Ich hab folgendes Problem und hoffe ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen (; Kurz zur Sachlage: Ich habe mir vor 2 Wochen ein gebrauchtes Auto über privat mit Gasanlage gekauft. Vorher habe ich telefonisch extra nachgefragt ob das Auto irgendwelche Defekte hat. Verkäufer verneinte dies. Als ich ankam Pustekuchen. Abgaskontrolllampe brennt (Audi A3,8P) und kleine Delle in der Tür. Delle ist kein Problem, konnte ich wunderbar den Preis drücken (; Problem war nur die Abgaskontrollleuchte. Der Verkäufer erzählte mir die Gasanlage hat die Werkstatt vor 2 Jahren eingebaut und seitdem leuchtet die Lampe. Defekt konnte durch die Werkstatt nicht behoben werden. Folglich hat der Verkäufer einen Gutachter drüber schauen lassen und die Werkstatt verklagt. Nach langem hin und her habe ich mich mit dem Verkäufer so geeinigt, dass ich das Auto für die Hälfte des Kaufpreises mitnehme und die Reparatur nach dem Gerichtsurteil dann in seiner Werkstatt durchführen lasse. Wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten: " nach Gerichtsurteil neue Gasanlage (von Prins) und weitere 3000€ seitens des Käufers fällig etc." Ich war jetzt jedenfalls in einer Autogaswerkstatt gewesen und die meinten die KME ist billig und schlecht verbaut (gleiche Aussage wie im Gutachten),Gasgeruch ist auch ab und zu zu riechen ergo die Werkstatt baut eine Prins ein. Kosten liegen etwa auf gleicher Höhe wie der prognostizierte Schaden im Gutachten. Um etwaige Motorschäden oder Schäden am Kat vorzubeugen würde ich es gerne in dieser Werkstatt JETZT reparieren lassen und nicht erst 4 Wochen warten bis zum Gerichtstermin. Verkäufer meint ich soll noch warten, falls noch ein Gutachter darüber schauen muss o.ä. Kann ich den Schaden jetzt reparieren lassen und dem Verkäufer die Differenz 3000-Werkstattrechnung überweisen oder welche juristischen Hürden gibt es da? Vielen Dank für eure Antworten!
Du willst die neue Gasanlage in Werkstatt B einbauen lassen, obwohl gegen Werkstatt A noch das Verfahren läuft?
Das Verfahren kann ja noch durch 3 Instanzen gehen.
Zwischendurch wird Werkstatt A ein neues Gutachten machen lassen wollen. Dummerweise ist das Auto aber schon abermals umgebaut.
Und am Ende wird A dann dazu verdonnert, den Mangel zu beheben. Dummerweise ist der Mangel aber schon behoben worden.
Ich hätte das Auto exakt da gelassen, wo es stand.
Denn nun hast Du zwar den vertraglich festgehalten Anspruch auf eine neue Gasanlage, aber eben nicht auf Erstattung der vorweggenommenen Reparatur. Möge Justitia Dir gnädig sein und der Prozess innerhalb der nächsten 2 Jahre gelaufen sein.
Gier frisst Hirn! oh Mann, oh Mann,
Hauptsache eine Gurke geschossen, die BIILIG, BILLIG, BILLIG ist !!!
Wenn der Verkäufer am Telefon die Delle verschweigt, was hat er dann sonst noch an Problemmen am Auto verschwiegen. Dem Typ würde ich soweit trauen, wie ich ein Haus werfen kann.
Aber er hat ja in Dir einen Dummen gefunden, der ihm diese Problemkarre abgemnommen hat und Du hast ihm auch noch Kohle zugesagt, wenn der Prozess irgendwann aus ist. oh Mann, oh Mann,
Zu Deiner Frage:
Ich würde erst mal einen Rechtsanwalt einschalten, der Dir erklärt, wer was tut und wer auf wen wartet. Sonst verstrickst Du Dich noch mehr in der Angelegenheit.
Selber Schuld…
…Du wolltest doch den Scheißhaufen so billig wie möglich haben. Du hast mit absicht ein Problemfahrzeug gekauft, dann mußt Du auch damit klar kommen. Daß nachträgliche Gasumbauten hin und wieder Probleme machen, liest man in jedem Forum…
Lieber fahre ich meine 3 Toyota noch viele Jahre mit dem teuren Benzin/Diesel und habe NULL ! (große) Reparaturkosten (mal von dem Satz Glühlampen der Scheinwerfer vor 3 Monaten für 45€ abgesehen).
In 8 Jahren und 203000km am Corolla Verso 1668€ an Inspektionen ausgegeben, sonst nur Tanken und Reifen.
das ist der Nachteil wenn man eine Frage im Forum veröffentlicht. „Dumm frisst Hirn“ hat wohl sehr wenig damit zu tun. Eine Beispielrechnung für alle die einen ehr beschränkten Horizont haben…
Der Audi kostet in dem Zustand ca. 9.000 € abzüglich Delle nur noch 8.500€ (über privat)
Nachteil beim Privatkauf ist natürlich das das Auto immer unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft wird. Aus meinen vorherigen Recherchen weiß ich natürlich auch, dass ein kompletter Autogaseinbau 2000€ kostet. Sprich wenn ich das Auto für 5000€ kaufe und ummelde, habe ich gut und gerne noch 3.500€ Rest um das Auto bei evtl. Schäden noch reparieren zu können. Bleibt also eine Reserve nach Autogaseinbau von 1500€ und dafür muss erstmal etwas kaputt gehen. Denn sonstige Defekte sind mir nicht aufgefallen.
Und der Kaufvertrag „hust,hust“ ist natürlich unter Einschluß der Gewährleistung geschrieben worden. Das muss ich zwar zugeben, der ganze Kaufvertrag ist irgendwie krumm und schief, aber aus keiner Position ergeben sich für mich Nachteile.
und genau da habe ich angesetzt. Durchaus richtig, der Mangel geht noch durch 3 Instanzen und letztendlich muss Werkstatt A das Auto reparieren. Sollte das Auto schon repariert sein Pech gehabt, aber das ist dann das Problem des Verkäufers sich sein Geld wieder zu holen. Die restliche Kaufsumme wird fällig, nachdem eine neue Gasanlage eingebaut wird, das passiert jetzt gerade. Werkstatt A hat aber gegenüber mir keine Ansprüche. Weder Werkstatt noch Verkäufer.
…nun wenn ich dem Käufer Böse Absicht unterstelle hätte er auch einfach die Sicherung rausnehmen können und ich hätte vom Defekt nix gemerkt. Solche Beiträge sind nicht gerade konstruktiv.
Einen Spruch muss ich noch loswerden zu „Gier frisst Hirn“
…Dafür hab ich als Student nen schicken Audi A3 mit neuem Tüv und du ne alte Reisschüssel ((: Sprich so falsch kann mein Bauchgefühl nicht sein (;