Problem mit Ex-Vermieter..?

Hallo liebe www`er,

(vorsicht lang)
ich habe vor 2 Wochen überraschenderweise eine Rechnung des Vermieters meiner letzten Wohnung erhalten.

Darin waren aufgeführt, daß ich Reparaturkosten und Austausch des Regelthermostaten der Gasetagenheizung(also das Ding, was im Wohnzimmer hängt), Reparatur und Austausch der Dunstabzugshaube in der Küche, Reparatur und Austausch des Waschmaschinengeruchsverschlusses im Bad zu zahlen hätte,
alles in allem sollte der Spaß so 500 Euro kosten.

So weit, so schlecht…
Ich bin mir nämlich keinerlei Schuld bewusst, irgendetwas in der Wohnung zerstört, beschädigt oder irgendwie anders außer Funktion gesetzt zu haben.

Ich habe die Wohnung fristgerecht zum 31.07.02 gekündigt und dann auch an diesem Tage fachmännisch renoviert und gesäubert übergeben.
Dabei sind keinerlei Mängel festgestellt worden.
Ich habe keinen schriftlichen Nachweis darüber, hatte allerdings meine Freundin bei der Abnahme dabei, die das Feststellen der Mängelfreiheit durch den Vermieter bezeugen kann.

Einen Tag später ist eine Nachmieterin eingezogen, hat die komplette Wohnung von Verwandten umgestalten lassen(Wände gleich umstreichen, Bad umbauen, neue Küche einbauen) und meldet sich dann Ende Oktober bei meinem Ex-Vermieter, weil die oben in der Rechnung angesprochenen Gegenstände „anscheinend vom Vormieter“ zerstört worden seien.

Ich muss erklärend dazu sagen, daß die Wohnung erst im Oktober 2001 fertiggestellt wurde, gebaut in einer alten Hinterhofwerkstatt, alle Geräte waren neu, bzw mehr oder weniger funktionsfähig.
Das „weniger“ galt ausnahmslos für alles, was von den Gas- und Wasserinstallateuren fabriziert wurde.
Die ersten 2 Wochen war die Wohnung unbewohnbar, weil schlicht „vergessen“ wurde, den 100 Jahre alten Abwasserkanal zu überprüfen; Gipskartonplatten hinter denen Gasrohre verlaufen, wurden erst nach 2 Monaten mit einer
Hinterlüftung versehen; das(jetzt angeblich beschädigte) Thermostat passte gar nicht zur Gastherme, die daraufhin 24 Stunden am Tag auf Volllast lief; das Abwasser der Therme lief die Wand entlang und ähnliche Zeugnisse verschlafener Berufsschulstunden waren die Regel.

Bei der genauen Prüfung der mir zugegangenen Rechnung fiel mir auf, daß zB das Thermostat(Standard, mit mechanischer Uhr) gegen ein hypermodernes mit elektronischem Schnickschnack getauscht wurde. Preisunterschied dabei allein min 150 Euro.
Offensichtlich ist mein Ex-Vermieter dabei übers Ohr gehauen worden.

Das alte Thermostat wäre laut Rechnung „total überdreht gewesen“.
Da ich in der letzten Woche meiner Wohnungsnutzung die Wohnung mit einem Bekanten renoviert habe und zwecks Trocknung der angelegten Wände die Heizung mit eben diesem Thermostat angesteuert habe, habe ich auch hierfür einen Zeugen, der die Funktionsfähigkeit bis zum letzten Miettag bestätigen kann.

Ich habe mit dem Vermieter gesprochen und ihm gesagt, daß er sich ruhig an die jetzige Mieterin halten könne, denn die Schäden seien ja offenbar bei den Aumbauarbeiten ihrer Verwandten entstanden.
Ich gab ihm freundlicherweise noch den Hinweis, daß er außerdem seine Heizungsbauer nochmal unter die Lupe nehmen sollte, da sie ja offensichtlich seine Unkenntnis ausnutzen würden, um ihm teurere Geräte einzubauen.
Er war soweit mit meinen Ausführungen zufrieden, verzichtete auf seine Forderungen und bittete mich am darauffolgenden Tag noch schriftlich, meine Vorwürfe zu den Heizungsbauern zu wiederholen.

