Problem mit Gebrauchtwagenhändler

Guten Tag zusammen,

ich habe mir erst vor kurzem einen Gebrauchtwagen von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft und habe auch prommt ein Problem mit meinem neuen gebrauchten bekommen. Ich habe den Händler kontaktiert worrauf dieser mich zu einer seiner Partner-Werkstätten geschickt hat um den Wagen durch zu checken und ihn wieder zu reparieren. Ich habe den Wagen also an diesem Montag in die Werkstatt gebracht wo festgestellt wurde, das es die Zündspuhle sei und das es ungefähr 20 Minuten dauern würde das Teil auszutauschen und mein Auto wieder einwandfrei funktioniert. Klinkt doch toll dachte ich, aber nun zu dem unschönen Teil der angelegenheit: Da die Sache ja über die Gewährleistung des Händler läuft und ich Mein Auto ja auch in deren Werkstatt bringen sollte, wollte der Händler das Ersatzteil besogen. Aber ich habe das gefühl die kommen nicht zu potte. Eine neue Zündspuhle kostet so um die 40€ und wie gesgt der Einbau dauert laut Werkstatt grade einmal 20 Minuten. Dennoch bekommt es der Händler nicht auf die Reihe das Ersatzteil zu beschaffen und mein agen reparieren zu lassen und so habe ich jetzt seit Montag mein Auto nicht zur verfügung obwohl ich es brauche, sonnst hätt ich mir das ja nicht gekauft.

Kann ich jetzt meinen Wagen von deren Partnerwerkstatt einfach wieder abholen und dann mein Auto in eine Fachwerkstatt des PKW-Herstellers bringen um den Mangel dort viel schneller beseitiegen zu lassen? Kann und darf ich dann die für mich anfallenden Kosten meinem Gebrauchtwagenhändler ohne weiteres einfach aufs Auge drücken?

Moin!

Ich würde Dir empfehlen, die Frage abzuspecken und im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ noch einmal zu stellen. Unter Beachtung der dortigen Formulierungsregeln.

Gruß,
M.

Hallo,

ich würde dem Händler einen Brief schreiben, mit folgendem Textteilen:

Sehr geehrter…

miut großem Bedauern muss ich feststellen das Sie wohl nicht gewillt sind, ihrer Gewährleistungspflicht nach zu kommen.

Ich setzt Sie hier mit in Verzug und fordere Sie auf für die Reperatur bis zum … (max einewoche)zu sorgen.

Sollte ich bis zum …(3 Tage) keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich eine Ersatzvornahme einleiten und gleich Zeitig meinen Anwalt (idealer weise mit Namen,siehe Gelbeseiten,Fachanwalt) einschalten.
Dank meiner Rechtschutzversicherung sehe ich den Kosten gelassen entgegen, wobei Ihnen klar sein dürfte das die Kosten letzten Endes Sie bezahlen werden und dadurch das ganze teurer wird.

Die Kosten für das Porto in Höhe von …(bei der Post erfragen, siehe Anmerkung)überweisen Sie mir bitte innerhalb einer Woche, sollte ich bis dahin keinen Geld Eingang feststellen, werde ich auch von einem Mahnbescheid nicht zurück schrecken, zu züglich einer Gebühr für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 20,00 €

Meine Bankverbindung: Konto: …
BLZ: …
bei: …

Mit freundlichen Grüßen

Diesen Brief würde ich per Einschreiben mit Rückschein senden, damit sich der Händler klar ist das es ernst gemeint ist. Schön wäre es wenn Du mir das Ergebnis mitteilen würdest.

Viel Erfolg

Klaus