Problem mit Fitness-Studio Nach OP/ Ruhephase

Angenommen, jemand hat einen Vertrag mit einem Fitness-Studio abgeschlossen. Bei dem Vertragsabschluss wird aber Vorausgesetzt, dass man nach einer bevorstehenden Operation für die Zeit in der man Arbeitsunfähig ist bzw. Sport-befreit in eine so genannte „Ruhephase“ kommt und somit von den monatlichen Beiträgen befreit ist. Im Vetrag wird zwar nichts explizit vermerkt, jedoch mündlich vereinbart und auch versichert dass nach Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen die Beiträge für die Zeit wegfallen. Der Trainer, jedoch gesteht bei der Einreichung der Bescheinigung, dass dies jedoch plötzlich nicht möglich ist.

Was würden da einem bei diesem fiktiven Fall für Möglichkeiten bleiben?

Hallo,

da steht sicherlich im Vertrag, dass mündliche Vereinbarung nicht gültig sind, richtig??

Zudem gibt es da einige ältere Gerichtsurteile hinsichtlich gesundheitlicher Einschränkungen; da wird darauf verwiesen, dass der Kunde nachweisen müsste, dass er keinerlei Angebot des Fitness-Studios nützen könne, also an keinerlei Gerätschaften üben, an keinen Gruppen teilnehmen etc.
Da sind die Möglichkeiten eingeschränkt, sich hier vor der Zahlung zu drücken.

si

Was würden da einem bei diesem fiktiven Fall für Möglichkeiten
bleiben?

Zuerst prüft man seinen Vertrag. Jedes seriöse Sportstudio gewährt beitragsfreie Unterbrechungen aufgrund attestierter Erkrankung im Standardtext. Die Vertragsdauer verlängert sich üblicherweise um die Dauer der beitragsfreien Zeit.

Danach wendet man sich an den Vertragspartner. Das ist der Betreiber des Studios und nicht irgendein Trainer. In einem freundlichen Brief schildert man den Fall, verzichtet dabei auf umständliche Erklärungen, mit wem man irgendwann mal irgendwas mündlich abgesprochen hat, und fügt die ärztliche Bescheinigung in Kopie bei.

Kein vernünftiger Unternehmer wird riskieren, einen womöglich langfristigen Kunden wegen 200 € zu verärgern und zu verlieren. Erst recht nicht, wenn er die Einnahmen nicht verliert, sondern nur eine kurze Zahlungspause eintritt.