Dazu kam ich bisher noch nicht, und so fand ich heute im Briefkasten einen Brief von ihm, der schon recht unfreundlich forderte, er habe mir den Betrag erlassen, weil er die Aussage haben wollte, falls ich sie nicht bringen wolle, solle ich den Rechnungsbetrag bei meiner Haftpflichtversicherung einreichen.

Nun, ich für meinen Teil gehe davon aus, daß ich meine Haftpflichversicherung keinesfalls für einen nicht von mir verursachten Schaden bezahlen lassen werde.
Irgendwie hat er nch nicht verstanden, daß ich keinesfalls der richtige Adressat für seine rechnung bin.

Kann mir einer der geschätzten Leser eine Empfehlung geben, was ich machen soll?
Irgendwie geht es mir gegen den Strich, so wie es gerade abläuft.

Danke für die Antworten und viele Grüße
Daniel

Hallo Daniel,

was willst Du eigentlich? Ich gehe davon aus, daß Du Deine Kaution schon hast. Und an sonsten bist Du wirklich unangreifbar. Du hast Zeugen, daß Du die Wohnung ohne Beanstandung übergeben hast und sogar dafür, daß beanstandete Einrichtungen bis zuletzt funktionierten.
Wenn Du an einem guten Verhältnis zu Deinem Ex-Vermieter kein besonderes Interesse hast, wäre ich recht gelassen. Soll er doch mal versuchen seine Forderungen durchzusetzen…
Wegen der schriftlichen Formulierung der Vorwürfe gegen die Heizungsbauer wäre ich sehr, sehr, sehr vorsichtig!!! Du kannst hier schnell in die Mühlen der Justiz geraten: z.B. üble Nachrede (o.ä. es kann zum einen strafrechtlich relevant werden) aber vor allem Schadensersatz. Wenn Du Pech hast, geht der Heizungsbauer zivilrechtlich gegen Dich vor. Und da Du den Defekt nachweislich nicht zu verantworten hast, würde ich mich nicht in die Nesseln setzen. Der mündliche Hinweis sollte dem Vermieter ausreichen, die Fakten kann er auch selbst überprüfen (lassen) und dann entsprechend tätig werden. Dafür braucht er keine schriftliche Aussage von Dir.

Grüße Stefan

Hallo Daniel,

in diesem Fall die Forderungen schriftlich zurückweisen und anmerken, dass die Wohnung von ihm - dem Vermieter - in einem mangelfreien Zustand - in Anwsenheit von Zeugen - am 31.07.2002 übernommen und am anderen Tag wieder weiter vermietet wurde. Ich würde hinweisen, dass die erst nach drei Monaten von den Nachmietern erfolgte Reklamation auch darstellt, dass die Mängel erst durch die Nachmieter entstanden sind.

Zu der Firma, die Du beschuldigst, Arbeiten überteuert oder gar falsch ausgeführt zu haben, kann ich Dir nur anraten, hierüber Schweigen zu verbreiten. Ein Laie sollte keine Urteile über Fachfirmen abgeben. Wenn der Vermieter durch Deien Darstellung gegen diese Firma rechtliche Schritte unternimmt und Kosten hat und es stellt sich heraus, dass Deine Hinweise falsch sind, hast Du ein Problem. Die Firma kann von Dir Unterlassung verlangen, Schadenersatz und Du darfst die Kosten beider Parteien tragen.

Gruss Günter

hallo Daniel, zusätzlich zu meinen „Nachrednern“: hast Du eine Haftpflicht?
Wenn ja, gib das alles der Versicherung und beschreibe das so, wie du hier dargelegt hast.
Damit ist für Dich „der Kittel geflickt“!
Die Versicherung wird meiner Meinung alles abwehren.
Grüße
Raimund

Danke…
Hallo Ihr drei,

vielen Dank für Eure Antworten.

Zu den noch offenstehenden Fragen:
Ja, meine Kaution habe ich bei der Wohnungsabnahme zurückerhalten.
An einem guten Verhältnis zu dem Vermieter liegt mir nach den Anschuldigungen nichts mehr.

Ich werde ihm jetzt schreiben, daß er für seine Forderungen einen anderen Verursacher suchen soll.
Außerdem werde ich in Zukunft um diese Sanitärheinis eine großen Bogen machen.

Nochmals vielen Dank!
Viele Grüße
Daniel