohner um folgende Mitbewohner.

Die Mieträume wurden in §1 wie folgt benannt:
§1: „Vermietet wird im Dachgeschoss, des Hauses [Adresse, Gebäudeabschnitt] das Zimmer Nr. 3 in der Wohnung DG II/03.“

„(1) Nutzung der Wohnräume: Die benutzung erfolgt als Wohngemeinschaftszimmer innerhalb der Wohnung DG II/03. Zur gemeinsamen Nutzung stehen zur Verfügung [Flur, Küche, Bad…, !Waschsalon!]“

„§23 Beendigung des Mietverhältnisses:
(1) Bei Beendigung d. Mietverhältnisses hat der Mieter die !Mieträume! in sauberem und vertragsgemäßem Zustand [mit Schlüsseln usw.] zurückzugeben.
(2) Der Mieter trägt Kosten aller erforderlichen Zwischenabrechnungen und Zwischenablesungen bzgl. aller Nebenkosten.“

Da die Wohnung nicht direkt weitervermietet wurde, erfolgte die Abnahme meines Zimmers erst 2 Wochen später (14.7.2010). Es waren 2 malerische Mängel in meinem Zimmer festgestellt worden, die ich bis in einer Woche zu erledigen hatte und dies auch tat. Das Wohnungsabnahmeprotokoll zum Mietvertrag zw. Vermieter und mir wurde von beiden Parteien am 14.7.2010 unterzeichnet.

Seitdem habe ich sehr häufig telefoniert, um mein Geld einzufordern. Meine erste Kautions-Hälfte wurde mir nach vielen Rückfragen nach 4 Monaten ausgezahlt. Letzte Woche hatte ich dann einen Brief im Briefkasten:

"Beiliegend übersenden wir Ihnen die Rechnung der Firma [Raumgestaltungs-/Malerfirma] über 555,10 € für die malermäßige Instandsetzung und Reinigung der Gemeinschaftsbereiche der Wohnung nach Auszug aller WG-Bewohner zur Kenntnisnahme

Gemäß dem beiliegenden Wohnungsabnahmeprotokoll [nicht beiliegend!] von Herrn [Mitbewohner] wurden nach Auszug des letzten WG-Bewohners malermäßige Mängel festgestellt, welche die Bewohner zu gleichen Teilen zu tragen haben."

Die Zahlung soll innerhalb von 2 Wochen erfolgen und in der Rechnung wird sich frech für den „von mir erteilten Auftrag“ bedankt. Die Firmenanschrift ist die selbe Adresse wie die der Vermieter.

Soweit der Sachverhalt. Der letzte unserer WG-Besetzung ist schon am 1. Oktober 2010 ausgezogen.

Ich sehe mich selbst in diesem Streitfall in einer vorteilhaften Position. Meine Mieträume umfassen meiner Meinung nach lt. Mietvertrag eindeutig nicht die Gemeinschaftsräume, sondern nur mein WG-Zimmer. Weiter habe ich einen beidseitig unterschriebenen Durchschlag des Abnahmeprotokolls für meine Mieträume ohne weitere Vorbehalte.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich dachte an ein Einschreiben mit Aufforderung der fristgerechten Überweisung von Restkaution und Nebenkosten-Rückzahlung von !2009! (2010 wurde noch nichtmal berechnet bisher!). Ich schätze aber, dass, wenn überhaupt, diese Rückzahlungen um die Forderungen vermindert zurückgezahlt werden. Wie kann ich die Forderungen entkräften?

Ich hoffe es findet sich jemand, der diesen langen Text durcharbeitet und mir helfen kann.

Gruß,

EEdward

Hallo EEdward,

Du hast mich zwar als Experten ausgesucht, es tut mir leid, aber ich kann Dir nicht helfen.
Viele Grüße
tussi01